EInkommen Unterhaltspflichtiger

7. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3866 Beiträge, 471x hilfreich)
EInkommen Unterhaltspflichtiger

Hi,

noch eine Frage in die Runde:

Für die Feststellung des Einkommens werden die Einkünfte des letzten Kalenderjahres (also von heute aus gesehen 2008) oderdie Einkünfte der letzten zwölf Monate (Okt. 08 bis Sep. 09) zugrunde gelegt?

Kann man wirklich nur bei Selbstständigen die letzten drei Jahre zugrunde legen oder kennt jemand Ausnahmen?

Dankeschööön!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Jumpel
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo Mikkian,

mit Auskunfstbegehren muß man die letzten 12 Monate offen legen.
Das heißt, in Deinen Fall von Okt. 08 bis Sep. 09.

Ausnahmen kann es geben.
Wenn z.B. irgendwelche "Sonderzahlungen" auf den Lohnbescheinigungen stehen und man glaubhaft machen möchte das diese "einmalig" waren.
In diesem Fall kann man u.U. auch noch ältere Lohnbescheinigungen vorlegen.
Ansonten werden diese Sonderzahlungen als laufende und wiederkehrende Einkünfte angerechnet und jeweils auf 12 Monate umgelegt, ansonsten werden sie auf mehrere Jahre umgelegt, wenn man nachweisen kann das es wirklich nur eine einmalige Zahlung war usw.

Hier jetzt mal nur um ein Beispiel zu nennen, es gibt noch weitere.


Grüße,
Jumpel

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""

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#3
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

mikkian hallo,
wie bei fast allen anderen Dingen im Rechtssystem kann man eine Menge machen und ebenfalls eine Menge unterlassen.
Worum geht es denn?

Unterhalt ist variabel, sonst müssten alle das gleiche zahlen und alle bekämen den gleichen Satz.

Bei Kindergeld ist das für alle gleich, beim Unterhalt sind wir weit davon weg.
Gut so. Auch bei Selbständigen MUSS nicht immer eine BWA oder jeder Steuerbescheid vorgelegt werden.

Kommt drauf an, wer welche Argumente auf den Tisch legt. Wie alt das Kind ist usw. Verstehst was ich meine?
Noch mal:
Die meisten zahlen zu viel Unterhalt.



-----------------
"Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt.LGAnny"

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#4
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3866 Beiträge, 471x hilfreich)

Danke erst einmal an euch!

Worum es geht? Mama fordert Auskunft (ist ja grundsätzlich in Ordnung). Zum Jahresanfang ist eine Bonuszahlung geflossen, die es in den letzten fünf Jahren nicht gab und auch in absehbarer Zeit nicht mehr geben wird. Die Wirtschaftslage lässt grüßen...

Ich habe mir vorgestellt, dass nun das Einkommen z. B. der letzten drei Jahre berücksichtigt wird, weil die volle Anrechnung des Bonus m. E. eine unangemessene Benachteiligung des Unterhaltspflichtigen bedeuten würde. Unser RA sagt aber, das geht nur bei Selbstständigen.

Ok, dann muss Papa also versuchen zu erreichen, dass die Sonderzahlung auf mehrere Jahre umgelegt wird. Das ist ja auch ein Ansatz. Schaunmermal...

Viele Grüße

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#5
 Von 
Jumpel
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo Mikkian,

am besten Du läßt Dir zum Anfang von deinem Chef die Einmaligkeit bestätigen.
Reicht das nicht aus oder wird es von der Gegenseite angezweifelt werden automatisch weitere Lohnbescheinigungen verlangt.

Aber wenn es eine Einmalige Sache war solltest Du es auf jeden Fall erreichen können das diese Zahlung auf 3 Jahre verteilt wird.


Grüße

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