EX zahlt sich arm

3. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12312.03.2009 09:15:29
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 52x hilfreich)
EX zahlt sich arm

Zur Kenntnisnahme für alle gebeulten Männer und solche die es nicht werden wollen.

Wird ein geschiedener Ehemann durch einen Ehevertrag und die hohen Unterhaltszahlungen in die Sozialhilfe getrieben,so ist der Vertrag sittenwidrig.
Das hat der BGH entschieden. Ein Ehegatte muß trotz einer Vereinbarung finanziell in der Lage sein, seine eigene Existenz zu sichern, ohne in Sozialhilfe abzurutschen.

Das ist doch mal ein Anfang.
:banana:

-----------------
"Wer einen Fehler begeht und ihn nicht korrigiert, begeht den zweiten!"

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



65 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2146
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 7x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

M. W. war es auch immer sittenwidrig, wenn gegenseitig auf Unterhalt verzichtet wurde und dadurch ein Partner bedürftig wurde. Insofern find ich das ehrlich gesagt jetzt nicht sooo bemerkenswert...

Und deswegen ist es ja so schwer mit Eheverträgen was verbindlich für die Zukunft zu regeln. Weil niemand weiß, was kommt und das, was heut noch o.k. für beide ist, morgen sittenwidrig sein kann.

Fazit: Lieber gar nicht heiraten :devil:

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12312.03.2009 09:15:29
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 52x hilfreich)

@ britt ist Urteil vom 5. November 2008-XII ZR 157/06 . Steht heute in der Zeitung

@mikkian
Och nicht heiraten ist doch auch doof. Die meisten oder so sollte es eigentlich sein, heiraten doch aus liebe.Gewißheit hat man doch nie, egal was man tut.

-----------------
"Wer einen Fehler begeht und ihn nicht korrigiert, begeht den zweiten!"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-2146
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 7x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

@ Britt: Aus sehr gutem Grund!!! :)

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-2176
Status:
Schüler
(229 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

@Camper,

quote:
Sorry, aber dann sind Urteile mit fiktivem Einkommen im Falle von KU genauso sittenwidrig.


Aber warum denn? Kinder können sich im Gegensatz zu Ex-Partnern nicht selbst unterhalten.

Läufst du zur Arbeit? Zahlst du KU?

Grüßle


-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-2146
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 7x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-2146
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 7x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12312.03.2009 09:15:29
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 52x hilfreich)

Hi Camper
hab dich schon vermisst. Schön dass du wieder da bist.
Weißt ja Gesetze....
Das Gesetz ist jetzt genauso aus dem Boden geschossen wie ein Maulwurfshaufen wie das schöne Gesetz vom 1.04.08.
Ändern können wir leider alle nix dran

Lg Schnuffi :grins:

-----------------
"Wer einen Fehler begeht und ihn nicht korrigiert, begeht den zweiten!"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-2156
Status:
Schüler
(463 Beiträge, 714x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12312.03.2009 09:15:29
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 52x hilfreich)

Hi Camper
Na toll hört sich nicht gerade berauschend an!

Wer ist @schwesti?

-----------------
"Wer einen Fehler begeht und ihn nicht korrigiert, begeht den zweiten!"

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest123-2156
Status:
Schüler
(463 Beiträge, 714x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12302.02.2009 10:29:33
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo Camper!
wieso zahlst Du keinen Unterhalt? Wie hast Du das hinbekommen?
Gruß Komet

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest123-2156
Status:
Schüler
(463 Beiträge, 714x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest123-2156
Status:
Schüler
(463 Beiträge, 714x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

** Hallo Camper!
wieso zahlst Du keinen Unterhalt? Wie hast Du das hinbekommen?
Gruß Komet **

Autsch!

Die Frage stellst du doch nicht ernsthaft, um eine Handlungsanweisung zu bekommen?

Oder doch?!? :neck:


Grüße

-- Editiert von Haselstrauch am 04.01.2009 11:37

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12302.02.2009 10:29:33
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 4x hilfreich)

DAs ist nur rein interessehalber. Weiß ja nicht, was noch alles kommt. Wenn sie mir die Kinder nicht mehr geben will.
Komet

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

Boah, @D.romedar,

WIR einer Meinung! :neck:

Kommt selten genug vor und sollte dem User Anlass genug sein, in sich zu gehen ...


Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12302.02.2009 10:29:33
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 4x hilfreich)

Nix für Ungut, aber meine Ex hat gedroht, dass ich für die Sommerferien die Betreunngskosten von rund 120 Euro übernehmen soll, sollte ich die Kinder nicht nehmen. So langsam habe ich das Gefühl mich schützen zu müssen.
Komet

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Gehört zwar immer noch nicht zum Thema:

quote:
aber meine Ex hat gedroht, dass ich für die Sommerferien die Betreunngskosten von rund 120 Euro übernehmen soll, sollte ich die Kinder nicht nehmen.


Was dachtest du, wer die sonst zahlt?
Wie hoch ist der Betreuungs-Unterhalt, den du an die Kindsmutter zahlst?

Grüßle

Ach Camper,

DEIN Verhältnis zu deinen Kindern möchte ich nicht haben...:(

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

-- Editiert von Loddar am 04.01.2009 11:56

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12302.02.2009 10:29:33
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 4x hilfreich)

Sie muß das zahlen! Sie bekommt 524 Euro für die Kinder! Sie essen auch da ind der Zeit, das spart sie doch!

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Wie hoch ist der Betreuungs-Unterhalt, den du an die Mutter zahlst?

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest-12302.02.2009 10:29:33
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 4x hilfreich)

An sie zahle ich nichts. Sie arbeitet. Nur für die Kinder 524 € im Monat.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest-12302.02.2009 10:29:33
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 4x hilfreich)

Nein, ich muß keinen Betreuungsunterhalt zahlen. Sie verdient nicht schlecht. Deshalb soll sie auch die Kosten für die sommerferien übernehmen! Wo steht, dass ich die übernehmen muß?
Komet

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.671 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
123