Zur Kenntnisnahme für alle gebeulten Männer und solche die es nicht werden wollen.
Wird ein geschiedener Ehemann durch einen Ehevertrag und die hohen Unterhaltszahlungen in die Sozialhilfe getrieben,so ist der Vertrag sittenwidrig.
Das hat der BGH entschieden. Ein Ehegatte muß trotz einer Vereinbarung finanziell in der Lage sein, seine eigene Existenz zu sichern, ohne in Sozialhilfe abzurutschen.
Das ist doch mal ein Anfang.
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"Wer einen Fehler begeht und ihn nicht korrigiert, begeht den zweiten!"
EX zahlt sich arm
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
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M. W. war es auch immer sittenwidrig, wenn gegenseitig auf Unterhalt verzichtet wurde und dadurch ein Partner bedürftig wurde. Insofern find ich das ehrlich gesagt jetzt nicht sooo bemerkenswert...
Und deswegen ist es ja so schwer mit Eheverträgen was verbindlich für die Zukunft zu regeln. Weil niemand weiß, was kommt und das, was heut noch o.k. für beide ist, morgen sittenwidrig sein kann.
Fazit: Lieber gar nicht heiraten
Grüße
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@ britt ist Urteil vom 5. November 2008-XII ZR 157/06
. Steht heute in der Zeitung
@mikkian
Och nicht heiraten ist doch auch doof. Die meisten oder so sollte es eigentlich sein, heiraten doch aus liebe.Gewißheit hat man doch nie, egal was man tut.
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--- editiert vom Admin
@ Britt: Aus sehr gutem Grund!!!
Grüße
--- editiert vom Admin
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@Camper,
quote:
Sorry, aber dann sind Urteile mit fiktivem Einkommen im Falle von KU genauso sittenwidrig.
Aber warum denn? Kinder können sich im Gegensatz zu Ex-Partnern nicht selbst unterhalten.
Läufst du zur Arbeit? Zahlst du KU?
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
--- editiert vom Admin
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Hi Camper
hab dich schon vermisst. Schön dass du wieder da bist.
Weißt ja Gesetze....
Das Gesetz ist jetzt genauso aus dem Boden geschossen wie ein Maulwurfshaufen wie das schöne Gesetz vom 1.04.08.
Ändern können wir leider alle nix dran
Lg Schnuffi
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"Wer einen Fehler begeht und ihn nicht korrigiert, begeht den zweiten!"
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Hi Camper
Na toll hört sich nicht gerade berauschend an!
Wer ist @schwesti?
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"Wer einen Fehler begeht und ihn nicht korrigiert, begeht den zweiten!"
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Hallo Camper!
wieso zahlst Du keinen Unterhalt? Wie hast Du das hinbekommen?
Gruß Komet
--- editiert vom Admin
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** Hallo Camper!
wieso zahlst Du keinen Unterhalt? Wie hast Du das hinbekommen?
Gruß Komet **
Autsch!
Die Frage stellst du doch nicht ernsthaft, um eine Handlungsanweisung zu bekommen?
Oder doch?!?
Grüße
-- Editiert von Haselstrauch am 04.01.2009 11:37
DAs ist nur rein interessehalber. Weiß ja nicht, was noch alles kommt. Wenn sie mir die Kinder nicht mehr geben will.
Komet
Boah, @D.romedar,
WIR einer Meinung!
Kommt selten genug vor und sollte dem User Anlass genug sein, in sich zu gehen ...
Grüße
Nix für Ungut, aber meine Ex hat gedroht, dass ich für die Sommerferien die Betreunngskosten von rund 120 Euro übernehmen soll, sollte ich die Kinder nicht nehmen. So langsam habe ich das Gefühl mich schützen zu müssen.
Komet
Gehört zwar immer noch nicht zum Thema:
quote:
aber meine Ex hat gedroht, dass ich für die Sommerferien die Betreunngskosten von rund 120 Euro übernehmen soll, sollte ich die Kinder nicht nehmen.
Was dachtest du, wer die sonst zahlt?
Wie hoch ist der Betreuungs-Unterhalt, den du an die Kindsmutter zahlst?
Grüßle
Ach Camper,
DEIN Verhältnis zu deinen Kindern möchte ich nicht haben...:(
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-- Editiert von Loddar am 04.01.2009 11:56
Sie muß das zahlen! Sie bekommt 524 Euro für die Kinder! Sie essen auch da ind der Zeit, das spart sie doch!
--- editiert vom Admin
Wie hoch ist der Betreuungs-Unterhalt, den du an die Mutter zahlst?
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
An sie zahle ich nichts. Sie arbeitet. Nur für die Kinder 524 € im Monat.
--- editiert vom Admin
Nein, ich muß keinen Betreuungsunterhalt zahlen. Sie verdient nicht schlecht. Deshalb soll sie auch die Kosten für die sommerferien übernehmen! Wo steht, dass ich die übernehmen muß?
Komet
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