EXISTENZ-MINIMUM

14. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
che1975
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 4x hilfreich)
EXISTENZ-MINIMUM

Hallo,
in Sachen Unterhalt für meine von mir getrennt lebende Frau und meine Tochter habe ich folgende Frage:

Angenommen ich habe netto ca. 1500,-- und muss Euro 199,--
Kindesunterhalt bezahlen, bleiben ca. 1300 Euro übrig.
Muss ich die komplette Differenz zu den 890,-- Existenz-Minimum an meine Frau abgeben, also EURO 410,--?
Ich habe Ausgaben im Monat von ca. Euro 1200,-- und komme mit den 890 nicht hin. Habe 2 Darlehen laufen und komme aus Handy-Vertrag und Premiere-Vertrag nicht raus, da 2 Jahre Laufzeit. Die Verträge und Darlehen sind während der Ehe aufgenommen bzw. verlängert worden. Die Darlehen sind für die von MIR genutzten Eigentumswohnung. Ich geniesse also den Wohnvorteil.
Was kann ich machen um mehr Geld zurückzubehalten bzw. welche Möglichkeiten habe ich, um aus dieser Schuldenfalle rauszukommen???

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Petra0508
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo,

nach den Erfahrungen, die ich bisher machen konnte, sieht es wohl genauso aus, wie Du es beschrieben hast. Es interessiert niemanden, welche Unkosten Du selbst im Monat hast. Am Ende wirst Du auch Deine Wohnung deshalb nicht halten können.

Oder Du musst Deine Ex arbeiten schicken und mit fiktivem Einkommen jonglieren. Das könnte klappen, wenn das Kind alt genug ist.

Viele Grüsse

Petra

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
che1975
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke Petra!
Also kann ich auch nicht noch die 5 % Pauschale oder die Kosten der Darlehen auf das Minimum von EURO 890 packen!?
Oh Gott...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
dreamland
Status:
Schüler
(293 Beiträge, 19x hilfreich)

Hallo che1975

Bevor hier genauer Auskunft gegeben werden kann brauchen wir noch ein paar wichtige Informationen von dir:
Wie alt ist deine Tochter?
Geht deine zukünftige Ex-Frau arbeiten?
Handy-Vertrag und Premiere ist leider dein Ding, sprich, kannst du nicht berüksichtigen lassen.

Grüßle dream

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
che1975
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 4x hilfreich)

Meine Tochter ist 4 Jahre alt.
Meine Frau geht nicht arbeiten!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

ganz einfach...

entweder du kommst mit 890,- hin...

oder du meldest Insolvenz an, dann sind Handyvertrag Premiere und Rate weg und Dir bleiben 1.359,99 mtl. pfandfrei, wovon Du dann Unterhalt zahlen kannst

den Unterhalt für deine Ex um die Rate für die Wohnung kürzen, hieße in der Endkonsequenz, deine Ex zahlt indirekt DEINE Wohnung ab...

das kann´s ja auch nicht sein, oder ?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
dreamland
Status:
Schüler
(293 Beiträge, 19x hilfreich)

Dann wollen wir mal:

Also, dein Netto beinhaltet Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie Steuerrückerstattung?
OK, nimm also dieses Netto und ziehe dort schon mal 5% berufsbedingte Aufwendungen ab (je nach OLG auch die tatsächlichen Kosten).
Jetzt noch, da eheprägend, die Zinsen für die Darlehn (Wohnungskauf). Manche OLG gestatten auch, wenn kein Mangelfall vorliegt, sogar Zins und Tilgung (schau in den Leitlinien deines OLG nach). Allerdings musst du dir einen Wohnvorteil als Einkommen hinzurechnen lassen. Wie hoch der ist, ist am ortsüblichen Mietspiegel abzulesen. Genauerers dazu ist auch in den Leitlinien deines OLG nachzulesen.
Hast du nun alles abgezogen, was geht, hast du dein bereinigtes Netto. Anhand dieser Summe schaust du in die DDT (West) und siehst den Tabellenbetrag an KU. Von diesem Betrag kannst du noch Kindergeld abziehen. Zahlbetrag ist aber, bei 1500,- Nettoeinkommen, 199,-.
Weiter, von deinem bereinigten Netto ziehst du nun noch den KU ab und 1/7 (je nach OLG)als Erwerbstätigenbonus. Was dann raus kommt, davon dann 3/7 an deine zukünftige Exfrau.

@träne

Warum sollte er denn die Raten nicht abziehen dürfen? Immerhin stand das Geld wärend der Ehe auch nicht zur Verfügung. Und einen Wohnvorteil muss er sich doch auch noch anrechnen lassen.

Falls ich falsch liege, bitte berichtigt mich.

Grüßle dream

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

ganz einfach Dream...weil da steht die Verträge sind während der Ehe aufgenommen bzw verlängert worden...

ergo war wenigstens ein Vertrag vor der Ehe da ;) die Schulden sind somit nicht eheprägend...

wenn wir dann noch von der durchaus berechtigten Vermutung ausgehen, dass es sich um SEINE Wohnung handelt...dann schafft er sich Eigentum und somit Vermögen...und das kann er auch nicht geltend machen, weil eben im Umkehrschluß dann seine Ex sein Eigentum abzahlen müsste...

außerdem gestatte ich mir eine kleine Portion Nichtobjektivsein bei einem Vater der lieber Premiere und das Handy zahlt...

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
dreamland
Status:
Schüler
(293 Beiträge, 19x hilfreich)

Ich noch mal.

Geht man denn nicht aber vom eheprägenden Einkommen aus? Da waren doch diese Raten auch zu bezahlen, sprich, das Geld stand nicht zur Verfügung.
Und Premiere und Handy hat er ja nun kündigen wollen. Aber so leicht entlassen die einen nun mal nicht aus ihren Verträgen. Denen ist das doch egal.

Fragende Grüße dream

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

ach Dream...

war der Vertrag vorher da, ist er ja für etwas VOR der Ehe...

das könnten ja z. B. Spielschulden sein...wieso sollte die Abzahlung dann eheprägend sein ?

und sicher ist es schwer Verträge zu kündigen aber nicht unmöglich und bitte erkläre mir, mit welcher Begründung die Mutter auf Unterhalt verzichten soll, nur weil Papa seine Verträge nicht gekündigt kriegt...

das entbehrt doch jeder Logik ;)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
dreamland
Status:
Schüler
(293 Beiträge, 19x hilfreich)

Nun gut, ich bin ja lernfähig.
Dann schilder ich die Sache mal an einem Beispiel:
Ein Freund hat vor der Ehe angefangen zu bauen. Kredit aufgenommen und und und. Nun gut, Haus war fertig man hat geheiratet und ist eingezogen. Ehe ist nach einem Jahr gescheitert. Kind wurde in dem einen Jahr Ehe geboren. Sein Unterhalt, ob für Kind oder Ex-Frau, wird nach Abzug der Kreditraten (Zinsen) und hinzurechnens des Wohnwertes, ermittelt. Das Geld, was er für den Kredit schon vor der Ehe bezahlt hat, hat er ja wärend der Ehe weiter gezahlt. Also stand dieses Geld nicht zur Verfügung. Weder dem Kind noch der Ex-Frau.
Für mich auch logisch. Sie wusste ja das er noch laaaaaange abzuzahlen hat.
Genauso verhält es sich doch, wenn beide Partner mal beschlossen hatten in der Ehe eine Wohnung oder Haus zu kaufen. Dieses Geld ssatnd ja dann auch nicht mehr zur Verfügung. Er zahlt nun weiter, wohnt darin, hat aber sich den Wohnvorteil zurechnen zu lassen.
In der heutigen Zeit ist es halt nicht so einfach, Eigentum wieder verkaufen zu können. Schon mal gar nicht ohne merklich weniger dafür zu bekommen als ausgegeben. Sozusagen sind dann immernoch reichlich Schulden drauf. Kann er also die Raten nicht mehr zahlen muss er verkaufen. Hat er dann immernoch Schulden, muss er dafür alleine grade stehen? Beide wollten die Wohnung, also muss sie ihren Teil dazu mit beitragen.
Ist alles nur meine Meinung, zumindest für mich logisch.
Zu den Spielschulden: sicher, da bin ich auch der Meinung das das sein Problem wäre. Anrechnungsfähig sind ja auch nur einige Kredite.
Die Verträge sind gekündigt. Aber kein Anbieter entläßt einen sofort daraus. Es gibt da immernoch eine Kündigungsfrist. Naja, und da muss er sehen wie er das schafft. Allerdings frage ich mich, wer da Premiere haben wollte und genutzt hat. Könnte ja auch der Wunsch der lieben Ex-Frau gewesen sein. ;)
Nun sitzt er auf dem Vertrag und darf zahlen.
Anmerkung: Ich will hier keinem etwas unterstellen, nur Möglichkeiten aufzeigen.

So, und nun weiteres fröhliches diskutieren, argumentieren und helfen.

Grüßle dream

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
che1975
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 4x hilfreich)

Ohoh! Ich wollte hier keinen Kleinkrieg entstehen lassen. Und übrigens komme ich bei der Rechnung - wie dream sie vorgeschlagen hat - auch nicht über die 890 Euro. Der Wohnvorteil ist nämlich höher als das, was ich für die Darlehen abziehen darf.
Noch zum Hintergrund zu Wohnung und Verträgen: Ich habe die Wohnung kurz vor der Ehe gekauft, da meine zukünftige schwanger war und wir eine grössere Wohnung brauchten. Meine bisherige, kleinere ETW habe ich daher verkauft. Über die Mehrkosten für die grössere Wohnung habe ich dann während der Ehe die Darlehen aufgenommen. Dass das eine vor der Ehe und das andere während der Ehe war, war nur deswegen so, da wir alles ganz schnell machen mussten. Wir hatten Kauf, Verkauf, Eheschliessung und Geburt alles innerhalb von einem halben Jahr. Der Umzug bzw. der kauf war also wegen dem Nachwuchs nötig. Zum Handy- und Premiere vertrag: Würde gerne beides kündigen, aber es geht nicht. 24 Monate, vorher geht nix. Es sei denn ich habe Hartz IV oder Insolvenz. Soweit ist es bisher aber (glücklicherweise) nicht. Ich versuche ALLES um Kosten einzusparen und lebe nicht auf grossem Fuss. Das einzige was ich möchte ist, dass ich mich nicht überschulde. Mehr nicht. Und ich will auch soweit es mir möglich ist Unterhalt zahlen und mich nicht davor drücken...

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
dreamland
Status:
Schüler
(293 Beiträge, 19x hilfreich)

Hallo

Also ich sehe das hier nicht als Kleinkrieg. Nur halt als Meinungsaustausch.
Allerdings sehe ich hier nach wie vor, das wenigstens die Zinsen der Raten, für den Wohnungskauf, in Abzug zu bringen sind.

Grüßle dream

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Nickyta
Status:
Schüler
(407 Beiträge, 13x hilfreich)

hm, in 24 Monaten sind Handy und Premiere erst kündbar? Dann hast Du das gerade erst abgeschlossen? In der Situation?
Oder doch schon vorher? Dann ist die Kündigungsfrist auch nicht mehr so lang- denn 24 Monate sind bei diesen Verträgen die Mindestdauer, nicht die Kündigungsfrist- sie besagen, daß Du frühestens nach 24 Monaten kündigen kannst. Setz die Verträge auf die kleinste Grundgebühr herab, die meisten machen das und kündige bereits jetzt zum Ablauf der Nutzungszeit. Dann musst Du wohl oder übel da durch wenn Du nicht Insolvenz anmelden willst. Wenn die ETW vor der Ehe von Dir gekauft wurde und Du alleine im Grundbuch stehst, musst Du auch alleine dafür aufkommen. Ist Deine Ex mit eingetragen? Wäre evtl. auch noch mit relevant.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.362 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen