"Ehe"-Partner verhindert Scheidung

26. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
Manfred.Langohr
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
"Ehe"-Partner verhindert Scheidung

Schönen guten Tag liebe Gemeinde,

ich brauche hier mal Hilfe. Scheidungsort ist Niedersachsen (falls das wichtig sein könnte). Folgende Situation:


Alte Schulfreundin hat vor 15 Jahren geheiratet und diese Ehe ist nun vor 3 Jahren völlig aus dem Ruder gelaufen. Die Scheidung wurde eingereicht, das Trennungsjahr ist nun seit mehr als 6 Monaten beendet. Der männliche Ehepartner verhindert nun aber den Abschluss der Scheidung, indem er seine Anteile nicht zahlt.

Irgendetwas stimmt aber an der ganzen Geschichte nicht. Ich glaube nicht, das meine Schulfreundin mich hier belügt, sondern dass sie einfach falsch beraten wird.
Nach ihrer Aussage scheidet die Scheidung eben daran, dass der Ex-Partner nicht den Versorgungsausgleich zahlt. Wenn ich danach google, wird der Versorgungsausgleich in anderen Zusammenhängen genannt. In meinem Freundeskreis gab es eine ähnliche Geschichte, wo der Partner die Scheidung boykottieren wollte. Da lief die Scheidung aber trotzdem ganz normal und die anfallenden Kosten wurden dann aufgeteilt. In diesem Fall also "Ende gut, alles gut".

Ich verstehe einfach nicht, warum das bei besagter Freundin nicht möglich sein soll. Es kann ja nicht sein, dass im Jahr 2020/21 eine Scheidung einseitig verhindert werden kann. Vor allem dreht der Ex-Partner völlig am Rad.

- Er schließt Handyverträge ab, die er nicht bezahlt.
- Er least Autos, die er nicht bezahlt.
- Er bezahlt die Miete seiner Wohnung nicht.
- Er hat ungeschützten Geschlechtsverkehr mit anderen Partnerinnen aus Risikogruppen (und verwendet seinen Unterhalt dafür), und möchte im Anschluss seine noch Ehepartnerin zum Geschlechtsakt zwingen.
- Er versetzt die gemeinsamen Kinder und zahlt auch hier nicht seinen Anteil. Die Kinder werden langsam auch verhaltensauffällig, was mir besonders an die Nieren geht.
- usw. - Das kann ich noch endlos weiterführen.

Entschuldigt das lange Vorwort. Aus dieser ganzen Situation ergeben sich nun zwei Fragen für mich:

1) Wie kommen besagte Freundin und ihre Kinder nun zu Abschluss der Scheidung?

2) In wieweit kann sie nun für die Schulden, die ihr noch Ehemann gerade fabriziert, haftbar gemacht werden?


Ein Danke von mir im voraus und habt einen schönen Mittwoch.

-- Editiert von Manfred.Langohr am 26.05.2021 11:57




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 1148x hilfreich)

Zitat:
Er hat ungeschützten Geschlechtsverkehr mit anderen Partnerinnen aus Risikogruppen (und verwendet seinen Unterhalt dafür), und möchte im Anschluss seine noch Ehepartnerin zum Geschlechtsakt zwingen.
Wie kann man sich das mit dem "möchte zwingen" vorstellen? Der Geschlechtsverkehr mit anderen Risikogruppenpartnerinnen scheint uninteressant zu sein.

Zitat:
Es kann ja nicht sein, dass im Jahr 2020/21 eine Scheidung einseitig verhindert werden kann.
Doch. Genau das sieht das Gesetz vor. Die Ehe kann nach § 1565 BGB nur dann geschieden werden, wenn die Ehe gescheitert ist. Solange der Ehemann hier aber sagt, dass die Ehe nicht gescheitert ist (siehe Wunsch nach Geschlechtesverkehr), dann ist das vereinfacht gesagt auch so. Da die beiden erst 1,5 Jahre voneinander getrennt leben, benötigt sie seine Zustimmung für die Scheidung.

Zitat:
Wie kommen besagte Freundin und ihre Kinder nun zu Abschluss der Scheidung?
Die Ehefrau durch Kooperationsbemühungen oder weiteres Abwarten. Für die Kinder dürfte eine Scheidung so gut wie irrelevant sein.

Zitat:
In wieweit kann sie nun für die Schulden, die ihr noch Ehemann gerade fabriziert, haftbar gemacht werden?
Grundsätzlich gar nicht. Man haftet nicht für Schulden seines Ehepartners. In Einzelfällen muss das ein Rechtsanwalt prüfen.

Ich sehe keinen Anhaltspunkt dafür, dass die Ehefrau falsch beraten wird.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42615 Beiträge, 14766x hilfreich)

Auch wenn man sich einig ist in Richtung Scheidung kann es recht lange dauern, bis sie vollzogen ist. Es muss eben alles geklärt sein, was rechtshängig ist. Und dann kommt es zum Scheidungstermin. Übrigens, man muss in den Versorgungsausgleich nichts einzahlen, da wird nur geklärt, was bisher eingezahlt wurde. Abgesehen davon haben die Kinder nichts mit der Scheidung zu tun. Sie können dadurch doch nur beeinträchtigt werden, wenn die Mutter, bei der sie leben, sie ständig infiltriert. Das sollte vielleicht mal abgestellt werden, würde zumindest den Kindern gut tun.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Manfred.Langohr
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke ihr Zwei, damit lässt sich arbeiten.

Zitat (von Zuckerberg):
Wie kann man sich das mit dem "möchte zwingen" vorstellen? Der Geschlechtsverkehr mit anderen Risikogruppenpartnerinnen scheint uninteressant zu sein.


Ein Beispiel:

Er: Wenn du willst, dass ich den Unterhalt überweise, musst du mit mir schlafen. Wenn nicht, dann verprasse ich es woanders.

Zitat (von Zuckerberg):
Grundsätzlich gar nicht. Man haftet nicht für Schulden seines Ehepartners. In Einzelfällen muss das ein Rechtsanwalt prüfen.


Das beruhigt mich tatsächlich sehr, auch dafür ein Danke von mir.


Einen schönen Mittwoch

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#4
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1461 Beiträge, 542x hilfreich)

Zitat (von Manfred.Langohr):
Er: Wenn du willst, dass ich den Unterhalt überweise, musst du mit mir schlafen. Wenn nicht, dann verprasse ich es woanders.


Getrost ignorieren. Wenn es noch keinen Titel gibt dies eben ändern oder eine Beistandschaft beim Jugendamt einrichten (die kümmern sich dann um den Unterhalt) und/oder Unterhaltsvorschuß beantragen

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7586 Beiträge, 1707x hilfreich)

Zitat (von Manfred.Langohr):
Ein Beispiel:

Er: Wenn du willst, dass ich den Unterhalt überweise, musst du mit mir schlafen. Wenn nicht, dann verprasse ich es woanders.

Das nennt der Staatsanwalt Nötigung, §240 StGB, und eventuell auch Erpressung, §253 StGB.

Keine besonders schlaue Idee.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8620 Beiträge, 4680x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
Es kann ja nicht sein, dass im Jahr 2020/21 eine Scheidung einseitig verhindert werden kann.

Doch, nach 3 Jahren Getrenntleben wird vermutet, dass die Ehe gescheitert ist.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1566.html

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42615 Beiträge, 14766x hilfreich)

cruncc, und auch dann wird der Richter nur scheiden, wenn alles entscheidungsreif ist.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Tehlak
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 341x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
as nennt der Staatsanwalt Nötigung, §240 StGB, und eventuell auch Erpressung, §253 StGB.


Oder er nennt es sexuelle Nötigung, §177 StGB - was dann gleich noch mal den Strafrahmen nach oben schiebt.

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