hallo leute,
meine ex hat mittlerweile seit 5 jahren einen neuen partner(der auch der scheidungsgrund ist) mit dem sie nicht zusammenwohnt. er wohnt ca. 8 km weit weg von ihr und meiner tochter (8j).sie fahren gemeinsam in den urlaub er übernachtet häufiger bei ihr und sie feiern zusammen geburtstage , weihnachten u.s.w ,leihen sich gegenseitig ihre autos.
ist das ein eheähnliches verhältnis ?
kann ich auf geringeren unterhalt für die ex hoffen?
für mein töchterchen zahle ich selbstverständlich weiter!
gibt es urteile ? OLG ?
dank im vorraus euer Max 1966
Eheähnliches verhältnis ?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Max hallo,
die Hoffnung stirbt zuletzt.
Du brauchst eine Anwalt der deine Rechte vertritt.
Trage am besten alle Infos zusammen und dann ab durch die Hecke zum Anwalt:)
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"LG Anny D.Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt."
--- editiert vom Admin
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Hallo Max,
zu dem von Haselstrauch angeführten:
Dir wird auch die neue Unterhaltsreform entgegenkommen.
In der wird die Betreuungsunterhaltszeit deutlich verkürzt und von der KM schneller eine Wiederaufnahme ihrer Berufstätigkeit erwartet.
Grüßle
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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."
recht schönen dank ihr lieben für die schnellen antworten . nun aber die nächste frage : wo findet mann ( ich ) einen guten anwalt ?? ist nämlich schon mein zweiter schwarzkittelträger den ich habe denn meine ex hat nen sehr guten anwalt.........oder ich immer sehr schlechte
nochmal danke an
anny , haselstrauch und schwesterchen
gruß max
Hallo Max,
ein Anwalt ist immer so gut, wie man selber ist.
Ich meine, er übersetzt deine Sprache in einer für den Richter angemessene Sprache.
Was du willst, musst du schon selber genau wissen.
Am besten hörst dich mal im Bekanntenkreis an, am besten fragst nicht bei einer Frau nach;)
Wir hatten damals mit 5 Anwälten zu tun, es gab immer wieder Anspruchswahnsinns- Ausbrüche der Ex, wir sind halt immer zu einem anderen gegangen.
Einer war richtig gut.
Aber was ist schon richtig gut.
Uns hat es damals geholfen, dass der Anwalt auch mit der Internet- Recherche vertraut war und somit auch unsere Verweise auf was nicht alles an nahm.
Gedacht er bestimmt, dass wir nicht ganz dicht sind aber es ging ja um unsere Existenz und nicht um seine;)
Ich rate jedem zu, immer in Begleitung zum Anwalt zu gehen, den richtig checken, wenn du verstehst was ich meine.
Macht man doch sonst auch wohl so, gerade wo das Geld nicht mehr ganz locker sitzt.
Erkundige dich erst mal genau, was du willst.
Das ist der erste Schritt.
Als 1.
Nicht: ist das ein eheähnliche verhältnis?
Sondern: das ist ein eheähnliches verhältnis, und das finanziere ICH nicht.
Punkt.
Weißt du, man muss sich klar und deutlich ausdrücken, sonst verweicht man total und man wird nicht ernst genommen in seinem vorhaben.
sorry, jetzt schleichen sich fehler ein,
bin zu müde.
Kopf hoch;)
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"LG Anny D.Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt."
Hey Max,
ich habe mich auch für meinen Freund auf die Lauer gelegt. mit Video- und Digitalkamera um zu beweisen, daß seine Ex ein eheänliches Verhaltnis hat. Die beiden sind auch nicht zusammen gemeldet aber er wohnt bei Ihr und die Tochter meines Freundes sagt zu ihm Papa.Dann ist mein Freund zum RA und hat gesagt,daß er nicht mehr zahlen will auf Grund dieser Tatsachen und zahlt nun nur noch den KU. wenn die Ex nun klagt (zum glück gibt es keinen Titel für den EU) kann das für sie auch nach hinten losgehen..wir sind noch am warten auf eine Reaktion..
LG
sh271
hallo,
ein Video oder eine Annahhme das ein eheähnliches Verhältnis vorliegt ist nicht ausreichend, weil:
- nicht bewiesen ist das der jeweilige mit seinem Einkommen für Frau X einsteht
- noch eine Kontovollmacht existiert
- sie über das Einkommen verfügen darf
- ein evtl. Untermietvertrag nach BGB vorliegt
vielmehr muss man mit einer Klage wegen schlechter Nachrede oder anderem rechnen.
Eine eheähnliche Gemeinschaft liegt dann vor, wenn eine Bedarfsgemeinschaft vorhanden ist.....
grüsse der Uttel
hey,
wenn denn aber seit 2 Jahren auch ein gemeinsames Kind vorhanden ist und alle Familienfeste zusammen gefeiert werden, dürfte es glaub ich reichen... und jede Detektei wird vor Gericht anerkannt als beweis...
LG
hallo,
nein das reicht nicht aus.
die Betroffenen, also Frau X und Herr Y und das anscheinend gemeinsame Kind geben kein Aufschluss über das gemeinsames Sorgerecht.Ist es wirklich das gemeinsames Kind? Und eine Ehe und Einstehendsgemeinschaft?
Angedichtete vielleicht auch echte Familienfeiern können nicht bewiesen werden.
Das ist blöd aber wahr.
Nochmals mit solchen Vermutungen sollte man vorsichtig sein, weil man durchaus mit einer Anzeige rechnen muss.
der Uttel
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