Eheaufhebung §§1313 BGB??

26. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest-12321.01.2009 19:26:10
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Eheaufhebung §§1313 BGB??

Hallo,
folgender Sachverhalt:
Mein Bruder (Deutscher) heiratet eine Frau aus Tunesien, die damals hier Fremdsprachen studiert hat und danach drohte ihr die Abschiebung. Für Ihn war es LIEBE!!
Vor 3 Jahren (Ende 2005) heiratete er sie in Dänemark (weil es wohl leicht war -wg- Papiere. In 2007 hat sie das Examen bestanden und Ende 2007 haben sie auch den deutschen Pass beantragt. Das Verfahren lief bis 2008, Im September 08 erhielt sie dann den deutschen Pass und verschwand dann Ende Oktober spurlos während mein Bruder auf Geschäftsreise war.

Am 24.12. hat die Dame sich nunmehr gemeldet aus Tunesien, wo sie die Familie besucht und erklärt,dass die in die ehelihe Wohnung nicht zurückkehren wird u. sie ja den Pass nun hat u. sie diese Ehe nicht weiterhin braucht!!
Der Mohr hat also seine schuldigkeit getan....

Nun die Frage: kann hier eine Eheufhebug nach §§1313 BGB beantragt werden, bzw. wann laufen für soetwas die Fristen ab.
Für eine Auskunft wäre ich sehr dankbar. Hatte diesen Beitrag bereits unter Ausländerrecht wurde aber gebeten diesen hier einzustellen.

Ich wünsche allen Lesern noch schöne Weihnachtstage und ein tolles 2009!

LG und danke vorab
Finyas

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9 Antworten
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#1
 Von 
guest-12327.09.2010 09:19:44
Status:
Schüler
(320 Beiträge, 117x hilfreich)

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#2
 Von 
guest123-2156
Status:
Schüler
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#3
 Von 
guest-12321.01.2009 19:26:10
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Info! Wir denken auch, dass die Frau nur auf den Pass aus war. Aber wie soll er das nun Beweisen? Mal abgesehen davon, dass er sich derzeit keinen Anwalt leisten kann, da er arbeitslos geworden ist und er keinen Cent (Hartz) o.dergl. bekommt!

Ich hab mal gehört, das Leute ohne Hartz etc. bei den Amtsgerichten auch kostenlos beraten werden können! Aber wie sieht es dann aus, wenn sowas vor Gericht geht. Leider ist heute ja das "Recht" eben nur was für die, die sich auch einen Anwalt leisten können. Also könnte er sich net mal scheiden lassen!!


Danke Euch lieben Menschen da draussen!

LG
Finyas

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#4
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

Hallo Finyas,

wenn er mittellos ist, kann er beim Amtsgericht einen sogenannten Beratungsschein beantragen.

Mit dem kann er dann einen Anwalt seiner Wahl zwecks Beratung aufsuchen.

Maximaler Kostenpunkt 10 €.

Sollte es zu einem Verfahren kommen, kann er Prozesskostenhilfe beantragen.


Grüße

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#5
 Von 
guest123-2156
Status:
Schüler
(463 Beiträge, 714x hilfreich)

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#6
 Von 
guest-12327.09.2010 09:19:44
Status:
Schüler
(320 Beiträge, 117x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
guest-12321.01.2009 19:26:10
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

@Hodscha:

nun, es mag f. Dich sicherlich komisch klingen, dass ein Beziehung läuft ohne das man irgendwie merken kann, dass der andere gewisse eigene Ziele verfolgt.
Er hat sie Dez. 2005 kenngelernt und im Anfang 2007 geheiratet! Also nix 3 Jahre!! Aber so ist es halt im Leben- und liegt in der Natur der verfolgten Sache- den Schein- zu wahren!! Und als dann der deutsche Ausweis im Briefkasten lag war die Frau weg!

Nicht jeder, der auf eine Geschäftsreise geht, steht in einem Angestelltenverhältnis, gelle;o) und hat dann Anspruch auch Harz! Da wären z.B. Menschen, die sich selbstständig gemacht haben.

Aber dennoch Danke für Deinen Beitrag. Ich denke auch, das hier eine Scheidung sicherlich schneller über die Bühne geht.

Nachdenklich stimmt mich aber dennoch der Weg, der hier seitens der Ausländerinnen eingeschlagen wird oder werden kann, um hier an einen deutschen Pass zu erhalten u. das man so was eben nicht dann auch wieder aufheben kann, wenn dieser Partner sich sofort nach der Erfüllung des Begehrens (hier der Pass) vom Acker macht.
Und bitte erzähle mir nicht, das man es merken kann/muss! Und Beweise liefern, ist wohl eher schwierig. woran will man das denn festmachen? Ob die Frau ihren ehel. Pflichten nachgekommen ist? Oder den Haushalt vernachlässigt hat? Man darf hier getrost davon ausgehen, das sie alles getan hat, das den SCHEIN der liebenden Frau erfüllt - bis zum Tag X als der Pass da war!

Mal abgesehen davon, haben diese Männer dann auch noch unter Umständen den Unterhalt, Versorgungsausgleich etc. zu Leisten.

Da gibt es wohl Handlungsbedarf....

Gruss
Finyas

-- Editiert von Finyas am 28.12.2008 12:53

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#8
 Von 
guest-12327.09.2010 09:19:44
Status:
Schüler
(320 Beiträge, 117x hilfreich)

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#9
 Von 
guest-12321.01.2009 19:26:10
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Hodcha

Habe da was durcheinander geworfen was die Zeit angeht?! Macht aber nix.


Vergiss es einfach, denn im Wesentlichen haben mir eh die Antworten der Anderen weitergeholfen, denn das ist ja auch Sinn des Ganzen hier!

Vielen Dank also den Anderen für Ihre guten Tip´s, die informiert haben und die wir dann sicherlich weitergeben werden.
Gruss
FIn

-- Editiert von Finyas am 28.12.2008 18:45

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