Ehebedingter Nachteil

28. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
Meike M.
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)
Ehebedingter Nachteil

Hallo,
folgendes mein Freund möchte den Ehegattenunterhalt kürzen und nur noch Aufstockungsunterhalt zahlen, diesen auch nur noch zeitlich begrenzt. Die Scheidung ist 6 Jahre her, die Kinder sind 13 und 16 Jahre. Die Ehe dauerte 12 Jahre.
Seine Ex hat zu Beginn der Ehe noch halbtags gearbeitet, war dann ca. 6 Jahre zuhause. Nach der Ehe hat sie wieder angefangen halbtags zu arbeiten. Nach ca. 2 Jahren wurde sie arbeitlos und arbeitet nun auf 400,- Basis.
Aufgrund des Alters der Kinder, bestehender Betreungsmöglichkeiten geht unser Anwalt davon aus, dass sie ganztags arbeiten könnte und hat ein fiktives Einkommen von ca. 1400, Euro zugrunde gelegt. Das heißt der Aufstockungsunterhalt würde sich nur noch auf 300, Euro belaufen.
Die Gegenseite argumentiert nun damit, dass seine Ex (45 Jahre) ehebedingte Nachteile "erlitten" hat und daher eine Kürzung nicht rechtens wäre. Nachweise für ihre Erwerbsbemühungen fehlen bisher.
Was bedeutet das für ihn? Meines Erachtens können die Nachteile aus der Ehe nicht so gravierend sein, schließlich hat sie nach der Trennung bereits wieder eine Arbeit gefunden. Die Kündigung steht ja nicht in Zusammenhang mit der Ehe.
Vielen Dank schon mal für Eure Meinungen
Meike

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hallo, Meike!

Ob und inwieweit ehebedingte Nachteile zu lasten der Ex-Frau eingetreten sind wäre zu klären.

Auch bei einer Ehedauer von 12 Jahren könnte man dahin gehend argumentieren, dass der berufliche Schwerpunkt und zugunsten einer Karriere beim Ehemann ausgemacht und die berufliche Entwicklung seitens der Ehefrau hintan zu stellen abgesprochen war.
Das würde zumindest für einen befristeten Aufstockungsunterhalt sprechen.

Andererseits steht die immer wieder und gern zitierte *Eigenverantwortung* mitten im Raum. Das Alter der Ex-Frau kann kaum als ausreichende Begründung herhalten, da sie immerhin noch lockere 20 Berufsjahre vor sich hat.

Es kann von der Ex-Frau erwartet werden entsprechend ihrem Kenntnisstand eine Arbeit in Vollzeit aufzunehmen, da auch die Kids jetzt keiner intensiven Betreuung mehr bedürfen. Somit hätte sich auch die Frage nach weiterem BU erledigt.

Insgesamt sehe ich mich eher auf Seiten deines Freundes und seinen Argumenten auch wenn noch einige Angaben zu den Möglichkeiten oder Einschränkungen seitens der Ex-Frau fehlen.

Lieben Gruß!

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