Ehebetrug?

12. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
europaworker
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Ehebetrug?

Gibt es im deutschen Gesetz etwas zum Thema vorsätzlicher Betrug bei Eheschließung? Kann ein Ehepartner, der sich zur Erschleichung materieller Vorteile (zB Unterhalt) nach kurzer Ehedauer (< 1 Jahr) trennt, juristisch belangt werden wenn ihm (zB durch Schriftverkehr) nachgewiesen werden kann, dass dies zum Zeitpunkt der Eheschließung bereits geplant war? Kann diesem Ehepartner die Zahlung von Trennungsunterhalt bzw. nachehelicher Unterhaltszahlung verweigert werden wenn aus der kurzen Ehedauer keine unterhaltspflichtigen Kinder hervorgegangen sind?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2197
Status:
Praktikant
(799 Beiträge, 300x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

§ 1314 BGB ...


aber ich sehe keine Aufhebungsgründe...

also wird es mindestens TU geben...

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#3
 Von 
guest123-1953
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 86x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
guest-12310.04.2009 12:23:15
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 18x hilfreich)

soweit mir bekannt ist zählen ehen unter einem jahr definitiv nicht .... Eheänhliche gemeinschaften zählen dem gesetz nach auch erst nach 2 bzw 3 jahren als gefestigt... Ehen unter einem jahr zählen nicht als gefestigt und somit hat keiner der beiden anspruch auf Unterhalt solange keine Kinder dort sind--- Ehen zischen 1 und 2,5 jahren entscheiden die Richter unterschiedlich

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#5
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

@Ilsebille,

mit deinem Beitrag kann ich mich jetzt aber so überhaupt nicht anfreunden...:(

Ehe ist Ehe, ist natürlich gefestigt, sonst wärs ja keine Ehe..:) und rechtfertigt TU. Bei einer Kurzehe kann der auf das erste Trennungsjahr begrenzt werden.

Nachehelich kann der Anspruch gen Null laufen, wenn keine gemeinsamen Kinder zu betreuen sind.

Grüßle



-----------------
"*Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.*"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12310.04.2009 12:23:15
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 18x hilfreich)

Loddar du hast recht..nach dem neuem Recht ist man auch nach unter 12 Monaten Ehe TU berechtiogt oder verpflichtet..nach altem recht war es definitiv nicht so.. aber gut man lernt ja immerf gern dazu ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-1983
Status:
Lehrling
(1089 Beiträge, 104x hilfreich)

Sei froh dass keine Kinder da sind, sonst wäre das alles viel schlimmer.
So kommst du noch relativ günstig davon.
Für die Zukunft unbedingt merken:
Bloß niemals Kinder machen.

Gruss
leinad

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