Ehefrau ausgezogen, was nun

6. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
El Carbid
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 27x hilfreich)
Ehefrau ausgezogen, was nun

Hallo,
meine Ehefrau ist nach dem ich einige heiße Mails gelesen habe aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen.
Bei einer letzten Aussprache bei Ihren Eltern, sagte sie mir ich sei böse, alkoholiker und noch so einige andere Dinge.
Sie werde sich eine eigene Wohnung suchen.
Ich habe ihr dann erlaubt, sich das was sie braucht aus unserer Wohnung zu entnehmen.
Als ich dann von einer Woche Fernverkehr nach Hause kam war alles von Wert und Sinn weg, nicht einmal einen Dosenöffner hatte ich mehr.
Ich habe dann mehr aus Zufall erfahren, das meine Frau sofort bei Ihrem Liebhaber, den sie schon seit rund sechs Monaten hat eingezogen ist, und in dessen Haus lebt.
Ich habe dann das Türschloß gewechselt, denn sie begehrt auch noch einen wertvollen Fernseher und den Kühlschrank.
Ich gehe doch davon aus das der neue dieses bereits besitzt.
Was ist zu tun, wie geht das jetzt weiter.
Bitte um Hilfe.
Mietvertrag geht auf beide.
L.G. Gerd

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

man o man, ich könnte Dir ja Ratschläge geben, die sind aber alle strafbar!
Also laß ich es lieber!
Auf jeden Fall solltest Du -sofern vorhanden- das Geld für Dich sichern. Wenn sie vielleicht über ein gemeinsames Konto an Dein Einkommen herankommen sollte, sicherstellen, daß sie da nicht ran kommt. Auch wenn heutzutage bei der Scheidung die "Schuldfrage" keine Rolle mehr spielt, solltest Du auch sicherstellen, wenn möglich, daß Du notfalls beweisen kannst, daß sie zum Liebhaber gezogen ist und nicht nur Deinetwegen ausgezogen ist. Ich kann mir gut vorstellen, daß sie ganz frech mit Unterhaltsforderungen kommt!

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
El Carbid
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 27x hilfreich)

Hallo,
also strafbar machen möchte ich mich auf keinen Fall.
Aber wie verhält sich das?
Kann doch nicht sein das meine Frau mit ihrem Liebhaber hier reingeht
und alles rausholt was sie gebrauchen kann.
Irgendwo muss ich doch auch rechte haben.
An ihren Schulden soll ich mich laut ihrem Anwalt ja auch an der hälfte beteileigen, weil diese ja ehelich wären

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

quote:
[color=green]An ihren Schulden soll ich mich laut ihrem Anwalt ja auch an der hälfte beteileigen, weil diese ja ehelich wären
[/color]

Hast Du bei der Kreditaufnahme mit unterschrieben? :( :(
Ich will dir nur sagen, daß es alles sehr komplex ist, und Du wirst da wohl einen Anwalt brauchen. Bis dahin solltest du erst einmal zu allen Forderungen ganz einfach "nein" sagen. Und weitere Sachen rausholen? Sag einfach nein, es sei denn, es sind persönliche Dinge wie Kleidung oder so etwas! :bang:

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@pachlus


natürlich kann die frau, es ist die eheliche wohnung und sie hat die gleichen rechte wie der te (der froh sein kann, wenn sie nicht die wohnungszuweisung beantragt) in die wohnung. sollte der te das schloss austauschen, kann die frau die polizei anrufen, diese verschafft ihr zutritt, denn
die eheangelegenheiten sind zivilrechtlich zu klären und bis dahin gehört ihr die whg genauso.
er kann froh sein, dass nicht der liebhaber bei ihr übernachtet, dann hätte der te richtig spass, denn auch das darf die frau.
sie kann selbstverständlich dinge aus der wohnung holen, die sie zum leben braucht und auch die, die ihr gehören.

natürlich kann sie mit unterhaltsforderungen kommen. wer sagt denn, dass sie den verwirkt haben könnte?
war zuerst ihr liebhaber da oder hat der threadsteller vorher schon geliebte gehabt?
hat der te vorher überhaupt interesse an einer ehe gezeigt oder seine frau ignoriert?

eben, das wissen wir nicht und wir alle neigen dazu, dinge auszulassen, die uns unangenehm erscheinen

sunbee

-----------------
"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

Hallo sunbee,

quote:
er kann froh sein, dass nicht der liebhaber bei ihr übernachtet, dann hätte der te richtig spass, denn auch das darf die frau.


na ja, das könnte im Einzelfall als unbillige Härte bewertet werden und zur Zuweisung der Ehewohnung zur Alleinnutzung dienlich sein.

quote:
natürlich kann sie mit unterhaltsforderungen kommen. wer sagt denn, dass sie den verwirkt haben könnte?


Zumindest in der Theorie wäre eine Unterhaltsverwirkung denkbar.

Hier ein noch relativ "frisches" Urteil zur Thematik.

Natürlich kann man daraus und aus den Angaben des TE keine verlässlichen Schlussfolgerungen für den Einzelfall ziehen :)


Grüße


0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
El Carbid
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 27x hilfreich)

Hallöle,
die Unterhaltsfrage stellt hier kein Problem.
Sie verdient in Seuerklasse 3 ca 1800 € netto und ich als Selbstständiger etwa 1500 zu versteuernde €.
Die Frage ist nur, darf die in meiner Abwesenheit hier rein und mich weiters ausräumen.
Ihre privaten Sachen hat sie schon lange geholt.
Zudem von dem was in der Ehezeit angeschafft wurde etwa 2\3.
Ich besitze nur noch die Möbel, die ich schon vor der Eheschließung hatte, sowie TV Gerät und Kühlschrank (Kühlschrank vor der Eheschließung, TV in der Ehe).
Ich bin Fernfahrer, nun also die ganze Woche weg, es kann doch nicht sein, das die sich hier bedienen kann wie sie will,
zumal sie zu ihrem Liebhaber in dessen Haus gezogen ist.
Da wird es doch wohl Fernseher und nen Kühlschrank geben.
Gruß
Gerd

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

quote:
[color=green]er kann froh sein, dass nicht der liebhaber bei ihr übernachtet, dann hätte der te richtig spass, denn auch das darf die frau[/color].


Wo hast Du denn diesen Unfug her?
Schau mal, was das Grundgesetz dazu sagt: Art.6

Ehe und Familie stehen unter dem [color=red]besonderen Schutze [/color]der staatlichen Ordnung.

Stellst Du Dir das so vor: ?
die Ehefrau sagt: horch mal, Alter, es wird jetzt in unserem Schlafzimmer etwas laut. ich vergnüge mich jetzt mal mit meinem Lover ein halbes Stündchen, also bitte stor´uns nicht, kannst inzwischen das Auto waschen.
Noch was: die Polizei hat die staatliche Ordnung aufrecht zu erhalten!

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#8
 Von 
uwe3/61
Status:
Praktikant
(689 Beiträge, 74x hilfreich)

..du solltest drüber nachdenken, ob du nicht unterhalt forderst, bei diesen einkmmensverhältnissen.

auch solltest du deine berechtigte wut auf denneuen partner deiner frau (du nennest ihn liebhaber--) hinten anstellen. das vernebelt nur die birne und führt zu emotionalen reaktionene und hat erst mal nichts mit eurer trtennung zu tun.

nachdem du ihr erlaubt hast alles mit zunehmen was sie brauc ht, kannst du natürlich rückwirken nur schwerlich dagegen was sage...war einfach nicht klug...ansonsten ist es wie oben bereits bechrieben. ihr werdet und solltet in ein venrnünftiges verfahrten zur klärung der versorgungs und vermögensansprüche eintreten. ich denke du solltest dir schleunigst einen anwalt suchen.

lieben gurß und kopf hoch...aber eine frau verliert man in der regel nicht gurndlos..auch darüber solltest du bei aller wut und schmerz mal nach denken.

gruß

uwe

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Die Wohnung könntet ihr nur gemeinsam kündigen. Am besten wäre es natürlich, wenn du den Vermieter mit deiner Frau zusammenanschreibst und darum bittest, dass sie aus dem Mietvertrag entlassen wird.
Und den Fernseher könntest du - falls vorhanden - bei Freunden/Verwandten unter der Woche unterstellen?
Unterhalt - wenn es keine Kinder gibt, kann es sogar sein, das es gar keinen Unterhalt gibt, weder für sie noch für ihn.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Julianka
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 63x hilfreich)

quote:
ich vergnüge mich jetzt mal mit meinem Lover ein halbes Stündchen, also bitte stor´uns nicht, kannst inzwischen das Auto waschen.


Am besten noch das Auto des Ehebrechers!

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