Hallo zusammen,
meine Freundin war zum Besuch ihre kranken Eltern ins Ausland gewesen zusammen mit ihrer Man und ihre kleine Tochter. Nun hat der eherman die Gelegenheit genutzt und ihre Aufenthaltstittel gestohlen. Er ist zurück nach Deutschland gekommen und hat die Wohnadresse gewechselt wir wissen nicht mehr wohin er umgezogen ist. Er hat Meine Freundin sozusagen ins Ausland im Stich gelassen. Ihre Sachen und Klamotten sind alle weg. er versucht jetzt sich dorthin (Im Ausland) scheiden zu lassen um die Kosten zu minimieren. Er meinte, dass er die Ganze Familie aus Deutschland abgemeldet hat. Ist das möglich darft er das ohne ihre Zustimmung? Ihre Aufenthaltstittel ist noch ein Jahr gültig und ihre Tochter hat die Deutsche Staatsangehörigkeit. kann sie sich noch in Deutschland scheiden lassen und hier mit ihrer Tochter leben?
Vielen Dank im voraus für die Hilfe
LG
Ehefrau im Ausland mit Kind im Stich gelassen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Da gibt es wohl einige Baustellen. Ich fang mal an, vielleicht macht dann noch jemand anderes weiter. Wenn im Ausland eine Scheidung anhängig ist, dann wird auch da geschieden. Eine doppelte Rechtshängigkeit darf es aus gutem Grund nicht geben. Was nicht heißt, dass man nach der Scheidung nicht ergänzend noch gerichtlich in Deutschland noch Anträge auf Unterhalt gerichtlich austitulieren lassen kann.
Titel ist mit Sicherheit nicht gestohlen worden. Wenn dann ein Stück Papier. Wieso das allerdings mit ins Ausland genommen worden ist, erschließt sich mir nicht so ganz. Sie sollte doch einen Reisepass haben, mit welchem sie dann auch wieder nach Deutschland einreisen kann. Was das Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit angeht, so wäre die deutsche Botschaft zuständig oder ein deutsches Konsulat. Eventuell können die auch weiterhelfen, vielleicht auch das Ausländeramt in Deutschland, das bisher zuständig war.
Die Adresse des Mannes bekommt man über eine einfache Anfrage beim Einwohnermeldeamt raus.
Das wäre so der Einstieg in den Fall. Nur, mal unterstellt, sie kann mit Kind zurück kommen. Wo will sie denn im Augenblick wohnen und wovon will sie leben?
wirdwerden
Die hat dir das erzählt? Woher weißt du, dass die Sachen und die Wohnung weg sind ?Zitatmeine Freundin :
Ja, möglich ist das.ZitatEr meinte, dass er die Ganze Familie aus Deutschland abgemeldet hat. :
Hat der Mann DIR das gesagt?
Um welches Ausland handelt es sich überhaupt?
Ist der Ehemann ist (schon immer) Deutscher?
Seit wann sind sie verheiratet und wo haben sie geheiratet?
Wie alt ist das Kind?
Zuerst müssen beide erst wieder nach Deutschland kommen.Zitatkann sie sich noch in Deutschland scheiden lassen und hier mit ihrer Tochter leben? :
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Nö, Gerichtsstand ist anders geregelt. Da ist wohl bereits ein Verfahren bei einem ausländischen Gericht (wo auch immer) anhängig. Da klappt das dann nicht mit deutscher Scheidung, auch wenn beide in Deutschland leben.
wirdwerden
Danke euch für die schnelle Rückmeldung, erstmal zu euren Fragen:
Der eherman hat doppelstaatsangehörigkeit, die Frau nicht (sie hat ein nicht EU Pass und braucht den Aufenthaltstittel für die Einreise nach Deutschland) die sind seit 3 Jahren verheiratet. Die beiden haben im Ausland geheiratet und danach ist die Frau nach Deutschland gekommen und wurde schwanger. Das Kind ist fast 2 Jahre alt. Der Mann hat meine Freundin erzählt als er zurück gekehrt ist, und sich scheiden will, dass er sie abgemeldet hat. Und dass er für die beiden nicht mehr verantwortlich ist. Ob das stimmt wissen wir nicht.
Ich habe von ihre Nachbarn erfahren, dass der Mann umgezogen war.
Sag mal, wie soll man eine genaue Antwort geben, wenn der Fragesteller nichts genaues weiß?
Ich habe Dir Wege aufgezeichnet, die die Frau gehen könnte. Vielleicht mal damit anfangen?
wirdwerden
Falls du mir geantwortet hast...ZitatNö, Gerichtsstand ist anders geregelt. :
Damit meinte ich, bevor sie hier in D leben können, müssten sie erst mal wieder hier sein. Ob eine Scheidung im Gange ist, weiß ich nicht.ZitatZuerst müssen beide erst wieder nach Deutschland kommen. :
Hoffentlich kann die Frau das aus dem Ausland dem dt. EMA erklären...ZitatDie Adresse des Mannes bekommt man über eine einfache Anfrage beim Einwohnermeldeamt raus. :
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Doppelstaatler--Ausland--Nicht-EU---- gehts um die Türkei?Zitatsie hat ein nicht EU Pass :
In welchem Ausland haben sie geheiratet?
Wir können auch nicht wissen, was der Mann wirklich gemacht hat. Solange er aber verheiratet ist, ist er auch verantwortlich. Abmeldung im EMA genügt nicht.ZitatOb das stimmt wissen wir nicht. :
Die Ehefrau kann zum dt. Konsulat oder zu dt. Botschaft in diesem Land gehen.
Seit wann sind Frau und Kind im Nicht-EU-Land bei den Eltern?
Hoffentlich kann die Frau das aus dem Ausland dem dt. EMA erklären... Seit der Erfindung des Internets dürfte das kein größeres Problem mehr sein. Und die Bezahlung der Anfrage seit der Erfindung der Kreditkarte auch nicht...
Frau und Kind befinden sich seit Dezember 2020 im Ausland (Marokko) . Womit sollte sie eure Meinung nach damit anfangen? Mit dem Botschaft?? Was wären danach die folgenden Schritte? nach Ankunft gibt es Organisationen die Frauen im Not helfen bis sie arbeiten kann? Wer bezahlt ihre Unterhalt in der Zwischenzeit wenn der Mann nicht mehr in Deutschland angemeldet ist?? Danke schon mal für eure Antworten
-- Editiert von go577471-15 am 05.04.2021 15:33
ZitatFrau und Kind befinden sich seit Dezember 2020 im Ausland. Womit sollte sie eure Meinung nach damit anfangen? Mit dem Botschaft?? :
Darf man erfahren in welchem Teil dieser Welt sich die Dame mit dem Kind nun befindet?
Marokko
Ich meine, das hat mit deutschem Familienrecht nicht viel zu tun.
Und weiter in D geht es nun mal erst, wenn sie wieder hier sind.
Es gibt ein spezielles Forum, wo deine Fragen vermutlich besser beantwortet werden können.
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Dort möglichst in der Rubrik *Ehe und Familie* die Fragen stellen.
Mir scheint das mehr ein ausländerrechtliches Problem zu sein als ein familienrechtliches. Familienrechtlich relevant ist nur die Scheidung. Warum will sie denn, dass die Scheidung in Deutschland und nicht in Marokko durchgezogen wird?
Was den Aufenthaltstitel betrifft, sollte sie sich mit der deutschen Botschaft in Marokko in Verbindung setzen. Zum einen sollte der "Diebstahl" der Ausweisdokumente gemeldet werden. Zum anderen sollte deren Ersatz beantragt werden. Was für einen Aufenthaltstitel hatte sie denn? Wenn es sich um einen Aufenthaltstitel für den Zuzug zum Ehemann handelte, der Ehemann jetzt aber womöglich gar nicht mehr in Deutschland ist und sowieso kein gemeinsames Eheleben mehr geplant ist, könnten sich da Änderungen ergeben. Gegebenenfalls könnte man jetzt über die Tochter an einen Aufenthaltstitel gelangen.
Warum möchte sie denn überhaupt wieder nach Deutschland? Sie ist anscheinend Marokkanerin, hat in Deutschland jetzt keine Wohnung und keine Familie mehr, während das in Marokko sehr wohl der Fall wäre. Spricht die Freundin denn fließend Deutsch?
Und wie möchte die Freundin das Leben in Deutschland finanzieren?
Wie hier schon angesprochen wurde, kann Sie sich an das letzte zuständige Einwohnermeldeamt wenden und dort eine Auskunft darüber beantragen, wo der Ehemann jetzt wohnt. Das funktioniert natürlich sowieso nur, wenn er sich auch irgendwo im Inland wieder angemeldet hat. Im Übrigen scheint mir die "Abmeldung" (wenn es sie denn überhaupt gab) das kleinste Problem zu sein.
Ich würde den Thread hier in das Forum für Ausländerrecht verschieben lassen.
ZitatUnd wie möchte die Freundin das Leben in Deutschland finanzieren? :
Scheinbar ist da ja auch ein unterhaltsberechtigtes Kind und je nach Alter des Kindes könnte der Mutter auch noch Betreuungsunterhalt zustehen oder nicht?
Solan, das ist wohl mehr ein theoretischer Anspruch gegen den Ehemann. Oder glaubst Du ernsthaft, dass der Mann so viel verdient, dass er neben Kindesunterhalt auch noch so viel Exenunterhalt zahlen kann, dass sie davon in Deutschland leben kann?
Mir fehlt, wie wohl Zuckerberg auch, irgendwie die Perspektive für Deutschland, die auch dauerhaft durchsetzbar ist. Und, selbst wenn sie in Marokko geschieden wird, dann heißt das ja nicht, dass sie nicht nach deutschem Recht Unterhaltsansprüche geltend machen kann.
Die Botschaften/Konsulate halten in der Regel Listen von Anwälten bereit, die sich in beiden Rechtssystemen auskennen, vielleicht wäre es sinnvoll, einen solchen Anwalt zu mandatieren. Aber, selbst wenn sie jetzt sofort nach Deutschland zurück könnte, wo wollte sie denn mit dem Kind unterkommen?
wirdwerden
ZitatOder glaubst Du ernsthaft, dass der Mann so viel verdient, dass er neben Kindesunterhalt auch noch so viel Exenunterhalt zahlen kann, dass sie davon in Deutschland leben kann? :
Ich weiß, dass Millionen von Männern/Vätern dies tun, auch mit Migrationshintergrund.
ZitatMir fehlt, wie wohl Zuckerberg auch, irgendwie die Perspektive für Deutschland, die auch dauerhaft durchsetzbar ist. :
Nun ich sehe das mit den Augen der betroffenen Mutter, der es (das setzte ich jetzt mal wohlwollend voraus) um das Kind geht, dies hat unter den gegebenen Umständen in Deutschland ja wohl mehr Chancen, als in Marokko.
ZitatUnd, selbst wenn sie in Marokko geschieden wird, dann heißt das ja nicht, dass sie nicht nach deutschem Recht Unterhaltsansprüche geltend machen kann. :
Das ist richtig, aber diese von Marokko aus durchzusetzen ist fast unmöglich (für die Frau).
ZitatAber, selbst wenn sie jetzt sofort nach Deutschland zurück könnte, wo wollte sie denn mit dem Kind unterkommen? :
Na ja, wie ich die familiären Strukturen einschätze wohnen gewiss einige Familienmitglieder schon in Deutschland und die sind meist - im Gegensatz zu vielen native People von Deutschland - durchaus bereit eine(n) Verwandte(n) aufzunehmen und durchzufüttern.
Wenn sie einen Anspruch hat, dann hat sie auch jedes Recht dieses durchzusetzen.
Hier muss ich doch mal widersprechen. Es ist auch Unterhalt von Marokko aus durchsetzbar, für diese Verfahren kann es sogar PKH/VKH in Deutschland geben. Und Unterhaltsansprüche wären in Deutschland durchzusetzen, nicht in Marokko.
Aber hier fehlt doch im Augenblick jedwede vernünftige Planung.
wirdwerden
@go
Die Frau sollte der deutschen Botschaft in Rabat über Kontaktformular mitteilen, was passiert ist. Und was sie will.
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/deutsche-auslandsvertretungen/marokko/224062?openAccordionId=item-224084-0-panel
Ich meine, zumindest über das Kind mit der dt. Staatsangehörigkeit geht es auf langem Weg wieder nach Deutschland, wenn sie das will.
Das oben in #11 genannte Spezial-Forum weiß aber sehr viel mehr über solche Fälle und Lösungsmöglichkeiten.
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Hier wird von einem ausländischen Freund/Freundin für eine m. Ehefrau+dt. Kind gefragt, die in Marokko seit >3 Monaten festsitzen.ZitatWarum will sie denn, dass die Scheidung in Deutschland und nicht in Marokko durchgezogen wird? :
Es wird gefragt, ob sie sich in D scheiden lassen kann und dann in D. bleiben kann mit dem Kind... so habe ich die Fragen jedenfalls verstanden.
Vielmehr klingt heraus, dass der Ehemann auf diese fiese Tour seine Frau und sein Kind loswerden will. Wenn er die Scheidung in Marokko angeht, dann wird die Ehefrau das in Marokko erfahren. Warum sollte der dann irgendwo in D. wohnen?
Das... und ob sie fließend deutsch spricht, dürfte zumindest hier in diesem Thread ziemlich irrelevant sein.ZitatWarum möchte sie denn überhaupt wieder nach Deutschland? :
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vielleicht bei der Freundin, die hier fragt? Oder deren Community. Wie du sicher weißt, haben diese Familien häufig sehr viel mehr Zusammenhalt und Solidarität im kleinsten Kern und Raum... ohne schon vorher eine vernünftig-deutsche Planungssicherheit ohne jede Lücke zu haben.ZitatAber, selbst wenn sie jetzt sofort nach Deutschland zurück könnte, wo wollte sie denn mit dem Kind unterkommen? :
Woher soll die auch kommen? Nicht umsonst wird hier gefragt. Es wird nicht gefragt, wo sie wohnen und wovon sie leben könnten.ZitatAber hier fehlt doch im Augenblick jedwede vernünftige Planung. :
btw. Hast du mal daran gedacht, dass hier ein Ausländer fragt, der uU deine juristisch gefärbte Ausdrucksweise überhaupt nicht versteht, schlimmstenfalls völlig missversteht?
-- Editiert von Anami am 06.04.2021 13:12
ZitatVielmehr klingt heraus, dass der Ehemann auf diese fiese Tour seine Frau und sein Kind loswerden will :
So habe ich das auch verstanden, gemeinsam hin, Frau und Kind dort abgelegt und weg.
ZitatZitat (von wirdwerden): :
Aber, selbst wenn sie jetzt sofort nach Deutschland zurück könnte, wo wollte sie denn mit dem Kind unterkommen?
vielleicht bei der Freundin, die hier fragt? Oder deren Community. Wie du sicher weißt, haben diese Familien häufig sehr viel mehr Zusammenhalt und Solidarität im kleinsten Kern und Raum... ohne schon vorher eine vernünftig-deutsche Planungssicherheit ohne jede Lücke zu haben.
Sehe ich auch so.
Man sollte nicht vor lauter "ach was sollen WIR denn noch alles bezahlen" vergessen, dass hier zumindest ein deutscher Staatsbürger (das Kind) in Not ist und um Hilfe bittet.
ZitatWas den Aufenthaltstitel betrifft, sollte sie sich mit der deutschen Botschaft in Marokko in Verbindung setzen. Zum einen sollte der "Diebstahl" der Ausweisdokumente gemeldet werden. Zum anderen sollte deren Ersatz beantragt werden. :
Das halte ich für einen guten und umsetzbaren Vorschlag.
Zum einen sollte der "Diebstahl" der Ausweisdokumente gemeldet werden. Zum anderen sollte deren Ersatz beantragt werden. Wofür die dt. Botschaft aber auch nur bezüglich des Kindes zuständig ist - die Ausstellung eines marokkanischen Passes für die Frau ist die Aufgabe marokkanischer Behörden.
-- Editiert von muemmel am 06.04.2021 18:28
Je, nachdem, wie lange das mit der Scheidung dauert, kann die Frau vielleicht ein eigenes Aufenthaltsrecht in D. erhalten. Dann für sich und auch das Kind.Zitatdie sind seit 3 Jahren verheiratet. :
Aber ich meine, der Weg geht los über die deutsche Botschaft---dann fragt die Botschaft bei der ABH/Ausländerbehörde des dt. Wohnortes nach. Dort ist die Frau ja registriert mit allen Daten.
Was hat die Frau denn in Marokko gemacht, als der Mann abgehauen ist?
Die Frau soll nicht warten, was der Mann macht---
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