Ehefrau im Ausland mit Kind im Stich gelassen

5. April 2021 Thema abonnieren
 Von 
go577471-15
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Ehefrau im Ausland mit Kind im Stich gelassen

Hallo zusammen,

meine Freundin war zum Besuch ihre kranken Eltern ins Ausland gewesen zusammen mit ihrer Man und ihre kleine Tochter. Nun hat der eherman die Gelegenheit genutzt und ihre Aufenthaltstittel gestohlen. Er ist zurück nach Deutschland gekommen und hat die Wohnadresse gewechselt wir wissen nicht mehr wohin er umgezogen ist. Er hat Meine Freundin sozusagen ins Ausland im Stich gelassen. Ihre Sachen und Klamotten sind alle weg. er versucht jetzt sich dorthin (Im Ausland) scheiden zu lassen um die Kosten zu minimieren. Er meinte, dass er die Ganze Familie aus Deutschland abgemeldet hat. Ist das möglich darft er das ohne ihre Zustimmung? Ihre Aufenthaltstittel ist noch ein Jahr gültig und ihre Tochter hat die Deutsche Staatsangehörigkeit. kann sie sich noch in Deutschland scheiden lassen und hier mit ihrer Tochter leben?
Vielen Dank im voraus für die Hilfe :)

LG

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20 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38435 Beiträge, 14001x hilfreich)

Da gibt es wohl einige Baustellen. Ich fang mal an, vielleicht macht dann noch jemand anderes weiter. Wenn im Ausland eine Scheidung anhängig ist, dann wird auch da geschieden. Eine doppelte Rechtshängigkeit darf es aus gutem Grund nicht geben. Was nicht heißt, dass man nach der Scheidung nicht ergänzend noch gerichtlich in Deutschland noch Anträge auf Unterhalt gerichtlich austitulieren lassen kann.

Titel ist mit Sicherheit nicht gestohlen worden. Wenn dann ein Stück Papier. Wieso das allerdings mit ins Ausland genommen worden ist, erschließt sich mir nicht so ganz. Sie sollte doch einen Reisepass haben, mit welchem sie dann auch wieder nach Deutschland einreisen kann. Was das Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit angeht, so wäre die deutsche Botschaft zuständig oder ein deutsches Konsulat. Eventuell können die auch weiterhelfen, vielleicht auch das Ausländeramt in Deutschland, das bisher zuständig war.

Die Adresse des Mannes bekommt man über eine einfache Anfrage beim Einwohnermeldeamt raus.

Das wäre so der Einstieg in den Fall. Nur, mal unterstellt, sie kann mit Kind zurück kommen. Wo will sie denn im Augenblick wohnen und wovon will sie leben?

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32138 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von go577471-15):
meine Freundin
Die hat dir das erzählt? Woher weißt du, dass die Sachen und die Wohnung weg sind ?
Zitat (von go577471-15):
Er meinte, dass er die Ganze Familie aus Deutschland abgemeldet hat.
Ja, möglich ist das.

Hat der Mann DIR das gesagt?
Um welches Ausland handelt es sich überhaupt?
Ist der Ehemann ist (schon immer) Deutscher?
Seit wann sind sie verheiratet und wo haben sie geheiratet?
Wie alt ist das Kind?
Zitat (von go577471-15):
kann sie sich noch in Deutschland scheiden lassen und hier mit ihrer Tochter leben?
Zuerst müssen beide erst wieder nach Deutschland kommen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38435 Beiträge, 14001x hilfreich)

Nö, Gerichtsstand ist anders geregelt. Da ist wohl bereits ein Verfahren bei einem ausländischen Gericht (wo auch immer) anhängig. Da klappt das dann nicht mit deutscher Scheidung, auch wenn beide in Deutschland leben.

wirdwerden

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#4
 Von 
go577471-15
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke euch für die schnelle Rückmeldung, erstmal zu euren Fragen:
Der eherman hat doppelstaatsangehörigkeit, die Frau nicht (sie hat ein nicht EU Pass und braucht den Aufenthaltstittel für die Einreise nach Deutschland) die sind seit 3 Jahren verheiratet. Die beiden haben im Ausland geheiratet und danach ist die Frau nach Deutschland gekommen und wurde schwanger. Das Kind ist fast 2 Jahre alt. Der Mann hat meine Freundin erzählt als er zurück gekehrt ist, und sich scheiden will, dass er sie abgemeldet hat. Und dass er für die beiden nicht mehr verantwortlich ist. Ob das stimmt wissen wir nicht.
Ich habe von ihre Nachbarn erfahren, dass der Mann umgezogen war.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38435 Beiträge, 14001x hilfreich)

Sag mal, wie soll man eine genaue Antwort geben, wenn der Fragesteller nichts genaues weiß?

Ich habe Dir Wege aufgezeichnet, die die Frau gehen könnte. Vielleicht mal damit anfangen?

wirdwerden

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32138 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Nö, Gerichtsstand ist anders geregelt.
Falls du mir geantwortet hast...
Zitat (von Anami):
Zuerst müssen beide erst wieder nach Deutschland kommen.
Damit meinte ich, bevor sie hier in D leben können, müssten sie erst mal wieder hier sein. Ob eine Scheidung im Gange ist, weiß ich nicht.
Zitat (von wirdwerden):
Die Adresse des Mannes bekommt man über eine einfache Anfrage beim Einwohnermeldeamt raus.
Hoffentlich kann die Frau das aus dem Ausland dem dt. EMA erklären...
---------------------------------------
Zitat (von go577471-15):
sie hat ein nicht EU Pass
Doppelstaatler--Ausland--Nicht-EU---- gehts um die Türkei?
In welchem Ausland haben sie geheiratet?

Zitat (von go577471-15):
Ob das stimmt wissen wir nicht.
Wir können auch nicht wissen, was der Mann wirklich gemacht hat. Solange er aber verheiratet ist, ist er auch verantwortlich. Abmeldung im EMA genügt nicht.

Die Ehefrau kann zum dt. Konsulat oder zu dt. Botschaft in diesem Land gehen.
Seit wann sind Frau und Kind im Nicht-EU-Land bei den Eltern?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Hoffentlich kann die Frau das aus dem Ausland dem dt. EMA erklären... Seit der Erfindung des Internets dürfte das kein größeres Problem mehr sein. Und die Bezahlung der Anfrage seit der Erfindung der Kreditkarte auch nicht...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#8
 Von 
go577471-15
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Frau und Kind befinden sich seit Dezember 2020 im Ausland (Marokko) . Womit sollte sie eure Meinung nach damit anfangen? Mit dem Botschaft?? Was wären danach die folgenden Schritte? nach Ankunft gibt es Organisationen die Frauen im Not helfen bis sie arbeiten kann? Wer bezahlt ihre Unterhalt in der Zwischenzeit wenn der Mann nicht mehr in Deutschland angemeldet ist?? Danke schon mal für eure Antworten

-- Editiert von go577471-15 am 05.04.2021 15:33

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#9
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4577 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von go577471-15):
Frau und Kind befinden sich seit Dezember 2020 im Ausland. Womit sollte sie eure Meinung nach damit anfangen? Mit dem Botschaft??


Darf man erfahren in welchem Teil dieser Welt sich die Dame mit dem Kind nun befindet?

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#10
 Von 
go577471-15
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Marokko

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32138 Beiträge, 5653x hilfreich)

Ich meine, das hat mit deutschem Familienrecht nicht viel zu tun.
Und weiter in D geht es nun mal erst, wenn sie wieder hier sind.

Es gibt ein spezielles Forum, wo deine Fragen vermutlich besser beantwortet werden können.
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi

Dort möglichst in der Rubrik *Ehe und Familie* die Fragen stellen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Mir scheint das mehr ein ausländerrechtliches Problem zu sein als ein familienrechtliches. Familienrechtlich relevant ist nur die Scheidung. Warum will sie denn, dass die Scheidung in Deutschland und nicht in Marokko durchgezogen wird?

Was den Aufenthaltstitel betrifft, sollte sie sich mit der deutschen Botschaft in Marokko in Verbindung setzen. Zum einen sollte der "Diebstahl" der Ausweisdokumente gemeldet werden. Zum anderen sollte deren Ersatz beantragt werden. Was für einen Aufenthaltstitel hatte sie denn? Wenn es sich um einen Aufenthaltstitel für den Zuzug zum Ehemann handelte, der Ehemann jetzt aber womöglich gar nicht mehr in Deutschland ist und sowieso kein gemeinsames Eheleben mehr geplant ist, könnten sich da Änderungen ergeben. Gegebenenfalls könnte man jetzt über die Tochter an einen Aufenthaltstitel gelangen.

Warum möchte sie denn überhaupt wieder nach Deutschland? Sie ist anscheinend Marokkanerin, hat in Deutschland jetzt keine Wohnung und keine Familie mehr, während das in Marokko sehr wohl der Fall wäre. Spricht die Freundin denn fließend Deutsch?

Und wie möchte die Freundin das Leben in Deutschland finanzieren?

Wie hier schon angesprochen wurde, kann Sie sich an das letzte zuständige Einwohnermeldeamt wenden und dort eine Auskunft darüber beantragen, wo der Ehemann jetzt wohnt. Das funktioniert natürlich sowieso nur, wenn er sich auch irgendwo im Inland wieder angemeldet hat. Im Übrigen scheint mir die "Abmeldung" (wenn es sie denn überhaupt gab) das kleinste Problem zu sein.

Ich würde den Thread hier in das Forum für Ausländerrecht verschieben lassen.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4577 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
Und wie möchte die Freundin das Leben in Deutschland finanzieren?


Scheinbar ist da ja auch ein unterhaltsberechtigtes Kind und je nach Alter des Kindes könnte der Mutter auch noch Betreuungsunterhalt zustehen oder nicht?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38435 Beiträge, 14001x hilfreich)

Solan, das ist wohl mehr ein theoretischer Anspruch gegen den Ehemann. Oder glaubst Du ernsthaft, dass der Mann so viel verdient, dass er neben Kindesunterhalt auch noch so viel Exenunterhalt zahlen kann, dass sie davon in Deutschland leben kann?

Mir fehlt, wie wohl Zuckerberg auch, irgendwie die Perspektive für Deutschland, die auch dauerhaft durchsetzbar ist. Und, selbst wenn sie in Marokko geschieden wird, dann heißt das ja nicht, dass sie nicht nach deutschem Recht Unterhaltsansprüche geltend machen kann.

Die Botschaften/Konsulate halten in der Regel Listen von Anwälten bereit, die sich in beiden Rechtssystemen auskennen, vielleicht wäre es sinnvoll, einen solchen Anwalt zu mandatieren. Aber, selbst wenn sie jetzt sofort nach Deutschland zurück könnte, wo wollte sie denn mit dem Kind unterkommen?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4577 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Oder glaubst Du ernsthaft, dass der Mann so viel verdient, dass er neben Kindesunterhalt auch noch so viel Exenunterhalt zahlen kann, dass sie davon in Deutschland leben kann?


Ich weiß, dass Millionen von Männern/Vätern dies tun, auch mit Migrationshintergrund.

Zitat (von wirdwerden):
Mir fehlt, wie wohl Zuckerberg auch, irgendwie die Perspektive für Deutschland, die auch dauerhaft durchsetzbar ist.


Nun ich sehe das mit den Augen der betroffenen Mutter, der es (das setzte ich jetzt mal wohlwollend voraus) um das Kind geht, dies hat unter den gegebenen Umständen in Deutschland ja wohl mehr Chancen, als in Marokko.

Zitat (von wirdwerden):
Und, selbst wenn sie in Marokko geschieden wird, dann heißt das ja nicht, dass sie nicht nach deutschem Recht Unterhaltsansprüche geltend machen kann.


Das ist richtig, aber diese von Marokko aus durchzusetzen ist fast unmöglich (für die Frau).

Zitat (von wirdwerden):
Aber, selbst wenn sie jetzt sofort nach Deutschland zurück könnte, wo wollte sie denn mit dem Kind unterkommen?


Na ja, wie ich die familiären Strukturen einschätze wohnen gewiss einige Familienmitglieder schon in Deutschland und die sind meist - im Gegensatz zu vielen native People von Deutschland - durchaus bereit eine(n) Verwandte(n) aufzunehmen und durchzufüttern.

Wenn sie einen Anspruch hat, dann hat sie auch jedes Recht dieses durchzusetzen.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38435 Beiträge, 14001x hilfreich)

Hier muss ich doch mal widersprechen. Es ist auch Unterhalt von Marokko aus durchsetzbar, für diese Verfahren kann es sogar PKH/VKH in Deutschland geben. Und Unterhaltsansprüche wären in Deutschland durchzusetzen, nicht in Marokko.

Aber hier fehlt doch im Augenblick jedwede vernünftige Planung.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32138 Beiträge, 5653x hilfreich)

@go
Die Frau sollte der deutschen Botschaft in Rabat über Kontaktformular mitteilen, was passiert ist. Und was sie will.
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/deutsche-auslandsvertretungen/marokko/224062?openAccordionId=item-224084-0-panel

Ich meine, zumindest über das Kind mit der dt. Staatsangehörigkeit geht es auf langem Weg wieder nach Deutschland, wenn sie das will.
Das oben in #11 genannte Spezial-Forum weiß aber sehr viel mehr über solche Fälle und Lösungsmöglichkeiten.
-----------------------------------------------

Zitat (von Zuckerberg):
Warum will sie denn, dass die Scheidung in Deutschland und nicht in Marokko durchgezogen wird?
Hier wird von einem ausländischen Freund/Freundin für eine m. Ehefrau+dt. Kind gefragt, die in Marokko seit >3 Monaten festsitzen.
Es wird gefragt, ob sie sich in D scheiden lassen kann und dann in D. bleiben kann mit dem Kind... so habe ich die Fragen jedenfalls verstanden.
Vielmehr klingt heraus, dass der Ehemann auf diese fiese Tour seine Frau und sein Kind loswerden will. Wenn er die Scheidung in Marokko angeht, dann wird die Ehefrau das in Marokko erfahren. Warum sollte der dann irgendwo in D. wohnen?
Zitat (von Zuckerberg):
Warum möchte sie denn überhaupt wieder nach Deutschland?
Das... und ob sie fließend deutsch spricht, dürfte zumindest hier in diesem Thread ziemlich irrelevant sein.
------------------------------------------------
Zitat (von wirdwerden):
Aber, selbst wenn sie jetzt sofort nach Deutschland zurück könnte, wo wollte sie denn mit dem Kind unterkommen?
vielleicht bei der Freundin, die hier fragt? Oder deren Community. Wie du sicher weißt, haben diese Familien häufig sehr viel mehr Zusammenhalt und Solidarität im kleinsten Kern und Raum... ohne schon vorher eine vernünftig-deutsche Planungssicherheit ohne jede Lücke zu haben.
Zitat (von wirdwerden):
Aber hier fehlt doch im Augenblick jedwede vernünftige Planung.
Woher soll die auch kommen? Nicht umsonst wird hier gefragt. Es wird nicht gefragt, wo sie wohnen und wovon sie leben könnten.
btw. Hast du mal daran gedacht, dass hier ein Ausländer fragt, der uU deine juristisch gefärbte Ausdrucksweise überhaupt nicht versteht, schlimmstenfalls völlig missversteht?



-- Editiert von Anami am 06.04.2021 13:12

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4577 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Vielmehr klingt heraus, dass der Ehemann auf diese fiese Tour seine Frau und sein Kind loswerden will


So habe ich das auch verstanden, gemeinsam hin, Frau und Kind dort abgelegt und weg.

Zitat (von Anami):
Zitat (von wirdwerden):
Aber, selbst wenn sie jetzt sofort nach Deutschland zurück könnte, wo wollte sie denn mit dem Kind unterkommen?

vielleicht bei der Freundin, die hier fragt? Oder deren Community. Wie du sicher weißt, haben diese Familien häufig sehr viel mehr Zusammenhalt und Solidarität im kleinsten Kern und Raum... ohne schon vorher eine vernünftig-deutsche Planungssicherheit ohne jede Lücke zu haben.


Sehe ich auch so.

Man sollte nicht vor lauter "ach was sollen WIR denn noch alles bezahlen" vergessen, dass hier zumindest ein deutscher Staatsbürger (das Kind) in Not ist und um Hilfe bittet.

Zitat (von Zuckerberg):
Was den Aufenthaltstitel betrifft, sollte sie sich mit der deutschen Botschaft in Marokko in Verbindung setzen. Zum einen sollte der "Diebstahl" der Ausweisdokumente gemeldet werden. Zum anderen sollte deren Ersatz beantragt werden.


Das halte ich für einen guten und umsetzbaren Vorschlag.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Zum einen sollte der "Diebstahl" der Ausweisdokumente gemeldet werden. Zum anderen sollte deren Ersatz beantragt werden. Wofür die dt. Botschaft aber auch nur bezüglich des Kindes zuständig ist - die Ausstellung eines marokkanischen Passes für die Frau ist die Aufgabe marokkanischer Behörden.

-- Editiert von muemmel am 06.04.2021 18:28

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32138 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von go577471-15):
die sind seit 3 Jahren verheiratet.
Je, nachdem, wie lange das mit der Scheidung dauert, kann die Frau vielleicht ein eigenes Aufenthaltsrecht in D. erhalten. Dann für sich und auch das Kind.
Aber ich meine, der Weg geht los über die deutsche Botschaft---dann fragt die Botschaft bei der ABH/Ausländerbehörde des dt. Wohnortes nach. Dort ist die Frau ja registriert mit allen Daten.

Was hat die Frau denn in Marokko gemacht, als der Mann abgehauen ist?
Die Frau soll nicht warten, was der Mann macht---

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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