Ehefrau im Frauenhaus - Nach 4 Wochen Gewaltschutz

17. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
ip610427-34
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Ehefrau im Frauenhaus - Nach 4 Wochen Gewaltschutz

Meine Ehefrau ist mit unseren gemeinsamen Kindern (4 Jahre und 3 Jahre) vor etwas mehr als 4 Wochen ins Frauenhaus abgehauen.

Vor 3 Tagen habe ich den Beschluss auf Gewaltschutz per Gerichtsvollzieher bekommen. In der Niederschrift sind ca. 20 verschiedene Vorwürfe! Von Hangreiflichkeiten, Rippenbrüche bei Ihr (angeblich soll es ein ärztliches Attest geben, welches jedoch auch nur ein paar Tage alt ist), Morddrohungen, ich soll die Kinder misshandelt haben, sie hätten Angst vor mir und vieles mehr.

Nunja, alles sehr krasse Vorwürfe welche ich mir absolut nicht vorstellen könnte. Auf jeden Fall hätte ich für die mündliche Verhandlung eine Zeugin, welche in den letzten Jahren öfters bei uns gewesen ist und auch bei uns öfters übernachtet hat und bezeugen kann das von meiner Seite aus nie Aggressionen da gewesen sind.

Ansonsten hat meine Ehefrau auch noch einige konkrete Daten benannt, welche ich bis ca. 20 Uhr anhand von Kontoauszüge und Nachrichten rekonstruieren könnte...

Es gibt noch 1 Vorwurf des täglichen Missbrauchs von Alkohol mir zu Lasten. Ich solle mehrere Liter Wein und Spirituosen trinken und das täglich. Wie sieht es hier mit Leber- Blutwerten aus? Würde eine Laboruntersuchung vor Gericht zugelassen werden?

Vor 1 Woche soll meine Frau eine Anzeige gegen mich erstattet haben und das ärztliche Attest soll ein paar Tage alt sein, jedoch ist sie seit 4 Wochen weg.

Wie stehen meine Chancen auf Gerechtigkeit? Und würden ihre Lügen rechtliche Konsequenzen für sie haben?

Über hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar.

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1 Antwort
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119495 Beiträge, 39733x hilfreich)
Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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