Ehefrau mit gemeinsamen Kinder im Frauenhaus

14. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
ip610427-34
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Ehefrau mit gemeinsamen Kinder im Frauenhaus

Hallo erstmal liebes Forum!

Folgende Situation:
Meine Ehefrau hat am 19.05. zusammen mit unseren Kindern (4 und 3 Jahre) die gemeinsame Wohnung verlassen, nach mehreren Stunden bekam ich eine SMS von Ihr dass sie Abstand bräuchte und kommenden Montag Nachmittag wieder kommt. Bis dahin habe ich nichts mehr von ihr gehört.

Am Dienstag (einige Tage später) war ich bei der Polizei und wollte eine Vermisstenanzeige und eine Anzeige wegen Kindesentziehung stellen, wurde aber abgewimmelt und an das Jugendamt verwiesen.

Beim Jugendamt wurde ich dann persönlich und später telefonisch abgewimmelt. Am Mittwoch habe ich dann erfahren, sie wäre im Frauenhaus in einer Nachbarstadt. Gemeinsam mit meinem Anwalt habe ich dann ein Schreiben an das Frauenhaus per Fax geschickt, ich habe ihr angeboten die gemeinsame Ehewohnung zu verlassen und ihr zu überlassen (da sie bei Streitereien öfters ihren Trennungswunsch geäußert hat, ich dieses leider nicht ernstgenommen habe).

Daraufhin gab es keine Reaktion von ihr, auf Nachrichten oder Anrufe hat sie auch nicht reagiert. Bis zum heutigen Tag hat sie auch kein Antrag auf Gewaltschutz gestellt.

Vor einigen Tagen wurde mir der Aufenthalt in der besagten Nachbarstadt vom Jugendamt bestätigt, die können aber auch nichts machen und empfehlen mir auf Umgang zu klagen.

Vorgestern/Sonntag (nach 3,5 Wochen Trennung) war ich am Baggersee in der besagten Nachbarstadt und habe sie und meine Kinder zufällig getroffen. Die Kinder kamen gleich zu mir gerannt und haben sich tierisch gefreut. Ich bat meine Frau um 5 Minuten Gespräch, woraus dann 1,5 Stunden geworden sind. Über unser offensichtliches Problem wollte sie nicht sprechen aber über allgemeines schon. Später in der Nacht haben wir auch noch über 1 Stunde miteinander geschrieben.

Jetzt kommt das worauf ich hinaus wollte:

Heute erfahre ich von meiner Schwester, dass sie ihr per SMS geschrieben habe, ich hätte sie und meine Kinder Misshandelt!!!! Ich wäre gewalttätig, hätte meine Frau aus dem Fenster geschmissen!!! Sie hat dazu noch geschrieben, sie könnte froh sein noch am leben zu sein!!!!!! Also übelste Vorwürfe seitens meiner Frau welche ich mir nie vorstellen konnte. Später hat meine Frau mit meiner Schwester telefoniert, sie wäre beim Arzt gewesen und dieser hat Diagnostiziert, dass 3 Rippen eine Fraktur hätten!!!!! Nach der ersten Schwangerschaft hatte sie tatsächlich Probleme mit ihren Rippen, jedoch hat sie es nie behandeln lassen und Ärztliche Berichte gibt es leider auch nicht.

Meine Frage ist, wie gehe ich gegen solche Vorwürfe vor... keine 24 Stunden zuvor hatte sie mir noch Hoffnungen gemacht und plötzlich solche Vorwürfe? Mein Ziel wäre jetzt das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu beantragen und als Kompromiss ein Wechselmodell einzuführen.

*Kinder gehen seit 3,5 Wochen nicht mehr in die Kita, Ehefrau hat aufgrund von Krankschreibungen in der Probezeit ihre Kündigung erhalten, ich bin selbständig und kann mir meine Zeit frei einteilen.

P.S. Sorry für den extrem langen Text

-- Editiert von ip610427-34 am 14.06.2022 02:08

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



29 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Du bist anwaltlich beraten. Gehe mal davon aus, dass Du auch vom Anwalt der Frau demnächst Post bekommst. Die Frauenhäuser sind insoweit ja gut aufgestellt.

Wie man gegen Vorwürfe vorgeht? Nun, auch das weiß Dein Anwalt. Man kann auffordern, diese Behauptungen nicht mehr aufzustellen und gegebenenfalls auf Unterlassung klagen. Ob das erfolgreich sein wird, das kann man hier nicht abschätzen. Denn irgendwas muss ja passiert sein, Du umschiffst dieses Problem hier elegant. Und, Frauenhaus ist kein Hotel. Jemand, der das über einen längeren Zeitraum durchhält, da muss der Leidensdruck schon recht groß sein.

Lass den Anwalt seinen Job machen, konzentrier Dich auf Kontakt zu den Kindern, regele die Unterhaltsfrage. Und dann sieht man weiter.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ip610427-34
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Lass den Anwalt seinen Job machen, konzentrier Dich auf Kontakt zu den Kindern, regele die Unterhaltsfrage. Und dann sieht man weiter.



Heute früh war ich bei meinem Anwalt gewesen und er hat jetzt den Antrag auf Aufenthaltsbestimmung beim Famimiengericht eingereicht.

Wie sieht es in so einem Verfahren mit Gutachter aus, kann man darauf bestehen? Denn meiner Empfindung nach haben die Kinder eine bessere Bindung zu mir als zu der Kindesmutter. Denn bei dem Zusammentreffen letzten Sonntag schien sie mir äußerst psychisch labil.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Die Empfindung der Mutter wird anders sein.

Die Prozessführung obliegt letztlich allein dem Gericht und man weiß auch nicht, welche Anträge gestellt worden sind bzw. gestellt werden.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

Zitat (von ip610427-34):
Wie sieht es in so einem Verfahren mit Gutachter aus, kann man darauf bestehen?
Das wird man gar nicht müssen. Es wäre doch sehr verwunderlich, wenn das Gericht in dieser Fallkonstellation nicht ohnehin ein Sachverständigengutachten beauftragtl.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ip610427-34
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Die Empfindung der Mutter wird anders sein.

Die Prozessführung obliegt letztlich allein dem Gericht und man weiß auch nicht, welche Anträge gestellt worden sind bzw. gestellt werden.


Vor ein paar Minuten kam der Gerichtsvollzieher mit der Post....

Beschluss nach Gewaltschutzgesetz

Es steht ich hätte sie auf dem Boden geworfen und ihr in die Rippen getreten, außerdem hätte ich sie mit einem Messer bedroht und einen späteren Vorfall schlug ich ihr mit der Fast in ihr Gesicht wodurch ihre Lippen aufplatzte!!!!!

Wie wäre ich mich gegen solche Vorwürfe?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Zitat (von ip610427-34):
Wie wäre ich mich gegen solche Vorwürfe?
Du hast einen Anwalt.
Leite ihm diesen Antrag unverzüglich weiter.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Wie wäre ich mich gegen solche Vorwürfe?
Sie selbst am besten gar nicht. Absolut jeden Schritt sollte der Anwalt für Sie übernehmen. Sichern Sie die gesamte bisherige Kommunikation mit der Ehefrau (und anderen Beteiligten wie der Schwester) und stellen Sie die weitere Kommunikation ein.

Zitat:
meiner Empfindung nach haben die Kinder eine bessere Bindung zu mir als zu der Kindesmutter. Denn bei dem Zusammentreffen letzten Sonntag schien sie mir äußerst psychisch labil.
Letzteres mag für den Fall sehr bedeutend sein, ist aber keine passende Begründung für Ersteres. Bei der Beurteilung der Bindung zu den Elternteilen ist auf andere Aspekte abzustellen.

Zitat:
Mein Ziel wäre jetzt das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu beantragen und als Kompromiss ein Wechselmodell einzuführen.
Das mit dem Wechselmodell können Sie vermutlich vergessen und ich halte es auch für sehr zweifelhaft, ob das in diesem Fall im Interesse der Kinder sein könnte.

Zitat:
ich bin selbständig und kann mir meine Zeit frei einteilen.
Da bleibt aber die Frage offen, wie die Kinder außerhalb der Kita-Zeiten betreut werden sollen, wenn Sie arbeiten und die Mutter das auch nicht übernehmen soll.

Zitat:
Ehefrau hat aufgrund von Krankschreibungen in der Probezeit ihre Kündigung erhalten
Sie sind Ihr zum Unterhalt verpflichtet. Das gilt erst recht wenn diese arbeitsunfähig ist und/oder die gemeinsamen Kinder betreut.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
ip610427-34
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Vor 3 Tagen habe ich den Beschluss auf Gewaltschutz per Gerichtsvollzieher bekommen. In der Niederschrift sind ca. 20 verschiedene Vorwürfe! Von Hangreiflichkeiten, Rippenbrüche bei Ihr (angeblich soll es ein ärztliches Attest geben, welches jedoch auch nur ein paar Tage alt ist), Morddrohungen, ich soll die Kinder misshandelt haben, sie hätten Angst vor mir und vieles mehr.

Nunja, alles sehr krasse Vorwürfe welche ich mir absolut nicht vorstellen könnte. Auf jeden Fall hätte ich für die mündliche Verhandlung eine Zeugin, welche in den letzten Jahren öfters bei uns gewesen ist und auch bei uns öfters übernachtet hat und bezeugen kann das von meiner Seite aus nie Aggressionen da gewesen sind.

Ansonsten hat meine Ehefrau auch noch einige konkrete Daten benannt, welche ich bis ca. 20 Uhr anhand von Kontoauszüge und Nachrichten rekonstruieren könnte...

Es gibt noch 1 Vorwurf des täglichen Missbrauchs von Alkohol mir zu Lasten. Ich solle mehrere Liter Wein und Spirituosen trinken und das täglich. Wie sieht es hier mit Leber- Blutwerten aus? Würde eine Laboruntersuchung vor Gericht zugelassen werden?

Vor 1 Woche soll meine Frau eine Anzeige gegen mich erstattet haben und das ärztliche Attest soll ein paar Tage alt sein, jedoch ist sie seit 4 Wochen weg.

Wie stehen meine Chancen auf Gerechtigkeit? Und würden ihre Lügen rechtliche Konsequenzen für sie haben?

Über hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16522 Beiträge, 9303x hilfreich)

Zitat:
Wie stehen meine Chancen auf Gerechtigkeit?

Das hängt maßgeblich von der Qualität der Beweise ab, die Ihre Frau einbringen wird - das kann man aus der Ferne überhaupt nicht einschätzen.
Was man aber sagen kann: Ohne Anwalt sind Ihre Chancen sehr viel schlechter als mit Anwalt.

Zitat:
Und würden ihre Lügen rechtliche Konsequenzen für sie haben?

Schwierig.
Wahrscheinlich eher nicht - denn vor Gericht stellt jede Seite die Lage der Dinge aus der eigenen Sicht dar. Da sind Übertreibungen quasi legitimiert. Die Grenze zwischen Übertreibung und Prozessbetrug ist zwar fließend - aber so lange man nicht gerade gefälschte Unterlagen einreicht, wird das mit den Konsequenzen schwierig.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von ip610427-34):
Meine Frage ist, wie gehe ich gegen solche Vorwürfe vor... keine 24 Stunden zuvor hatte sie mir noch Hoffnungen gemacht und plötzlich solche Vorwürfe? Mein Ziel wäre jetzt das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu beantragen und als Kompromiss ein Wechselmodell einzuführen.

Sie haben einen Anwalt. Besprechen Sie all dies mit dem Anwalt. Der kann sie 1000mal besser beraten als ein Internetforum für an Rechtsthemen interessierten Laien.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Auf jeden Fall hätte ich für die mündliche Verhandlung eine Zeugin, welche in den letzten Jahren öfters bei uns gewesen ist und auch bei uns öfters übernachtet hat und bezeugen kann das von meiner Seite aus nie Aggressionen da gewesen sind.
Die Zeugin kann nur angeben, dass es keine Vorkommnisse gab, als sie bei Ihnen übernachtet hat. Na und? Das sagt nichts über die übrige Zeit aus.

Zitat:
Vor 1 Woche soll meine Frau eine Anzeige gegen mich erstattet haben und das ärztliche Attest soll ein paar Tage alt sein, jedoch ist sie seit 4 Wochen weg.
Sie haben Ihrer Ehefrau vor 5 Wochen die Rippen (an)gebrochen, vor 2 Wochen hat sie dazu per Email eine Strafanzeige erstattet und vor ein paar Tagen hat ein Arzt den Rippenbruch nochmals bescheinigt. Da gibt es ganz einfach nicht die Ungereimtheiten, die SIe da sehen wollen.

Geben Sie sämtliche Informationen an einen Rechtsanwalt weiter und lassen Sie ausschließlich diesen arbeiten. Das alles wird nicht über Nacht erledigt sein. Sie werden mit einer Zeit der Ungewissheit leben müssen. Bevor Sie darüber nachdenken, welche Folgen die angeblichen Lügen der Ehefrau für sie haben werden, sollte erstmal abgewartet werden, ob das Gericht diese Aussagen überhaupt als Lügen beurteilt.

Aktuell ist nur eine Sache klar: Ihre Ehe ist vorbei. Bereiten Sie sich auf einen längeren Scheidungskampf vor und lassen Sie auch in dieser Sache sämtliche Angelegenheiten ausschließlich durch einen Rechtsanwalt klären. Auch Ihre Vorstellung von einem Wechselmodell oder einer harmonischen Aufteilung der Betreuung scheint utopisch zu sein. Dazu braucht es nunmal beide Elternteile. Und die Mutter hat doch sehr deutlich gemacht, dass sie das nicht will.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Zuckerberg hat die Lage sehr treffend dargestellt. Ich möchte nur eines nochmals hervorheben. Es ist ganz wichtig, alles, wirklich alles dem Anwalt zu überlassen. Keine zufälligen Treffen arrangieren (man kann auch woanders schwimmen gehen als in der Stadt, in der die Frau mit den Kindern lebt), keine Kontaktaufnahme, auch nicht zu den Kindern, gar nichts. So, dass erst einmal Ruhe einkehrt und man zumindest jetzt durch sein Verhalten zeigt, dass man Regeln akzeptiert.

Die Betreuer in den Frauenhäusern sind ja nicht so ganz blöd. Man kann davon ausgehen, dass dort ein Riesenpaket geschnürt wird. Und das absolut professionell. Und dem sollte man professionelles Handeln entgegen setzen. Das ist die einzige Chance, die man hat. Und vielleicht auch mal selbstkritisch in sich gegen und überlegen, ob man sich nicht seine eigene Welt zurecht lügt. Ob das etwas heftige Wegschubsen in einer Auseinandersetzung nicht doch etwas mehr war.

Außerdem mal überlegen, was wirklich erheblich zum relativieren der Vorwürfe ist. Die Freundin kann bestätigen, dass er in ihrer Anwesenheit niemanden verprügelt hat. Wär ja auch schön blöd, wenn man das dann täte. wenn ein Zeuge da ist. Und, auch Alkoholiker können Kinder gewaltfrei aufziehen. Auch das spielt nur eine untergeordnete Rolle.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Toxic_GER
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 36x hilfreich)

Außerdem ist die eigene Wahrnehmung oft anders als die des Gegenübers, gerade wenn ggf. Alkohol eine Rolle spielt. Es hilft nicht, das Undchuldslamm zu spielen, vielleicht erinnert man dösich einfach nicht.

Auch Kinder können befragt werden und erzählen häufig die Wahrheit, insbesondere dann, wenn sie sich sicher fühlen, sie keine Angst davor haben müssen.

Natürlich ist das keine Unterstellung, aber ein Frauenhaus nimmt nicht jede Frau einfach so auf... die prüfen mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln.

Wenn man in der Lage dazu ist sich selbst zu hinterfragen und ggf. tatsächlich merkt, dass mit einem selbst womöglich etwas nicht stimmt, dann kommt es sicher nicht schlecht an, wenn man auf dieser Basis eibe Therapie anfängt und durchzieht. Insbesondere wenn Alkohol oder Drogen eine Rolle spielen, macht das einen positiven Eindruck.

Zumal eine Alkohoholsucht selten selbst erkannt wird. Und es gibt nicht wenige Alkoholiker, die im Suff die Kontrolle verlieren.

Ein (guter) Fachschaft wird unbedingt nötig sein. Auf dieser Basis muss man davon ausgehen, dass die Ehe nicht weiter fortgeführt wird. Das ist wahrscheinlich nun auch allen Seiten klar.

Was die Kinder angeht, ist jetzt Zweitrangig. Zunächst wird sich auch die Staatsanwaltschaft mit dem Vorwurf der häuslichen Gewalt womöglich Beschäftigen...

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
ip610427-34
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank an alle mit dem Tipp meinen Anwalt zu kontaktieren. Nun, mein Anwalt beantwortet meine Fragen leider nicht, bis jetzt hat es nur Briefe für mich geschrieben, welche ich mir selber schreiben könnte.

Am 07.06 hat er ein Brief an die Anwältin meiner Ehefrau geschrieben, in dem Steht wenn bis zum 10.06 keine Antwort auf Umgang meiner Ehefrau kommt, dann werden wir das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen. Am 13.06 war meine Ehefrau beim Familiengericht zwecks Gewaltschutz....

Ich bin höchst enttäuscht von meinem Anwalt, zumal er eine Menge Verschlüsse von mir erhalten hat.

Wie würde ein Anwaltwechsel aussehen? Lohnt sich das, oder ist es auch möglich in dieser Angelegenheit 2 Anwälte zu haben? Und wären dann auch 2 Anwälte vor Gericht zugelassen?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
ip610427-34
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
Sie haben Ihrer Ehefrau vor 5 Wochen die Rippen (an)gebrochen, vor 2 Wochen hat sie dazu per Email eine Strafanzeige erstattet und vor ein paar Tagen hat ein Arzt den Rippenbruch nochmals bescheinigt. Da gibt es ganz einfach nicht die Ungereimtheiten, die SIe da sehen wollen.


Sie ist jetzt seit 4,5 Wochen weg. Wie um gotteswillen sollte ich ihr die Rippen brechen und warum? Wegen was sie mich angezeigt hat, dass kann ich Ihnen leider nicht sagen, weil ich es nicht weiß. Es soll ein ärztliches Attest geben, aber wofür ist mir auch leider nicht bekannt, da ich dieses besagte Attest nie gesehen habe.

Zitat (von Toxic_GER):
Außerdem ist die eigene Wahrnehmung oft anders als die des Gegenübers, gerade wenn ggf. Alkohol eine Rolle spielt. Es hilft nicht, das Undchuldslamm zu spielen, vielleicht erinnert man dösich einfach nicht.


Den Vorwurf des schweren Alkoholmissbrauchs kann ich auf jedenfall durch Laboruntersuchungen entkräften. Ich trinke ca. 1-2 mal im Monat und das nicht übermäßig viel.

Zitat (von Toxic_GER):
Auch Kinder können befragt werden und erzählen häufig die Wahrheit, insbesondere dann, wenn sie sich sicher fühlen, sie keine Angst davor haben müssen.


Das wäre super wenn meine Kinder befragt werden würden. Ist es möglich? Sie sind 4,5 und 3,5 Jahren alt....

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Sie können zwei Anwälte haben. Sinnvoll wäre das aber überhaupt nicht. Ein Anwaltswechsel ist nach Ihrem Belieben möglich, würde aber ebenfalls zusätzliche Kosten bedeuten. Der neue Anwalt müsste aich auch erstmal in den Fall einarbeiten.

Sie müssen sich ganz einfach von der Hoffnung verabschieden, dass das alles hier schnell geklärt werden wird. Da stehen gewichtige Vorwürfe gegen Sie im Raum die für Außenstehende, die den Fall nur auf dem Papier kennen, zumindest nicht unplausibel sind. Das Gericht braucht einige Zeit, um ein Verfahren über die Bühne zu bekommen. Und das Gericht wird besonders viel Zeit nehmen, um die Vorwürfe gegen Sie und die Sicherheit der Mutter/Kinder genauestens zu prüfen. Selbst ein Eilverfahren würde einige Zeit in Anspruch nehmen. Und es spricht nicht besonders viel dafür, die mit der Mutter zusammen und unter der Aufsicht des Jugendamtes lebenden Kinder im Rahmen eines Eilverfahrens möglichst schnell zum Vater zu bringen, gegen den gewichtige Vorwürfe im Raum stehen. Eine schnelle Lösung zu Ihren Gunsten würde ich jedenfalls nicht sicher erwarten. Wenn die Entscheidung des Gerichts (vorläufig) aber sowieso nicht in Ihrem Sinne ausfallen sollte, dann kann es Ihnen auch egal sein, wann diese ergeht.

Wenn die Frist bis zum 10.06. läuft, dann ergibt es Sinn, auch danach noch ein paar Tage zu warten. Wenn der Anwalt einen (im besten Fall überflüssigen) Antrag beim Familiengericht stellt, dann kostet die das einen haufen Geld. Sowieso wäre ein Einlenken der Mutter so viel kostengünstiger, schneller und besser für Sie als die Hilfe des Familiengerichts. Deswegen war es sehr gut vertretbar, hier noch auf eine Antwort der Mutter zu setzen.

Am 13.06. dann ist der Fall aufgrund des Gewaltschutzantrages noch viel umfangreicher geworden. Dafür kann der Anwalt nichts. Mit diesen Vorwürfen muss der Anwalt sich jetzt auch befassen und diese mit Ihnen besprechen. In einem Verfahren gerichtet auf Umgang/Aufenthaltsbestimmungsrecht wird die Mutter diese Vorwürfe sowieso ebenfalls erheben.

Selbst wenn der Anwalt das Familiengericht sofort eingeschaltet hätte, hätten Sie bis heute keinen (positiven) Beschluss in der Hand. Also kann es Ihnen auch egal sein, dass der Anwalt ein paar Tage braucht. Und da bisher sowieso noch keine Ergebnisse zu erwarten waren, kann auch noch nicht gesagt werden, ob der Anwalt gute Arbeit gemacht hat.

Der Anwalt muss sich die Akte ansehen und Schriftsätze verfassen, die auf Ihren Fall gemünzt sind. Dabei hat der Anwalt auch noch andere Mandanten zu betreuen. Da kann ein guter Schriftsatz nicht sofort fertig sein.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16522 Beiträge, 9303x hilfreich)

Zitat:
10.06 keine Antwort auf Umgang meiner Ehefrau kommt, dann werden wir das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen. Am 13.06 war meine Ehefrau beim Familiengericht zwecks Gewaltschutz....

Der 10.6 war ein Freitag - Ihr Anwalt hätte also frühestens am Montag, dem 13.6 irgendwas beantragen können. Da lief aber schon der Gewaltschutzantrag. Und so lange das nicht erledigt ist, ist es völlig sinnlos, das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu beantragen. In einigen Bundesländern war am 16.6 auch noch Feiertag.

Zitat:
Wie würde ein Anwaltwechsel aussehen?

Sie beenden das Mandat des aktuellen Anwalts und beauftragen einen neuen Anwalt. Wenn Sie aber glauben, dass es dadurch schneller geht: Ziemlich sicher nicht.

Zitat:
Lohnt sich das

Für die Anwälte auf jeden Fall. Für Sie eher nicht, denn die Vorschüsse des bisherigen Anwalts werden Sie nicht oder nur zu einem Teil zurück bekommen.

Zitat:
Und wären dann auch 2 Anwälte vor Gericht zugelassen?

Ja, aber mir erschließt sich nicht, welchen Vorteil zwei parallel (oder aneinander vorbei) arbeitende Anwälte haben sollten.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Den Vorwurf des schweren Alkoholmissbrauchs kann ich auf jedenfall durch Laboruntersuchungen entkräften.
Können Sie nicht.

Zitat:
Wie um gotteswillen sollte ich ihr die Rippen brechen und warum?
Diese Frage ist ein weiterer Grund dafür, dass Sie einfach den Anwalt weiter seine Arbeit machen lassen sollten.

Zitat:
Das wäre super wenn meine Kinder befragt werden würden. Ist es möglich?
Die Kinder werden im Rahmen des Hauptsacheverfahrens (nicht unbedingt eines Eilverfahrens) bezüglich des Sorgerechts/Umgangsrechts (nicht unbedingt bezüglich des Gewaltschutzes) angehört werden. Die Kinder können aber nicht viel dazu sagen, ob Sie, während die Kinder geschlafen haben, Ihrer Frau die Rippen gebrochen haben oder nicht.

Abwarten.

Vielleicht taugt der Anwalt nichts. Aus dem, was Sie bisher geschrieben haben, geht aber nichts hervor, was darauf hinweisen würde. Vielmehr wird deutlich, dass Sie völlig unrealistische Vorstellungen von dem Ablauf der Verfahren und der nächsten Wochen haben. Ihre Hoffnung ist verständlich, Ihre Vostellungen sind aber nicht realistisch.

Es ist auch verständlich, dass Sie das alles stresst. Vielleicht wollen Sie psychologische Hilfe in Anspruch nehmen.

-- Editiert von Zuckerberg am 18.06.2022 00:53

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
ip610427-34
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
Können Sie nicht.


Kann ich nicht? Also wenn meine Ehefrau behauptet ich wäre Alkoholiker, dann kann ich keinen ärztlichen Nachweis vorzeigen dass dies nicht der Fall ist?

Zitat (von Zuckerberg):
dass Sie völlig unrealistische Vorstellungen von dem Ablauf der Verfahren und der nächsten Wochen haben.


Natürlich, habe damit ja noch keine Erfahrung machen dürfen.

Zitat (von Zuckerberg):
Vielleicht wollen Sie psychologische Hilfe in Anspruch nehmen.


Das habe ich auch schon, denn von solchen Vorwürfen hätte ich niemals träumen können.


Wie sieht es aus jetzt auf Umgang zu klagen? Würde es parallel Sinn machen?
Mein Anwalt hat ja schon am Montag den Antrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht beim Familiengericht abgegeben.


Danke an alle für eure Zeit!

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von ip610427-34):
dann kann ich keinen ärztlichen Nachweis vorzeigen dass dies nicht der Fall ist?

Mal abgesehen davon das es mir neu wäre das ein Arzt das einfach so legal bescheinigen könnte, wird ein Gericht das so nicht akzeptieren.

Die Gerichte werden da regelmäßig eigene Sachverständige beauftragen. In dem Rahmen werden dann die diversen bei klinischen und forensischen Fragestellungen relevanten Alkoholmarker geprüft.

Und mit etwas Pech ergeben die dann kein eindeutiges Ergebnis...



Zitat (von ip610427-34):
Wie sieht es aus jetzt auf Umgang zu klagen? Würde es parallel Sinn machen?

Was genau war an
Zitat (von drkabo):
Da lief aber schon der Gewaltschutzantrag. Und so lange das nicht erledigt ist, ist es völlig sinnlos, das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu beantragen.

unverständlich formuliert?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16522 Beiträge, 9303x hilfreich)

"Wie sieht es aus jetzt auf Umgang zu klagen? Würde es parallel Sinn machen?"
Nein.
Sie müssen erst das mit dem Gewaltschutz vom Tisch bekommen. Vorher ist eine Klage auf Umgang nicht sonderlich aussichtsreich.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Toxic_GER
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 36x hilfreich)

Ein Anwalt hat häufig mehr als einen Fall. Im Zweifel anrufen und fragen was gerade Sache ist.

Zum Thema Alkohol: Wenn kein Alkoholismus vorliegt, lässt sich noch immer nicht durch Laboruntersuchungen entkräften, dass an dem Tag als mutmaßlich die Rippen gebrochen wurden, eine womöglich große Menge Alkohol im Soiel war.

Theoretisch hätte die Laboruntersuchung dann exakt zu diesem Zeitpunkt stattfinden müssen. Außerdem kann es auch gut sein, dass es gar keine schlechten Laborwerte gibt, wenn man nur 2 bis zwei mal im Monat Alkohol trinkt, dafür aber damit übertreibt.

Worauf ich hinaus will: Egal was nun stimmt, es steht Aussage gegen Aussage. Wer glaubwürdiger ist, wird ein Richter entscheiden. Der muss auch alle Beweise und Argumente auf schlüssigkeit prüfen.

Deshalb eben ist es jetzt wichtig, Ruhe zu bewahren und den Anwalt machen zu lassen.

Wenn du den Anwalt im laufenden Verfahren wechselst, dauert es nicht nur länger, häufig macht es (für das Gericht) auch keinen guten Eindruck.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Die Strafanzeige hat die Sache verkompliziert. Es wäre m.E. töricht vom Anwalt, sich jetzt ohne Kenntnis der Strafakte zu weit raus zu hängen. Er wird abwarten, bis er dort Akteneinsicht bewilligt bekommen hat, schauen wie sich der Fall auf der strafrechtlichen Seite entwickelt.

Wir haben doch immer wieder das Phänomen, dass in Fällen von häuslicher Gewalt zwar grundsätzlich gewisse "Körperkontakte" zugegeben werden, aber die könnten nie und nimmer zu den Verletzungen geführt haben. Bei häuslicher Gewalt gibt es doch abgesehen davon nie ein nachvollziehbares Motiv. Trotzdem wird in Deutschland an jedem dritten Tag eine Frau durch häusliche Gewalt getötet.

Alkohol mag ein Grund für Exzesse sein. Oder eben auch nicht, Spielt nur eine sehr untergeordnete Rolle in den Verfahren wie diesem hier. Es langt auch, wenn man nur 2x im Monat Alkohol zu sich nimmt und "nur" dann gewalttätig wird. Und, wir haben genug Alkoholkranke, die sich trotzdem gut um ihre Kinder kümmern.

Familienrechtlich wird man nur weiterkommen, einerlei in welche Richtung die Verfahren gehen, wenn man weiß, was im Strafverfahren raus kommt, bzw. wie sich das entwickelt. Da ist für das Familiengericht auch keine Eile geboten. Der Schutz von Frau und Kindern ist sicher gestellt, alles andere ist nicht dringend und es wäre blödsinnig, wenn die Entscheidungen im Strafverfahren und Familienverfahren konträr liefen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Toxic_GER
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 36x hilfreich)

Man muss sich auch ggf. mal damit beschäftigen, dass nach den vorliegenden Informationen bzgl. der Tatvorwürfe, die Möglichkeit durchaus besteht, dass der Antrag für das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder hier ins Leere laufen kann und sich das Blatt so wenden kann, dass stattdessen nur Besuche mit den Kindern unter Aufsicht angeordnet werden.

Es ist einfach so, dass der Schutz von den Kindern hier den höheren Stellenwert genießt und bereits der geringste Zweifel gegen den Angeklagten besteht, die Kinder bei der Mutter bleiben und nicht alleine mit dem Vater sein werden. Zumindestend einen befristeten Zeitraum.

Deshalb musst du dich leider auch mit dem Gedanken befassen, dass hier vielleicht alles anders wird, als du es dir vorstellst..Das muss nicht heißen, dass der Anwalt schlecht ist, das ist einfach der Situation geschuldet.

Ein Mörder z. B. wird auch von einem Anwalt vertreten, auch wenn er nicht wirklich etwas machen kann.

Falls du dich doch noch irgendwann an irgendwelche "Ausfälle" erinnern solltest, falls es diese gab, rede mit deinem Anwalt und frage ihn, ob es für das Verfahren besser ist, dazu zu stehen und die Sache zuzugeben. Strafmildernd vielleicht.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Toxic_GER
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 36x hilfreich)

Nun, immerhin hat er nun einen Anwalt befragt. Und wir haben noch weitere Informationen erhalten. Es ging hier doch immer nur um angebliche Rippenbrüche und nicht auch um Gewalt gegen die Kinder?

Wenn man anonym bereits daran scheitert, seine Geschichte vollständig vorzutragen, der wird es auch später nicht leichter haben.

Immerhin wird sich die Sache irgendwann aufklären und im Moment geht es Kindern und Frau gut, unabhängig vom Wahrheitsgehalt, den wir nicht abschätzen können.

Vielleicht mag TE ja am Ende des Verfahrens über den Ausgang berichten. Ansonsten alles Gute.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Toxic, er hatte doch schon vorher einen Anwalt. Das war jetzt der zweite Anwalt, der eingeschaltet wurde. Und wieder nur unvollständige Angaben, damit man die erwünschte Antwort bekommt.

Und auch Gewalt gegen die Mutter kann ein Umgangsrecht verkomplizieren. Aber wie soll es durchgeführt werden, wenn er sich den Dreien (Mutter, Kinder) nicht nähern darf?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Toxic_GER
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 36x hilfreich)

Du hast Recht. Hatte ich schon wieder vergessen. Ziemlich wirr das Ganze. Da hilft nur Geduld und abwarten. Und Selbstreflektion, mal in sich gehen und nachdenken, wie es soweit kommen konnte.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
ip610427-34
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Tatsächlich alles Wirr....

Folgendes, mein Anwalt hat sich den Befund genauer angeschaut und mit dem "Tatzeitpunkt" verglichen. Er ist der Auffassung, dass die Fraktur nicht in dem Zeitraum passiert sein könnte wie in der Niederschrift beschrieben.

Außerdem hat meine Frau eine Anwältin, jedoch hat mir mein Anwalt mitgeteilt, dass meine Frau wohl alleine beim Amtsgericht war und den Antrag auf Gewaltschutz gestellt haben soll...

Noch etwas, mein Anwalt hat mit der Anwältin meiner Frau telefoniert, diese habe geäußert, dass meine Frau ein begleitetes Umgang mit dem Jugendamt befürworten würde, daraufhin hat mein Anwalt mit dem Jugendamt telefoniert und dort hat er die Info bekommen, dass meine Frau eben keinen Umgang wünscht.

Sorry wenn ich den Eindruck erwecke ich würde einiges weg lassen, jedoch konzentriere ich mich selber auf die Dinge die ich beweisen kann.

P.S. mein Anwalt hat mir angeraten meine Leberwerte auf cdt oder etg zu überprüfen und die Werte mit zum Gerichtstermin zu nehmen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.957 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen