Ehefrau nachträglich ins Grundbuch aufnehmen

22. März 2021 Thema abonnieren
 Von 
daspossum
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 8x hilfreich)
Ehefrau nachträglich ins Grundbuch aufnehmen

Hallo guten Morgen zusammen,

ich hoffe, ich bin hier richtig :-)

Ich habe vor Jahren ein Haus meines Vaters abgekauft. Im Grundbuch stehe nur ich.

Nun würde ich meine heutige Ehefrau, damals war sie noch nicht meine Frau, gerne mit ins Grundbuch aufnehmen lassen.
Dies ist wohl einerseits Voraussetzungen, damit die Riester-Bausparverträge meiner Frau für unser (mein) Haus genutzt werden können, da sie aus Sicht der Bank das Haus nicht mit-besitzt, obwohl sie sich an der Finanzierung beteiligt. Andererseits hat es finde ich auch mit Fairness zu tun.
Allerdings sind wir uns unsicher über die Vor- und Nachteile davon.
Natürlich kostet es zuerst mal nur Geld. Im Trennungsfall steht meine Frau zumindest nicht leer da, das habe ich verstanden. Was müssen wir denn noch bedenken?

Ich wäre für Tipps dankbar.
Viele Grüße.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

du kannst deine Frau auch Anteilmäßig in GB eintragen lassen z.B. 60:40 usw.

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16829x hilfreich)

Zitat:
Im Trennungsfall steht meine Frau zumindest nicht leer da, das habe ich verstanden.


Da irrst Du Dich übrigens. Im Trennungsfall besteht ggf. ein Rückforderungsanspruch. Eine echte Absicherung für den Trennungsfall ist die Übertragung eines Hausanteils für Deine Frau daher nicht. Im Ergebnis wird Deiner Frau auch in so einem Fall der Zugewinnausgleich zustehen.

Zitat:
Natürlich kostet es zuerst mal nur Geld.


Richtig und im Trennungsfall kostet es erneut Geld, das wieder zurückzudrehen.

0x Hilfreiche Antwort

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