Hallo, ich habe da ein Problem mit meiner noch Ehefrau.
Wir beide, seit 1,5 Jahren verheiratet, 1 Tochter 13 monate. Wir kommt aus Freiburg, ca 250 km entfernt von unserem Wohnort.
Wir haben uns vor kurzem getrennt. Sie will mit unserer Tochter jetzt wieder nach Freiburg ziehen. Kann Sie das so einfach durchziehen??
Gegebenheiten:
jetzt, haben wir eine Wohnung 140qm, ich habe hier meine Arbeit, zusätzlich noch eine Firma, Tochter geht zur Kita und Oma Opa wohnen auch hier.
In Freiburg hat meine Frau keine angehörigen, noch keine Wohnung, sie will in eine WG ziehen und keine Arbeit.
Wenn ich Ihr nicht zugestehe, dass sie die Tochter mitnehmen darf, will sie ohne mein einverständnis gehen.
Wie ist denn die rechtliche Lage hierzu? kann Sie das so machen? was habe ich für möglichkeiten
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Ehefrau will mit Tochter wegziehen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Soweit das Kindeswohl nicht gefährdet ist, werden Sie sich
damit abfinden müssen. Sie können nicht erwarten, dass Ihre
Noch-Ehefrau bei Ihnen in Ihrer 140 qm-Wohnung weiter
- zwangsweise-leben will.
Sie haben die Möglichkeit nachzugeben und dafür mitzusorgen
dass die Trennung ohne Streitereien vonstatten geht.
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quote:
Soweit das Kindeswohl nicht gefährdet ist, werden Sie sich
damit abfinden müssen
Sollte das gemeinsame Sorgerecht bestehen, muss er sich keineswegs damit abfinden.
Die geschilderten Gegebenheiten spielen dem Vater sogar in die Hände, von wegen Kindeswohl.
Sollte die Mutter einfach so wegziehen, kann das (theoretisch) üble Folgen für sie haben.
Die Mutter muss wohl vom Gericht die väterliche Zustimmung ersetzen lassen.
Ob das Gericht das tut, steht auf einem anderen Blatt.
quote:
Sie können nicht erwarten, dass Ihre
Noch-Ehefrau bei Ihnen in Ihrer 140 qm-Wohnung weiter
- zwangsweise-leben will.
Vorausgesetzt die eheliche Wohnung ist nicht die einzige im Umkreis von X km, kann sich die Mutter auch in der näheren Umgebung eine Wohnung suchen (oder den Vater für sich suchen lassen).
Gruß
Carl
-- Editiert CarlNDS am 24.05.2013 13:00
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Also hier geht es nicht drum, dass wir in unserer Wohnung bleiben. im Gegenteil.
So soll sich hier eine Wohnung suchen, ich bleibe in unserer Wohnung.
Wir wohnen nicht gerade auf einer Insel :-)
Sie kann gerne nach Freiburg, nur Bitte ohne meine Tochter.
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Hallo,
bei gemeinsamem Sorgerecht sind solche Entscheidungen in der Regel gemeinsam zu treffen. Da es in einer Trennungssituation aus unterschiedlichsten meist emotional begründeten Umständen zu keiner Einigung kommt geht das Kind in der Regel mit dem Elternteil, der bisher überwiegend betreut hat. Deine Frau braucht auch nicht zwingend eine Arbeitsstelle, sie wird nämlich Trennungsunterhalt von dir bekommen und die Tochter Kindesunterhalt, das reicht je nach deiner Einkommenssituation vielleicht zum Leben.
Gruß
Andreas
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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"
Ja im Prinzip stimmt das mit dem Unterhalt.Aber wer ist der, der das Kind überwiegend betreut hat. Das Kind geht in die Kita. Morgens sind ich und meine Frau da, und nachmittags auch.
Ich seh das halt so, dasss ich nicht zustimmen werde, dass meine Frau mit Kind 250 km weit weg zieht, in eine "WG" weil es Ihr in Freiburg "besser gefällt" und da angebl bessere chancen sind zu arbeiten.
Mehr gibts in Fr nicht zu bieten, und hier wird das kind aus Kita, sozialem Umfeld (Papa Oma Opa etc) Wohnung, Arbeitsplattz von Papa etc alles herausgeholt zu einem "naja wird schon irgendwie gehen" ZUstand in eine andere Stadt.
Oder sehe ich das denn so falsch...auch mal dem Kind gegenüber??
Dazu kommt noch, das meine Frau mit "ohne" Einrichtung wegziehen will mit evntl noch einer Privatinsolvenz oder eidesstattlichen erklärung ( Siehe meine anderen Beiträge / Fragen) da Sie große Summe an alten Bankkrediten mit sich rumträgt.
Mich interessiert nicht so sehr die sachen was man glaubt zu entscheiden, sondern wie sowas rechtlich aussieht, bzw gewertet wird.
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-- Editiert mt_1981 am 24.05.2013 15:38
Hallo
quote:Tolle EInstellung!!! Die solltest du mal ganz schnell überdenken!!!
meine Tochter.
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Das Problem ist einfach das sie erstmal wegziehen wird und dadurch fakten schafft. Sollte es dann zu einem Verfahren kommen dauert das erstmal. Bis dahin hat sich das Kind am neuen Wohnort eingelebt und dort soziale Kontakte gefunden. Dann wird geurteilt das es dem Kind nicht wieder zuzumuten ist erneut umzuziehen.
Es wird zwar immer gesagt das die Mutter nebst Kind nicht umziehen darf, aber ich kenne kein Urteil in dem dieses tatsächlich verboten wurde
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Da ich von dir via PN gefragt wurde, was so falsch ist an deiner Einstellung, möchte ich die die Antwort nicht vorenthalten, jedoch aber öffentlich geben!
Es ist nicht DEINE Tochter, sondern EURE Tochter! Egal wie gut du auf deine Ex zu sprechen bist, es ist IMMER EURE Tochter, solltest du dir mal ganz schnell angewöhnen! Auch Richter achten auf soche Aussagen bei Verhandlungen...
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