Ehegatten/Kindes-Unterhalt

2. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
ZisMi81
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)
Ehegatten/Kindes-Unterhalt

Hallo User!
Eine Bekannt meiner Freundin will sich von Ihrem Mann scheiden lassen.
Kurz vor Weihnachten war der Unterhaltsprozess anhängig, da der guter Herr Ex seit Monaten keinen Unterhalt gezahlt hat.
Plötzlich, während der Verhandlung präsentierte der Ex nun der Richterin seine Kündigung. Daraufhin wurde das Arbeitslosengeld als Monatsentgelt festgetzt. Schlussfolgerung unsere Bekannte hat keinen Ansprcuh auf Geldleistungen, da 800 EUR ja für den Ex zum Leben bleiben müssen. Zwei, drei Tage nach dem Urteil rief der Kindesvater uns Ex bei unserer Bekannten an und teilte Ihr mit, dass er wieder arbeiten würde und und Geld bekommen würde.
Meine Frage nun: Kann man das Unterhaltsurteil anfechten?!
Der Ex wohnt außerdem noch im Haus seiner Eltern, wo auch vorher Frau und Kinder OHNE Mietvertrag gewohnt haben. Nun besteht allerdings ein Mietvertrag. Wie kann man nachweisen, dass an diese ganzen Sache derbe was Faul ist, welche Mittel stehen unserer Bekannten offen?
Kann man von Betrug reden?

Danke für die Antworten!!!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

naja, wenn sich die Einkommensituation wieder ändert, muß der Ehegattenunterhalt wiederum neu berechnet werden. Ob das noch im Rahmen einer Anfechtung des bisherigen Urteils oder in einem neuen Prozess getan werden muß, kann ich so nicht sagen, aber festzuhalten bleibt: Bei Änderung von Einkommen, muß der Unterhalt immerwieder neu festgesetzt werden. Sollte das länger dauern, bleibt aber ein Anspruch auf Nachzahlung. Das heißt, letztendlich kann man durch solche Spielchen zwar die Zahlung herausschieben, aber letztendlich muß man zahlen und dann auch noch nachträglich einen ganzen Haufen...

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"justice"

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