Ehegattenunteralt Änderungsklage

29. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
Meike M.
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)
Ehegattenunteralt Änderungsklage

Hallo,
Vielleicht kann uns ja jemand helfen. Mein seit 8 Jahren geschiedenen Freund zahlt neben den Unterhalt für seine beiden Kinder (13/16 Jahre) Ehegattenunterhalt. Nach der Ehe hat seine Exfrau zunächst teilzeit gearbeitet, derzeit nur noch auf 400 Euro Basis. Mein Lebensgefährte möchte nun den Ehegattenunterhalt nicht mehr zahlen, und hofft dabei von der Unterhaltsreform zu profitieren. Mittlerweile zahlt er fast schon länger Unterhalt als die Ehe Bestand hatte. Sie bekundet auch ihren Arbeitswillen, argumentiert aber damit, keine Stelle in ihrem alten Beruf (Bürokaufrau) zu finden. Was natürlich auch sein kann, muß sie sich nicht auch um andere zumutbare Arbeit bemühen? Ich (selbst lange Alleinerziehend) arbeite auch nicht in meinem Beruf, trotz hoher Qualifikation (Hochschulabschluß). Bisher hat sie erst vier Bewerbungen in einem Zeitraum von einem Jahr nachgewiesen, mir scheint das etwas wenig. Wie gesagt es geht hier nicht um den Kindesunterhalt, nur um den Ehegattenunterhalt. Bisher war mein Freund immer sehr zurückhaltend was das Thema anging, da er fürchtete bei einer Auseinandersetzung würden letztendlich die Kinder benutzt. Nun befürchtet er jedoch bis an sein Lebensende zahlen zu müssen. Hat jemand schon Erfahrungen mit dem neuen Unterhaltsrecht gemacht oder weiß, ob sich eine Änderungsklage überhaupt lohnt?
Schon einmal vielen Dank, für eure Hilfe
Meike

-- Editiert von Meike M. am 29.03.2008 23:54:23

-- Editiert von Meike M. am 29.03.2008 23:55:58

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13 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1663
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Lehrling
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#2
 Von 
guest123-1682
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Hallo Meike,

existiert ein Titel?

Auch nach altem Unterhaltsrecht müsste die KM mehr als einen 400€-Job ausüben.

Ich seh beim Alter der Kids gute Chancen, in nächster Zukunft ganz oder zumindest fast aus den EU-Zahlungen rauszukommen.
Die Ex wird natürlich angehalten, sich einen Job zu suchen und da werden vier Bewerbungen jährlich nicht ganz ausreichen...

Grüßle





-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#3
 Von 
Meike M.
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
vielen Dank erstmal für die schnelle Antwort.
Also sein Nettoeinkommen variiert, Jahresdurchschnitt ca. 3ooo,- Netto/mtl..
Kindesunterhalt zahlt er für beide Kinder zusammen ca. 800,-. Einen weiten Fahrtweg hat er nicht, die Kinder leben quasi um die Ecke. Sie verbringen jedes zweite Wochenende und ein Teil der Ferien bei uns, natürlich können sie auch unter der Woche kommen. Laut letzter Einigung hat seine EXfrau ein fiktives Einkommen von 400,- Euro , daher zahlt er derzeit "nur" noch 580, -Euro Ehegattenunterhalt.
Leider haben wir keine gemeinsamen Kinder. Daher verstehe ich auch diesen ewigen Ehegattenanspruch nicht. Ich war nicht verheiratet und habe meine Tochter während des Studiums bekommen. Mit natürlich sehr viel Organisation konnte ich nebenbei auch noch arbeiten, nicht immer Traumjobs, aber besser als nix. Meine Tochter bekommt seit jeher den Mindestunterhalt. Als ledige Mutter ist man gezwungen gewesen sich Arbeit zu suchen, wenn man nicht vom Amt leben will/wollte. Daher bin ich auch ein großer Befürwörter des Betreungsunterhalts in den ersten Jahren , aber seine Kinder sind nun 13 und fast 17. Ist in dem Alter wenigstens eine Teilzeitstelle nicht zumutbar? Mein Kind geht noch in die Grundschule, und ich arbeite auch 25 Std. die Woche, dabei erleidet meine Süße keine Vernachlässigung. Wurden nicht die Bestimmungen verschärft und sollte die Eigenverantwortlichkeit des EXpartners nicht mehr gefordert werden? Reicht die einfache mündliche Auskunft seiner Frau, als Beweis für die intensive Arbeitssuche? Schließlich muß mein Freund auch alles schriftlich belegen. Ist die Annahme eines 400,- Euro Jobs wirklich ausreichend?

In der Hoffnung Positives,Mutmachendes zuhören,
Gruß Meike

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#4
 Von 
guest123-1663
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Lehrling
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#5
 Von 
guest123-1660
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Bachelor
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#6
 Von 
guest123-1663
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Lehrling
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#7
 Von 
guest123-1660
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Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

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#8
 Von 
Meike M.
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Camper,
Ich erwarte weder eine Anstellung auf Führungsebene noch soll sie als Klofrau arbeiten. Eine zumutbare und eine ihrer Qualifikation angemessene Anstellung wäre z.B. im Bereich Einzelhandel oder Dienstleistung möglich. Gesundheitlich ist sie fit, altersmäßig (44 Jahre) auch. Während der Ehe hat sie zunächst auch noch gearbeitet und zwischenzeitlich fortgebildet. Natürlich ist der Arbeitsmarkt übersättigt an Bürokauffrauen, aber unsereins ist auch gezwungen in andere Sparten auszuweichen, selbst wenn diese schlechter bezahlt werden. Auch die Kinderbetreuung ist gewährleistet, der Untericht geht bis in den Nachmittag hinein und es wird Essen in der Schule angeboten. Außerdem sollte es wohl zumutbar sein, eine 13 Jährige für kurze Zeit alleine zu lassen.
Bis dahin und Danke für die rege Beteiligung
Meike

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#9
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

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#10
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo Meike,

quote:
Laut letzter Einigung hat seine EXfrau ein fiktives Einkommen von 400,- Euro ,


Wie sah denn die *Einigung* aus?
Per Anwalt? Per Notar? Per Gericht?

Grüßle

-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#11
 Von 
Audio001
Status:
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Bis zum vollendeten 16. Lebensjahr des jüngsten Kindes muß sie nicht Vollzeit arbeiten! (das galt nach der alten gängigen Rechtssprechung und auch nach der neuen!)

Ich weiß auch nicht ob es strategisch günstig wäre auf Reduzierung des Unterhalts zu klagen! Neben den ausreichend vorhanden Schlupflöchern für die Unterhaltsberechtigte sich einer entsprechenden Tätgkeit zu entziehen (je nachden was der Richter zuläßt oder nicht) und dem Grad der Erwerbsobliegenheit dem sie unterlieget, könnte jemand versucht sein den Vorteil der Wohngemeinschaft mit dir ebenfalls in das zu verfügung stehende Einkommen deines Freundes einzurechnen!

Es wäre sicherlich eher sinnvoll den Unterhaltsanspruch (auf Basis des neuen Unterhaltsrechts) mit einer Abänderungsklage, abgestuft nach dem Maß der Erwerbsobliegenheit der Unterhaltsberechtigten, in der Höhe zu begrenzen und eine Befristung zu erreichen.

Was machen würde ich in jedem Fall. Anderenfalls könnte nach dem vollendeten 16. Lebensjahr des jüngsten Kindes, anstelle des Betreuungsunterhaltes, weiterer Aufstockungsunterhalt für deinen Freund drohen.

Bitte auch beachten: Wenn für das älteste Kind kein Unterhalt mehr gezahlt werden muß; stände dieser Betrag anteilig wieder für den Elementarunterhalt zur Verfügung!

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#12
 Von 
Meike M.
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
eigentlich besteht nur ein Unterhaltstitel für die Kinder. Bei der Trennung wurde ein Betrag für die Ex beim Anwalt ausgemacht. Nach der Scheidung hat mein Freund, dass so weiter laufen lassen. Erst als er durch Zufall erfahren hat, dass seine Ex wieder auf 400,- Basis arbeiten geht, hat er den Unterhalt für sie gekürzt. Daraufhin hat sie einen Anwalt eingeschaltet, letzlich hat sie jedoch eingelenkt und sich, wie ihre Anwältin betont, freiwillig ein fiktives Einkommen anrechnen lassen. Es besteht aber weiterhin kein genauer Titel über die Höhe des Ehegattenunterhaltes. Seit diesem Jahr verdient mein Freund weniger, deshalb hat er ihren Unterhalt anteilsmäßig gekürzt, natürlich hat er ihr das vorher angekündigt und ihr auch angeboten seine Einkommsnachweise einzusehen. Dazu hat sie sich nicht weiter geäußert, schließlich kam jetzt ein Brief vom Anwalt, indem er aufgefordert wird die Zahlungen wieder anzupassen. Es würde nur das Durchschnittseinkommen des Jahres gelten. Allerdings verdient er jetzt ca. 250,- weniger im Monat, da die Überstunden nicht mehr ausgezaht werden und sich die Schichtzulagen geändert haben. Das wird sich wohl auch nicht mehr ändern. Na ja und wenn er am Ende des Jahres sein Durchschnittsverdienst nachweisen kann, bekommt er den zuviel gezahlten Unterhalt doch auch nicht zurück. Oder ist mir da etwas entgangen?
Ist es wahr das mein Verdienst (ca. 900,-) mit rangezogen werden kann zur Berechnung des Unterhalts? Davon bezahle ich jetzt schon Anteilig die Miete, Lebenshaltungskosten und den Hort meiner Tochter (damit ich arbeiten gehen kann). Den Gedanken hat seine Ex nämlich auch schon geäußert.
Gruß und danke für die vielen Ratschläge, so wie es jetzt aussieht holen wir uns vielleicht doch mal juristischen Rat. Bisher sind wir/er dem immer aus dem Weg gegangen.
Meike

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#13
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
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