Ehegattenunterhalt: Berechnung von Überstunden

11. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
123frage123
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 10x hilfreich)
Ehegattenunterhalt: Berechnung von Überstunden

Hallo,

wie wirken sich Überstunden und Schichtzulagen auf den Ehegattenunterhalt aus?

Folgendes Beispiel:

Ich mache jeden Monat eine Spätschicht und arbeite einen Samstag.
Dies geschieht aber auf freiwilliger Basis.

Ich habe gelesen das dafür nur Unterhalt gezahlt werden muss wenn
es beruflich notwendig ist z.b. Bei Polizisten, Krankenschwestern u.s.w.

Was ich aber auch gelesen habe das 10 Prozent Überstunden normal
sein können oder das mir von dem Geld 2/3 zustehen.

Kennt jemand die genaue Regelung?

Gruß

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-- Editiert 123frage123 am 11.01.2012 12:44

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nubikalee
Status:
Schüler
(154 Beiträge, 44x hilfreich)



Hallo,

wenn Überstunden "eheprägend" sind, fließen sie auch in die Berechnung des EU mit ein ansonsten eben nicht da es für EU keine Erwerbsobliegenheit gibt.

Gruß Nubi

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#2
 Von 
123frage123
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 10x hilfreich)

eheprägend heisst in dem Fall "immer schon gemacht worden sind"?

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#3
 Von 
Nubikalee
Status:
Schüler
(154 Beiträge, 44x hilfreich)



Genau das heisst es. Konnte sich deine Ehefrau darauf verlassen dass dein Einkommen durch diese Überstunden regelmäßig aufgestockt wurde, gilt das auch für den Ehegattenunterhalt.

Gruß Nubi

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