Ehegattenunterhalt - Hat er nicht die Pflicht sich um anderweitige Arbeit zu bemühen?

14. Juni 2001 Thema abonnieren
 Von 
mapi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ehegattenunterhalt - Hat er nicht die Pflicht sich um anderweitige Arbeit zu bemühen?

Kann es sein, daß ein selbständiger Heizungsbauermeister, der bereits während der Ehezeit wenig Aufträge hatte aber auch nicht in ein abhängiges Arbeitsverhältnis wechseln wollte (er sei kein Befehlsempfänger!) jetzt (die Scheidung ist noch nicht vollzogen, getrennt lebend seit September 1999) Unterhalt von seiner Ehefrau fordern kann? Hat er nicht die Pflicht sich um anderweitige Arbeit zu bemühen? Müßte die Ehefrau ihm Zeit seines Lebens Unterhalt zahlen?
Die mangelhaften Bemühungen des Ehemannes um Arbeit bereits während der Ehezeit sind ein Hauptgrund der Trennung.




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
rabevater
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hier gibt es eine umfangreiche Rechtsprechung. Individualberatung scheint unerläßlich.
Dr. Kriesten, Tel. 07141 51048

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#2
 Von 
ahasihe
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 5x hilfreich)

-

-- Editiert von ahasihe am 03.12.2007 14:49:20

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