Ehegattenunterhalt - Nach welchem Nettoeinkommen wird ihr Unterhalt berechnet?

7. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
audiasechs
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ehegattenunterhalt - Nach welchem Nettoeinkommen wird ihr Unterhalt berechnet?

Ich bin seid 2000 geschieden und war von 1991 bis 2000 verheiratet.
Zum Zeitpunkt der Scheidung in 2000 waren die Kinder 3 und 6 Jahre alt.
Heute sind sie 13 und 16 Jahre alt.
Mein bereigtes Nettoeinkommen beträgt heute 4.000 €; zum Zeitpunkt der Scheidung habe ich 2.500 € netto verdient. Nach der Scheidung habe ich mich voll auf meinen Beruf konzentriert und durch Jobwechsel und Karriere bis zum Geschäftsführer natürlich ein höheres Gehalt.
Für meine beiden Kinder zahle ich rund 1.200 € Unterhalt.
Für meine EX, die sich ein schönes Leben macht und nur geringfügig arbeitet, zahle ich auch noch rund 400 € freiwillig.
Wie lange muss ich eigentlich für meine EX zahlen?
Nach welchem Nettoeinkommen wird ihr Unterhalt berechnet?

Stimmt meine folgende Rechnung?

Netto damals: 2.500 €
Kindesunterh: 1.200 € minus
Rest: 1.300 €
3/7 davon: 560 €
Gehalt EX 400 €
Unterhalt EX 160 €


Muss ich noch weiter zahlen, oder hört der Anspruch meiner EX irgend wann mal auf
3/7 davon:




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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Das kommt darauf an, ob der Unterhalt gerichtlich festgelegt wurde und was ggf. genau im Scheidungsurteil steht. Wenn es sich um Betreuungsunterhalt handelt, wären Sie jedenfalls schon längst nicht mehr zahlungspflichtig.

-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#2
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Für meine EX, die sich ein schönes Leben macht und nur geringfügig arbeitet, zahle ich auch noch rund 400 € freiwillig.



Kein Wunder. Wenn der Ex 1600,-EUR zur Verfügung stehen. An Kindesunterhalt wären 1044,-EUR zu zahlen.


-----------------
"Trampeltiere sehen von allen Seiten betrachtet nicht nur arrogant aus, nein, sie sind es auch."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

besteht ein Titel?

quote:
Muss ich noch weiter zahlen, oder hört der Anspruch meiner EX irgend wann mal auf


Beim Alter deiner Kinder und Berücksichtigung des neuen Unterhaltsrechts sollte kein Anspruch mehr gegeben sein.

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Borion
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 196x hilfreich)

Hallo Audiasechs!

Also beim Geschiedenunterhalt wird zunächst danach unterschieden ob es sich um eine normale Karriere oder um einen sogenannten Karrieresprung handelt. Bei einer normalen Karriere wird das neue höhere Einkommen vollständig berücksichtigt, bei einem unerwarteten Karrieresprung nicht. Eine saubere Abgrenzung ist natürlich nicht möglich und man streitet sich daher diesbezüglich ständig vor Gericht, wobei der Ausgang reine Glückssache ist...Bei dem Alter deiner Kinder dürfte aber bereits dem Grunde nach kein Anspruch mehr auf Geschiedenenunterhalt bestehen, so das dies eigentlich unerheblich ist.

Bei deinem Einkommen musst du für jedes deiner Kinder gem. der aktuellen Düsseldorfer Tabelle jeweils 522,00 EUR Unterhalt zahlen.

Grüße, Borion

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