Ich beziehe 2400€ Übergangsgeld von der RV während eines beruflichen Trainings (für mind. 12 Monate, evtl. noch 18-24 Monate darüber hinaus bei Umschulung) und habe 2 Kinder (13 und 9). Mein Göttergatte, den ich gerne rausschmeißen würde, bezieht noch ein paar Tage ALG1, macht aber keine Anstalten arbeiten zu gehen. Er hat bereits den Brief bekommen, er möge sich doch bitte beim Jobcenter vorstellen, weil ALG1 eben ausläuft. Auf ALG2 haben wir natürlich bei meinem fürstlichen Übergangsgeld keinen Anspruch.
Nun die Frage - muss ich, und wenn ja wieviel, Ehegattenunterhalt
bezahlen? Die Kinder bleiben selbstverständlich bei mir. Denn das Jobcenter wird - bei 0€ Einkommen seinerseits - ihn zu 100% auffordern Unterhalt zu verlangen, sollte ich mich tatsächlich trennen und er ausziehen müssen ...
Danke schonmal im Voraus!
Ehegattenunterhalt Übergangsgeld
27. September 2016
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Frage vom 27. September 2016 | 22:28
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ehegattenunterhalt Übergangsgeld
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#1
Antwort vom 27. September 2016 | 23:53
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hallo,
wenn die Kinder bei dir bleiben kannst du von deinem EK ca. 700€ abziehen.
Dein Selbstbehalt beträgt ihm gegenüber 1200€.
2400 - 700=1700€
Es könnten also 500€ Trennungsunterhalt auf dich zukommen.
lg
edy
#2
Antwort vom 28. September 2016 | 09:08
Von
Status: Unbeschreiblich (38454 Beiträge, 14006x hilfreich)
Berufsbedingte Aufwendungen (die gibt es ja auch, wenn man in einer Trainingsmaßnahme ist, zusätzliche Altersversorgung) sind auch zu berücksichtigen. Insoweit dürfte der an den Ex zu zahlende Betrag sich noch verringern.
wirdwerden
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