"Ehegattenunterhalt"

29. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
fury
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
"Ehegattenunterhalt"

Hallo zusammen,

wahrscheinlich steht meine Antwort irgdendwo im Forum, doch so sehr ich auch suchte, ich fand sie nicht, daher hier meine frage:

Ein Bekannter von mir gab mir den Hinweis, das sich die Unterhaltsverpflichtungen in einigen Punkten geändert hätten. Dazu muß ich ein wenig ausholen:

Aus der Ehe mit meiner jetzigen Ex ist ein Sohn entstanden. Nach der Trennung zog sie von hier weg (ca. 300km) und nach dem "üblichen" Gezanke bis zur Scheidung verstehen wir uns nunmehr wieder ganz gut. Ab dem Moment, in dem sie vor drei Jahren von hier wegzog, habe ich nur noch Unterhalt für meinen Sohn gezahlt. Meine Ex wollte von sich aus nur den Unterhalt für den Sohn. Mittlerweile hat meine Ex ihren Freund auch geheiratet. Ich zahle weiterhion brav den Unterhalt.

Der Punkt ist jetzt der, laut der oben erwähnten Änderung des Unterhaltes kann meine Ex im Falle der Scheidung mit ihrem jetigen Ehemann an mich herantreten und von mir wieder(bzw. zusätzlich) Unterhalt verlangen?!?!

Stimmt dies oder hat mein Bekannter da irgendetwas " in den falschen Hals" bekommen????


Für die Antworten bedanke ich mich schon jetzt und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Fury

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest124
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 4x hilfreich)

Bevor Deine EX geheiratet hatte, hätte sie ca. 2 Jahre ( trotz dem Freund ) Unterhalt verlangen können, da die Gesetzeslage meint das es ca. 2 Jahre bräuchte um es eine feste Beziehung zu nennen. Aber mit der Heirat denke ich ist das Hinfällig und musst nicht nicht mehr für SIE aufkommen.

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#2
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1098x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#3
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

wenn es ganz unglücklich kommt, könnte es dennoch so passieren, wie Fury befürchtet.
Es hat in Deutschland schon so manches Urteil gegeben, was mit logischem Menschenverstand nicht mehr zu erklären war.

Grüße,
nachgefragt

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#4
 Von 
guest124
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo Kanalmeister....

Es ist leider trotzdem in einigen Fällen so.

Wenn mein verheirater Ex sich jetzt von seiner Frau scheiden lässt ( die vorher verheiratet war mit dem Vater ihrer 2 Kinder ), muß IHR EXMANN für die Exfrau Unterhalt zahlen, wenn der Nochmann von ihr nach der Scheidung nicht zahlen kann.
Es sei die Frau kann für sich selbst sorgen.
Da ihr Nochmann nichts zahlen kann, sie sich grade in der Umschulung befindet und nach der Umschulung mit ihren 46 Jahren schlecht einen Job bekommt, ist Ihr erster Ehemann der gelinkte hoch 23.....

TRaurig aber wahr...

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#5
 Von 
peron30
Status:
Praktikant
(679 Beiträge, 105x hilfreich)

Ich denke auch, dass du erst aus dem Schneider bist, wenn dein Sohn über 16 ist.

Trennt sich die Ex von ihrem neuen Ehemann, dann ist dieser eventuell unterhaltspflichtig.

Geht deine Ex-Frau allerdings nach dieser Trennung nicht arbeiten und begründet dies mit der Betreuung für DEINEN Sohn, dann bist du ihr zur Unterhaltszahlung verpflichtet. Der neue Ehemann hat mit diesem Kind nichts zu tun und kann bei dieser Begründung nicht belangt werden.
Bedenke, dass lt. Rechtsprechung der Frau GAR KEINE Arbeit bis zum Kindesalter von 6-8 Jahren zugemutet werden kann. Auch bis zum 14-16 LJ ist sie höchstens zur einer Halbtagsarbeit verpflichtet.

Da hilft wohl nur beten...

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#6
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

geht aber aus der neuen Ehe der Ex ein Kind hervor und die neue Ehe geht wieder in die Brüche, dann ist der erste Ex doch wohl raus, oder ?

nachgefragt

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#7
 Von 
peron30
Status:
Praktikant
(679 Beiträge, 105x hilfreich)

@nachgefragt
...glaube nicht ganz, dann würde der Unterhalt eventuell auf beide Männer verteilt. Wäre interessant von echten Beispielfällen zu hören.

Erst wenn der Sohn ein gewisses Alter hat, entfällt hier die Begründung für den Ehegattenunterhalt.

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#8
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

als erster Ex würde ich da bis vors BGH klagen.
Die Ex würde ja dann nur deshalb nicht zur Erwerbstätigkeit verpflichtet werden, weil sie das
"neue" Kind zu betreuen hat. Dafür kann doch der erste Ex nichts....
Das würde ja sogar bedeuten, dass Ex-Männer u.U. Betreuungsunterhalt zahlen müssen für Ex-Frauen, die ein fremdes Kind betreuen. Damit würden Ex-Männer indirekt zu Unterhalt für nicht-eigene Kinder verpflichtet werden.....

Grüße,
nachgefragt

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#9
 Von 
guest123-53
Status:
Schüler
(467 Beiträge, 69x hilfreich)

Sag ich doch, in diesem Land muß man immer die Koffer gepackt an der Haustür stehen haben.

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#10
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 458x hilfreich)

Hallo zusammen,
es kommt ja immer drauf an, wie man sich vorbereitet.
Echte Fälle wären in der Tat mal interessant.
Leinad, dein Humor ist echt trocken und du hast sowas von recht.
Aber, wenn wir alle in gepackten Koffern rum stehen, wer ist dann noch da?
Was ich so mitbekommen habe ich den letzten Jahren ist, wer dreist genug vorgeht versaubeutelt einem Unterhaltszahler das gesamte Leben.
Aber, ich habe auch mitbekommen, das sich immer mehr Zahler wehren.
Habt ihr eigentlich die Petition im Auge, da ist schon eine Menge unterschrieben worden.
Es wird Zeit eine Petition bezüglich des Ehegattenunterhaltes anzufertigen oder des nachehelichen Unterhaltes, wie auch immer man es möchte.


-----------------
"Gruss Anny
~~~Uhren und Kinder soll man nicht nur aufziehen, sondern auch gehen lassen~~~"

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#11
 Von 
guest123-53
Status:
Schüler
(467 Beiträge, 69x hilfreich)

Ich unterschreibe jede Petition die endlich eine öffentliche Diskusion über dieses schreckliche Thema hervorruft. die ganzen Jahre wurde doch einfach alles unter den Teppich gekehrt, wenn Man nur kurz aufmuckt heißt es doch gleich: "Was bist Du für ein Rabenvater Du willst nicht bezahlen für Deine Kinder". Wie es den Unterhaltszahlern geht interessiert niemanden und ob das Geld zum wohle des Kindes eingesetzt wird auch nicht.

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#12
 Von 
guest123-194
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 18x hilfreich)

@leinad,Hallo
Hatten gestern Termin beim Anwalt,um Den KU+EU genau ausrechnen zulassen.Es bleibt bei 1oooEuro,evtl hätte Die Ex meines Mannes noch Anspruch auf 64 Euro Mehr.Arbeiten braucht Sie erst,wenn Die Jüngste Tochter 15Jahre ist.(Dann sind es Nur noch 4Jahre).Also ich bin ganz schön Blöd gewesen,Habe Vollzeit gearbeitet,da waren meine Jungs 9+11.Brauche mir dann aber nicht vorzuwerfen,meinen verst.Exmann ausgenutzt zuhaben und konnte somit in den Spiegel schauen.ohne mich schäbig zufühlen.
Naja,dann werden wir Noch ein Paar Jahre zahlen,in Der Hoffnung auf Bessere Zeiten.Soviel nur zur Information.Also Liebe Unterhaltszahlenden,Ihr könnt Ruhig wieder Heiraten,ändern wird sich dann nicht viel an Eurer Situation,da Ihr der Ersten Familie nur verpflichtet seid!!!!!!!Wünsche noch einen Schönen Tag und Warum Bin ich so Fröhlich???Augen zu und Durch!:)

LG
Pushy

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#13
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

@ Pushy

sie braucht erst arbeiten, wenn die jüngste Tochter 15 ist ?
vorher nicht mal Teilzeit ?

Grüße,
nachgefragt

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#14
 Von 
guest123-194
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 18x hilfreich)

@nachgefragt,
Sie hat während der Ehezeit nicht gearbeitet,also 1oJahre.Dh.wenn Sie nicht will braucht sie erst dann arbeiten,wenn die jüngste Tochter meines Mannes 15Jahre ist.
Herzlichen Glückwunsch,dann brauchen die Exfrauen die keinen Bock auf Arbeit haben,wegen der Kinder nicht arbeiten gehen und können sich schön zurücklehnen,da der Ex ja fleissig zahlen muss.Wir haben auch gedacht ab dem 12.Lebensjahr,aber es ist nicht an dem.Wir werden weiterzahlen in der Hoffnung,das Die Lady mit ihrem jetzigen Lover endlich den Richtigen gefunden Hat!!!
Also,In diesem Sinne Liebe Grüsse

Pushy

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

das ist ja unglaublich!
Nicht nur von der Ex, sondern erst recht von dem Richter, der das entschieden hat!

Viel Glück!
nachgefragt

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Berechtigung auf Ehegattenunterhalt kann u.U. ein Leben lang bestehen. Ob nun Kinder da sind oder nicht !
Wenn Frauchen sich von ihrem jetzigen Mann scheiden lässt und dieser kann nicht zahlen, tritt nicht zuerst das Sozialamt ein, sonder es wird geprüft, ob der Ex-Ex noch verpflichtet werden kann. Allerdings müssen dann schon sehr aussagekräftige Gründe vorliegen. Zum Beispiel Krankheit etc....
Gruß
Anja

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