Ehegattenunterhalt bei Anstieg des Kindesunterhalt

20. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
Unterhaltszahler2014
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)
Ehegattenunterhalt bei Anstieg des Kindesunterhalt

Hallo zusammen,

bei meiner Scheidung vor einiger Zeit wurde gerichtlich der Ehegattenunterhalt (EU) sowie der Kindesunterhaltunterhalt (KU) für unsere gemeinsamen zwei Kinder (anhand der Düsseldorfer Tabelle) festgelegt. Eines der beiden Kinder ist nun auf Grund seines Alters in die nächsthöhere Alterskategorie gerutscht, so dass ich dafür mehr KU zu zahlen habe.
Da sich nach meinem Verständnis der EU von meinem Resteinkommen (nach Abzug des KU) berechnet, würde sich rein rechnerisch auch ein vermindeter EU ergeben.

Aber wie verhält es sich in diesem Fall, in dem gerichtlich festgelegt wurde, dass ich den EU zu der damalig errechneten Höhe noch bis zu einem festgelegten Termin zu zahlen habe?
Muss eine Neuberechnung erfolgen? Wer hat diese zu initiieren?

Vielen Dank für Ihre/Eure Hilfe



-- Editiert Unterhaltszahler2014 am 20.06.2014 12:47

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
willst du den Unterhalt neu festsetzen lassen, musst du selbst aktiv werden.
Gruß
Andreas

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#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Unterhaltszahler2014,

Was macht eine Altersstufe aus? 20€ ? 30€ ?

Das Gericht hat die Steigerung evtl. beim Beschluss/Urteil schon berücksichtigt?

Bei einer Neuberechnung: haben sich deine Verhältnisse geändert ? höheres Nettoeinkommen? usw.

Am Ende musst du noch mehr zahlen.

Bedenke auch die RA + Gerichtskosten.

lg
edy



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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

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#3
 Von 
Unterhaltszahler2014
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo Andreas,

Danke für die Info. Reicht dies dann über einen Anwalt aus oder muss zwangsläufig das Gericht eingschaltet werden, da das damalige Urteil "abgeändert" werden muss?

VG

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#4
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
Titelabänderung geht bei fehlendem Einverständnis nur per Gericht. Ich gebe allerdings wie edy zu bedenken, das es sich nicht lohnen könnte. Sollte sich sonst etwas geändert haben könnte sogar ein höherer Unterhalt dabei herauskommen. Wenn du ein paar Zahlen postest, könnte der eine oder andere etwas dazu sagen.
Gruß
Andreas

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#5
 Von 
Unterhaltszahler2014
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo,

Das Einkommen hat sich nur unwesentlich geändert, weswegen ich dies für eine Grobabschätzung zunächst mal aussen vor lasse
Der KU würde um ca 80€ steigen und die Berechnungsgrundlage des EU somit um 80€ sinken. Oder?
Unter Verwendung der 3/7-Regelung bedeutet dies im Groben einen um 35€ reduzierten EU. Suf 2 Jahre gerechnet wäre dies eine Ersparnis von 840€.

Oder ist das der falscher Ansatz um dies zu überschlagen?

Gute Nacht...

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""

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#6
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Unterhaltszahler2014,

in welcher Altersstufe steigt der KU um 80€ bei einem

Kind ?

lg
edy

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durch."

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#7
 Von 
Unterhaltszahler2014
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo edy,

von der Altersstufe 6-11 zu 12-17 (Einkommengruppe 6).

VG


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