Ehegattenunterhalt bei kinderlose paaren

25. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
hase0805
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Ehegattenunterhalt bei kinderlose paaren

hallo liebe forumleser,

zur situation:
heirat 08/2000 trennung seit 08/2005 scheidung 02/2007 keine Kinder!
frau arbeitet seit heirat auf 20 stunden die woche verdient ungefähr 800 euro netto. sie bemüht sich nicht um mehrstunden oder einen zusätzlichen 400 eurojob. die hat keine gesundheitlichen einschrenkungen, also könnte einen vollzeitjob annehmen. er verdient 1800 euro netto. er hat vor der ehe ein haus gekauft, wo sie nicht im grundbuch mit steht und auch keinen anspruch drauf hat. aber ich träge den abtrag und all die nebenkosten. das tat ichja auch während der ehe.

nun verlangt meine ex-frau 650 euro ehegattenunterhalt.

sie hatte schon trennungsunerhalt versucht so viel wie es geht zu bekommen erst 688, dann 288 € nun hat die richterin einen vorschlag von nur noch 1000 euro in monatlich 200 euro-raten. den haben wir zugestimmt.

sie lebt bei ihren bruder und zahlt dort auch keine miete.

frage: wieviel kann sie von mir verlangen, wenn überhaupt? ich war der meinung, dass jeder für seinen lebensunterhalt selbstaufkommen muss.
und wie schaut es in meinem fall mit einer neuhairat aus? wird dann der unterhalt für die ex gestrichen oder wie läuft das? oser ist das nur, wenn dann ein kind erwartet wird von der neuen frau?

um antworten wäre ich sehr dankbar.

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7 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
dreamland
Status:
Schüler
(293 Beiträge, 19x hilfreich)

Hallo

Im Trennungsjahr mss sie ihre Arbeitszeit nicht weiter aufstocken. Da ihr aber nungeschieden seid, sollte sie sich schleunigts um mehr Arbeit bemühen.
Da sie nicht mit im Grundbuch steht, bekommt sie auch nix vom Haus. Zugewinn und Vorsorge wurde ja mit der Scheidung abgehandelt.
Da das Haus schon vor der Ehe gekauft wurde, müssen die Belastungen (Zinsen, verbrauchsunabhängige Kosten, Instandhaltungspauschale) von deinem Netto abgezogen werden.
Normal würde ich hier kein Anspruch auf EU mehr sehen.
Die Richterin hat also vorgeschlagen noch 5 Monate a 200 Euro zu zahlen und danach ist Schluß?

Grüßle dream

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#3
 Von 
hase0805
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo dream,

also ja die scheidung war am 6.2.! da es aber beim trennungsunterhalt keine einigung bei mir und meiner exfrau gekommen ist, hat die richterin diesen vergleichsvorschlag alleine gestellt ( das war am 13.2.) nun habe ich und sie ja 3 wochen zeit berufung einzulegen, was ich nicht tue. 1000 euro Trennungsunterhalt sind völlig okay 5 x 200 im monat. dieser brief kam ja jetzt erst. die scheidung ging gut über die bühne. versorgungsausgleich + zugewinn ist geklärt, da die scheidung gleich rechtskräftig wurde.meine exfrau ist immer noch der meinung, nicht mehr zu arbeiten und somit verlangt sie nun nachehelichen unterhalt in der höhe von 649 euro monatlich!!!!
Eigentlich hatte ich gedacht, das die 1000 euro jetzt alles ist, was sie bekommt. und danach eigentlich keinen anspruch mehr hat. Ich war nur sehr geschockt. komme ja gerade selbst mit dem geld hin haben noch schulden aus der ehe zu tragen das sind monatlich 400 euro belastungen. da beteiligt sie sich ja auch nicht dran.

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#4
 Von 
hase0805
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

ach ja und dann wollte ich mal fragen, wie es sich setzt wenn ich neu heirate? kann ich das auch irgendwie angeben? steht der neuen frau auch irgendwas zu ? oder nur wenn dann ein kind unterwegs ist?

danke schon mal hase

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#5
 Von 
dreamland
Status:
Schüler
(293 Beiträge, 19x hilfreich)

So, also die Richterin hat einen Vergleich vorgeschlagen den ihr aber nich eingegangen seid. Es ist ihr gutes Recht, jetzt EU zu fordern. Ob sie ihn allerdings auch bekommt, zumal in dieser Höhe, ist sehr fraglich. Sind es eure Schulden, haftet auch sie zur Hälfte mit. Tut sie nichts, kannst du die Raten von deinem Einkommen abziehen. Wenn das Haus noch abgezahlt werden muss, fliessen die Zinsen auch (als Abzug) mit hinein.
1800 - 5% (da keine genaueren Angaben)= 1710 - 400 = 1310 - 1100 (dein SB ihr gegenüber) = 210 - 800 Euro (ihr Einkommen, allerdings kann man dann schon ein fiktives Einkommen zugrunde legen da sie Vollzei arbeiten gehen könnte) = kein Unterhalt mehr für sie.

Das alles natürlich ohne Gewähr. Am besten und sichersten macht das natürlich ein Anwalt. Oder du läßt sie klagen. Dann darf sie auch noch deine Kosten tragen.
Sicher werden sich hier auch noch andere zu Wort melden.

Wenn sich noch mal Nachwuchs anmeldet und dann auch da ist, steht deine neue Ehefrau vor deiner Ex, da die Neue ein gemeinsames Kind betreut.

Grüßle dream

-- Editiert von dreamland am 26.02.2007 20:27:09

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#6
 Von 
hase0805
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

also nochmal den vorschlag der richterin habe ich zugestimmt und es handelte sich da um trennungsunterhalt in höhe von 100 euro einmaliger zahlung, in 5 monatsraten.und jetzt folgt der ehegattenunterhal wo sie 600 euro fordert. klar das alles der anwalt klärt, hat er ja vorher auch alles gut gemacht. freiwillig zahle ich nicht, dann soll sie klagen. aber ich bin auch der meinung, das sie coll arbeiten gehen kann und für ihren lebensunterhalt selbst aufkommt.

ich hoffe jetzt ist es ein bisschen klarer.

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#7
 Von 
hase0805
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

es sollte 1000 euro statt 100 € heißen und 649 euro ehegattenunterhalt. sorry

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