inwieweit ist mein Unterhalt betroffen, wenn ich von einem anderen Mann (mit dem ich nicht zusammenlebe), nach langjähriger Trennung und Scheidung vom vorherigen Partner , ein Kind bekomme. Das Kind von meinem Ex-Mann lebt bei mir, ich gehe 30 h pro Woche arbeiten, werde aber ein halbes Jahr aussetzen müssen. Falls der Unterhalt für mich wegfällt, ist der Schulbesuch (privat) des Kindes nicht mehr zu garantieren. Für die Schule komme bisher ich auf, der Kindesunterhalt berechnet sich nach der Düsseldorfer Tabelle.
Ehegattenunterhalt im Falle von Schwangerschaft
14. Februar 2002
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Frage vom 14. Februar 2002 | 14:45
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ehegattenunterhalt im Falle von Schwangerschaft
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