Ehegattenunterhalt nach Bedürftigkeit bzw. bei neuem Partner?

6. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
HerrRossi76
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ehegattenunterhalt nach Bedürftigkeit bzw. bei neuem Partner?

Hallo und Guten Abend,

ich bräuchte mal etwas Unterstützung in einer Ehegattenunterhaltsthematik.

Hier ein paar Fakten vorab:
Verheiratet seit 2005
Trennung Mitte 2016
Trennungsjahr = Kalenderjahr 2018
2 Kinder (beide 16 Jahre)
Kinderunterhalt 940 EUR
Mein Einkommen ca. 3000 EUR / Monat
Ihr Einkommen ca. 1.700 EUR / Monat

Für die Zeit von der Trennung 2016 bis Ende 2017 hatten wir noch ein Gemeinschaftskonto.
Ich habe offiziell keinen Trennungsunterhalt bezahlt, sondern ca. 1.100 EUR für die Kinder seit Jan 2018 überwiesen. Seit Feb 2019 überweise ich noch wegen eines geringerem Einkommens (Wechsel der Steuerklasse) die oben angedeuteten 940 EUR. Sie hat seit Dez 2018 einen neuen Freund und sie ist seit Mai 2019 auch mit ihm zusammengezogen.

Wir haben vereinbart, dass ich keinen Trennungsunterhalt zahle und meine Frau nach wie vor in allen Lebensversicherungen und Unfallversicherungen als Begünstigter im Todesfall drin steht und dadurch im Fall meines Todes abgesichert ist. Die Kinder sind ausserdem recht häufig bei mir. 2-3 Tage die Woche.

Im Grunde handelt es sich um eine einvernehmliche Trennung und wir wollten uns von einer Anwältin vertreten lassen. Ich habe drei Kanzleien vorgeschlagen und sie hat dann bei einer davon angerufen und einen Termin ausgemacht. Die Anwältin vertritt offiziell nun meine Ex-Frau als Mandantin, da sie den Anruf vorgenommen hat. Das war im Gespräch deutlich zu merken, da sie meine Noch-Frau zwecks Unterhalt angeheizt hat. Laut Ihrer Aussage stehen Ihr nach Scheidung für vier Jahre Ehegattenunterhalt in Höhe von ca. 300-330 EUR pro Monat zu. Man muss dazu sagen, dass meine Frau jetzt mit Ihrem neuen Freund in einem netten Penthouse wohnt und auch 2-3 mal im Jahr in den Urlaub fährt. Die Bedürftigkeit auf Unterhalt wäre an sich nicht vorhanden. Bei mir sieht es finanziell aufgrund des bisherigen Unterhalts nicht so rosig aus. Ihr Einkommen inkl. Kinderunterhalt, Kindergeld und Halbtagsjob beläuft sich auf ca. 3000-3100 EUR pro Monat. Jetzt soll soll ich nochmal 300 EUR Unterhalt an sie zahlen.
Mein Einkommen ist zu 40% provisionsabhängig und daher bekomme ich in 8 der 12 Monate lediglich 2.400 EUR netto und in drei Monaten Provision (sofern erfolgreich gewesen) und natürlich Weihnachtsgeld. Wenn ich dann 1.300 EUR ingesamt Unterhaltszahlungen zu begleichen habe, dann würden mir noch 1.100 EUR übrig bleiben. Wie gesagt, Prämie ist nicht sicher.

Inwiefern kann ich diesen Ehegattenunterhalt noch abwehren? Ist aufgrund Ihrer neuen eheähnlichen Partnerschaft eine Kürzung hinsichtlich Leistungshöhe und –dauer möglich. Ich weiss, am Ende entscheidet ein Richter, aber mich würde eine gewisse Tendenz interessieren bzw. die Erfolgsaussichten auf Reduzierung, wenn ich mir noch selbst einen Anwalt suchen würde.

Danke vorab für Ihr Feedback.
Schöne Grüße

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6 Antworten
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#1
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Bei den genannten Einkommensverhältnissen (3000 bzw. 1700€ ) sehe ich ohnehin keinen Anspruch auf einen nennenswerten Anspruch auf Trennungsunterhalt für ihre Frau.

Wohnen sie mietfrei im Wohneigentum? Das dann müssten sie sich eventuell noch einen Wohnwert anrechnen lassen. Dies würde dann zu einer Anhebung des Ehegattenunterhalt führen.

Die große offene Frage ist die aktuelle Lebenssituation ihres Ex/Noch-Ehepartners., liegt eine eheähnliche Gemeinschaft vor? Dies würde dann zu einer Reduzierung des Ehegattenunterhalt führen.

Fragen sie doch einfach ihre Ex/Noch-Ehepartners nach den Berechnungsunterlagen des genannten nachehelichen Unterhalts.

-- Editiert von pk2019 am 06.08.2019 22:41

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
HerrRossi76
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort.

In meinen Augen handelt es sich schon um eine eheähnliche Gemeinschaft.
- gemeinsame Miet-Wohnung, die sicherlich jeder zu einem bestimmten Anteil mit bezahlt
- gemeinsame Urlaubreisen
- gemeinsames Auftreten nach aussen in der Öffentlichkeit
usw.

Ich selbst wohne auch nur zur Miete. Daher wäre das für die Unterhaltsberechnung nicht relevant.
Die Berechnung läuft ja meines Wissens so, dass mein Einkommen um den Kinderunterhalt reduziert wird.
Dann werden mein reduziertes Einkommen und Ihr Einkommen addiert und durch zwei geteilt.
3000-940 = 2060

2060 + 1700 = 3760

3760/2 = 1880 Durchschnittsgehalt für beide.

Dann wird soweit ich weiss Ihr Einkommen subtrahiert und das was übrig bleibt wäre der Unterhalt.

1880-1700 = 180 EUR Ehegattenunterhalt.

Wäre das richtig so, wenn man es mal nach aktuellem Schema berechnet?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Nach Abzug des Kindesunterhaltes, muss von der verbleibenden Einkommensdifferenz 3/7 (nicht die Hälfte) als Trennungsunterhalt gezahlt werden. Bei der Berechnung des jeweilige Einkommens sind viele Faktoren (die ich im einzelnen auch nicht alle kenne) zu berücksichtigen, z.B. Fahrtkosten, Werbungskosten, Abzahlung von Krediten, etc...

Schauen sie doch mal ins Internet dort gibt es viele Portale wo man sich zumindest einen groben Überblick über die Unterhaltspflichten verschaffen kann.

z.B. https://www.unterhaltsrechner.de

-- Editiert von pk2019 am 06.08.2019 23:40

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DetersRobin
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von HerrRossi76):
Hallo und Guten Abend,

ich bräuchte mal etwas Unterstützung in einer Ehegattenunterhaltsthematik.

Hier ein paar Fakten vorab:
Verheiratet seit 2005
Trennung Mitte 2016
Trennungsjahr = Kalenderjahr 2018
2 Kinder (beide 16 Jahre)
Kinderunterhalt 940 EUR
Mein Einkommen ca. 3000 EUR / Monat
Ihr Einkommen ca. 1.700 EUR / Monat

Für die Zeit von der Trennung 2016 bis Ende 2017 hatten wir noch ein Gemeinschaftskonto.
Ich habe offiziell keinen Trennungsunterhalt bezahlt, sondern ca. 1.100 EUR für die Kinder seit Jan 2018 überwiesen. Seit Feb 2019 überweise ich noch wegen eines geringerem Einkommens (Wechsel der Steuerklasse) die oben angedeuteten 940 EUR. Sie hat seit Dez 2018 einen neuen Freund und sie ist seit Mai 2019 auch mit ihm zusammengezogen.

Wir haben vereinbart, dass ich keinen Trennungsunterhalt zahle und meine Frau nach wie vor in allen Lebensversicherungen und Unfallversicherungen als Begünstigter im Todesfall drin steht und dadurch im Fall meines Todes abgesichert ist. Die Kinder sind ausserdem recht häufig bei mir. 2-3 Tage die Woche.

Im Grunde handelt es sich um eine einvernehmliche Trennung und wir wollten uns von einer Anwältin vertreten lassen. Ich habe drei Kanzleien vorgeschlagen und sie hat dann bei einer davon angerufen und einen Termin ausgemacht. Die Anwältin vertritt offiziell nun meine Ex-Frau als Mandantin, da sie den Anruf vorgenommen hat. Das war im Gespräch deutlich zu merken, da sie meine Noch-Frau zwecks Unterhalt angeheizt hat. Laut Ihrer Aussage stehen Ihr nach Scheidung für vier Jahre Ehegattenunterhalt in Höhe von ca. 300-330 EUR pro Monat zu. Man muss dazu sagen, dass meine Frau jetzt mit Ihrem neuen Freund in einem netten Penthouse wohnt und auch 2-3 mal im Jahr in den Urlaub fährt. Die Bedürftigkeit auf Unterhalt wäre an sich nicht vorhanden. Bei mir sieht es finanziell aufgrund des bisherigen Unterhalts nicht so rosig aus. Ihr Einkommen inkl. Kinderunterhalt, Kindergeld und Halbtagsjob beläuft sich auf ca. 3000-3100 EUR pro Monat. Jetzt soll soll ich nochmal 300 EUR Unterhalt an sie zahlen.
Mein Einkommen ist zu 40% provisionsabhängig und daher bekomme ich in 8 der 12 Monate lediglich 2.400 EUR netto und in drei Monaten Provision (sofern erfolgreich gewesen) und natürlich Weihnachtsgeld. Wenn ich dann 1.300 EUR ingesamt Unterhaltszahlungen zu begleichen habe, dann würden mir noch 1.100 EUR übrig bleiben. Wie gesagt, Prämie ist nicht sicher.

Inwiefern kann ich diesen Ehegattenunterhalt noch abwehren? Ist aufgrund Ihrer neuen eheähnlichen Partnerschaft eine Kürzung hinsichtlich Leistungshöhe und –dauer möglich. Ich weiss, am Ende entscheidet ein Richter, aber mich würde eine gewisse Tendenz interessieren bzw. die Erfolgsaussichten auf Reduzierung, wenn ich mir noch selbst einen Anwalt suchen würde.

Danke vorab für Ihr Feedback.
Schöne Grüße


Hi HerrRossi76,
ich kann den Gedankengang ganz gut nachvollziehen und wie das Verhältnis beschrieben wurde, hört es sich wirklich so an, als ob sie seit der Scheidung das schöne Leben leben kann, während man selbst nur abbezahlt und wenig Lebensqualität übrig bleibt. Wie gut ist das Verhältnis zu ihr wirklich? Angespannt oder schon noch gesprächsbereit, sodass eventuell über einen weiteren Anwalt als Zweitmeinung die Rechnung neu kalkuliert werden kann? Nicht jeder Anwalt ist an einer Lösung zu Gunsten der Mandaten interessiert, deshalb sind Zweitmeinungen (wie beim Arzt) manchmal gar nicht schlecht.
LG Robin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
DetersRobin
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von HerrRossi76):
Hallo und Guten Abend,

ich bräuchte mal etwas Unterstützung in einer Ehegattenunterhaltsthematik.

Hier ein paar Fakten vorab:
Verheiratet seit 2005
Trennung Mitte 2016
Trennungsjahr = Kalenderjahr 2018
2 Kinder (beide 16 Jahre)
Kinderunterhalt 940 EUR
Mein Einkommen ca. 3000 EUR / Monat
Ihr Einkommen ca. 1.700 EUR / Monat

Für die Zeit von der Trennung 2016 bis Ende 2017 hatten wir noch ein Gemeinschaftskonto.
Ich habe offiziell keinen Trennungsunterhalt bezahlt, sondern ca. 1.100 EUR für die Kinder seit Jan 2018 überwiesen. Seit Feb 2019 überweise ich noch wegen eines geringerem Einkommens (Wechsel der Steuerklasse) die oben angedeuteten 940 EUR. Sie hat seit Dez 2018 einen neuen Freund und sie ist seit Mai 2019 auch mit ihm zusammengezogen.

Wir haben vereinbart, dass ich keinen Trennungsunterhalt zahle und meine Frau nach wie vor in allen Lebensversicherungen und Unfallversicherungen als Begünstigter im Todesfall drin steht und dadurch im Fall meines Todes abgesichert ist. Die Kinder sind ausserdem recht häufig bei mir. 2-3 Tage die Woche.

Im Grunde handelt es sich um eine einvernehmliche Trennung und wir wollten uns von einer Anwältin vertreten lassen. Ich habe drei Kanzleien vorgeschlagen und sie hat dann bei einer davon angerufen und einen Termin ausgemacht. Die Anwältin vertritt offiziell nun meine Ex-Frau als Mandantin, da sie den Anruf vorgenommen hat. Das war im Gespräch deutlich zu merken, da sie meine Noch-Frau zwecks Unterhalt angeheizt hat. Laut Ihrer Aussage stehen Ihr nach Scheidung für vier Jahre Ehegattenunterhalt in Höhe von ca. 300-330 EUR pro Monat zu. Man muss dazu sagen, dass meine Frau jetzt mit Ihrem neuen Freund in einem netten Penthouse wohnt und auch 2-3 mal im Jahr in den Urlaub fährt. Die Bedürftigkeit auf Unterhalt wäre an sich nicht vorhanden. Bei mir sieht es finanziell aufgrund des bisherigen Unterhalts nicht so rosig aus. Ihr Einkommen inkl. Kinderunterhalt, Kindergeld und Halbtagsjob beläuft sich auf ca. 3000-3100 EUR pro Monat. Jetzt soll soll ich nochmal 300 EUR Unterhalt an sie zahlen.
Mein Einkommen ist zu 40% provisionsabhängig und daher bekomme ich in 8 der 12 Monate lediglich 2.400 EUR netto und in drei Monaten Provision (sofern erfolgreich gewesen) und natürlich Weihnachtsgeld. Wenn ich dann 1.300 EUR ingesamt Unterhaltszahlungen zu begleichen habe, dann würden mir noch 1.100 EUR übrig bleiben. Wie gesagt, Prämie ist nicht sicher.

Inwiefern kann ich diesen Ehegattenunterhalt noch abwehren? Ist aufgrund Ihrer neuen eheähnlichen Partnerschaft eine Kürzung hinsichtlich Leistungshöhe und –dauer möglich. Ich weiss, am Ende entscheidet ein Richter, aber mich würde eine gewisse Tendenz interessieren bzw. die Erfolgsaussichten auf Reduzierung, wenn ich mir noch selbst einen Anwalt suchen würde.

Danke vorab für Ihr Feedback.
Schöne Grüße


Hi HerrRossi76,
ich hoffe du hattest ein entspanntes Wochenende und konntest etwas abschalten? Haben dir meine Tipps eigentlich geholfen? Ich hoffe es sehr, hatte selbst mal eine ähnliche Situation. LG Robin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13983x hilfreich)

Ich würde im Augenblick gar nicht auf die gefestigte Beziehung abzielen, da spielen sehr viele Faktoren rein, auf die es möglicherweise gar nicht ankommt. Aber zum Anfang.

Es gibt keinen gemeinsamen Anwalt, und wenn es wie hier zum Streit kommt, dann nimm bitte, bitte einen eigenen Anwalt. Ohne Anwalt kannst Du nämlich im Scheidungsverfahren keine eigenen Anträge stellen.

So, nun zum Ehegattenunterhalt. Man kann diesen Anspruch ganz grob in drei Abschnitte teilen. Der erste ist das Trennungsjahr, der Unterhalt in der Zeit soll dazu dienen, dem sozial Schwächeren seinen alten Lebensstandart zu halten. Bei kurzen Ehen ist danach dann schon Häufig das Ende der Fahnenstange erreicht. Bei länger andauernden Ehen soll dem schwächeren Partner durch weitergehende Zahlungen die Möglichkeit gegeben werden, sich etwas aufzubauen, einen Ausgleich zu ehebedingten Nachteilen zu schaffen. Es müssten also ehebedingte Nachteile da sein, etwa ein Ausstieg aus dem Beruf nur wegen der Kinder. Der dritte Abschnitt ist dazu da, bei Ehen mit langer Dauer, in extremen Fällen einen Ausgleich zu schaffen. Etwa bei Krankheit oder aber nach so langer Ehe, dass das mit dem Beruf einfach nicht mehr klappen kann.

Ich würde jetzt erst einmal mein Einkommen bereinigen (das kann die Frau natürlich auch). Also berufsbedingte Aufwendungen (mindestens 5%) in Abzug bringen, zusätzliche Altersvorsorge, und dann mal schauen, was da wirklich übrig bleibt. Wahrscheinlich nicht viel.

Erst jetzt kommt der neue Lebensgefährte ins Spiel. Wenn dann überhaupt noch ein Anspruch besteht und ehebedingte Nachteile da sind, die noch abgebaut werden müssen.

Ist denn die Scheidung bei Gericht schon anhängig?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

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