Ehegattenunterhalt nach Scheidung - Gibt es eine bestimmte Grenze (Jahre)?

13. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
katrin-kiel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ehegattenunterhalt nach Scheidung - Gibt es eine bestimmte Grenze (Jahre)?

Guten Morgen. Ich bin neu hier und habe gleich mal eine Frage.
Wielange muss man an seinen Ex-Partner Unterhalt zahlen? Gibt es eine bestimmte Grenze (Jahre)? Die Ex-Frau lebt bei ihrem Lebensgefährten, ist aber polizeilich bei ihrer Mutter gemeldet. Unterhalt wird schon seit 07/03 gezahlt. Mit dem Lebensgefährten ist sie seit ca. 11/03 zusammen.
Gruß
Katrin-Kiel

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)
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#2
 Von 
katrin-kiel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, Beweislage wird schon schwierig. Aber kann man das dann über einen Anwalt klären lassen? Würde er das Sozialamt (sie bekommt ALGI oder HARTZ-IV) zur Besichtigung hinschicken dürfen?
Gruß
Katrin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo,

quote:
Würde er das Sozialamt (sie bekommt ALGI oder HARTZ-IV) zur Besichtigung hinschicken dürfen?


Ich kann mich natürlich sehr irren, aber ich glaube kaum, dass dein Lebensgefährte/Ehemann dem Sozialamt gegenüber weisungsbefugt sein dürfte. :grins:

Natürlich kann man das Sozialamt darüber informieren - und wenn die Kosten sparen können, dann werden die auch aktiv! Aber was nützt euch das? Denn über das Ergebnis werdet ihr aus Gründen des Datenschutzes wohl keine Auskunft erhalten.

Besser wäre es da schon, wenn man Beweise sammelt. Gibt es Nachbarn, die bezeugen würden, dass die Frau da lebt. Ist ihr Fahrzeug dort regemäßig über Nacht geparkt. Etc. etc.

Viel wichtiger halte ich aber die folgende Frage: warum geht denn die Frau keiner Arbeit nach? Betreut sie noch Kinder? Ist sie krank? Hier sollte man vielleicht eher ansetzen ...

Grüße

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