Guten Abend,
die neue Gesetzgebung um Hartz 4, SGB II etc. bringt einige Neuerungen und Unruhe in unser Leben, leider auch in meins: obwohl ich eigentlich eher zu den Gering - Mittelverdienern gehöre, bin ich vom Sozialamt der Stadt, wo mein EX-Mann wohnt angeschrieben worden, mit der Erklärung, man müsse feststellen, ob ich als Unterhaltspflichtige in Anspruch genommen werden könne. Wer kennt sich aus bzw. hat Erfahrungen damit gemacht?
1. wie hoch ist das Existenzminimum/Selbsterhalt, wenn man für den/die Ex (ohne Kinder) zahlen soll?
2. woraus setzt es sich zusammen, Miete + was noch?
3. was ist zusätzlich anrechenbar, auch Werbungskosten? Bin derzeit selbst wieder auf Jobsuche.
4. wie sieht es aus mit Krediten/Schulden, die während der Ehe gemeinsam aufgenommen wurden und noch nicht vollständig bezahlt sind?
5. wie lange kann man in Anspruch genommen werden?
Ich habe leider nicht alles im Internet finden können, was mich interssiert, werde auch bald selbst zum Anwalt gehen, um mir einen genauen Überblick über meine Sitaution zu machen, würde mich aber sehr freuen, wenn mir Leute, die selbst betroffen sind, Tipps und Hinweise geben könnten.
Vielen Dank im Voraus.
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"Gruß
TM"
Ehegattenunterhalt nach Scheidung - Selbsterhalt ohne Kinder?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- Posting wurde vom Admin editiert
Danke, Kanalbaumeister !
Dann kann ich mich wohl "glücklich" schätzen, weil mein Gehalt in der nächsten Zeit wohl auch eher weniger als mehr sein wird, man wird ja immer mehr gedrückt bei derFrage nach der Gehaltsvorstellung...
Weißt Du, wie`s aussieht, wenn man selbst noch eheliche Schulden/Kredite abzahlen muß, an denen auch der EX beteiligt war? Wievile wird da angerechnet?
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Hallo Kanalmeister.......
"1000 euro gegenüber dem Ex/ Exe Selbstbehalt. + / - einpaar euro."
Das ist leider so pauschal nicht richtig,denn das liegt im Ermessen des Gerichts,bzw. des Richters oder der Richterin.......so gibt es z.B. im OLG Köln mindestens 1 Senat (aus meiner persöhnlichen Erfahrung der 26.Zivilsenat als Familiensenat),der so gut wie grundsätzlich den Selbstbehalt von Unterhaltspflichtigen AUCH im Nachehelichen Unterhalt in Höhe von 840€ als angemessen und "gerecht" empfindet.........
Bengod
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