Ehegattenunterhalt nach kurzer Dauer

27. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Christiano123mitglied
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ehegattenunterhalt nach kurzer Dauer

Hallo,

ich war nicht länger als zwei Jahre verheiratet und habe mit meiner Ex Frau Zwillinge, die drei Jahre alt sind.

Ich verdiene 3750€ im Monat Netto und Sie 1380 € Netto in 18h.

Mit der Arbeit beginnt sie aber erst jetzt und nun muss der Ehegatteunterhalt neu berechnet werden.

1. Warum bekommt sie dennoch weiter Ehegattenunterhalt? Das ist doch eigentlich Ehe mit kurzer Dauer. Im Paragraph 1579 Nr 1 BGB steht : Ehegatte hatte seinen Beruf oder Ausbildung aufgegeben. Das ist ja nicht der Fall, man wird ja für die Elternzeit lediglich freigestellt vom Arbeitgeber.
2. Kann man den neuen Ehegatten Unterhalt befristen auf Jahre zum Beispiel oder muss ich das ein leben lang jetzt zahlen? Wenn ja wieviele Jahre wären die Regel?
3.Sie will 18 h die Woche arbeiten, kann man dagegen vorgehen? Ist das viel? Die Kinder sind 5h bis 6h am Tag angemeldet, das macht 30h.

Weitere Fragen?
4. Ist betreuungsgeld als Einnahme anzusehen? Weil sie hatte als einnahme immer 0€ die letzten zwei Jahre.
5. Muss Sie mir Essen und Eintrittsgeld für die Kinder bei Aufenthalt bei mir mitgeben?



-- Editier von Christiano123mitglied am 27.09.2017 19:14

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1345 Beiträge, 508x hilfreich)

Zitat (von Christiano123mitglied):
Hallo,

ich war nicht länger als zwei Jahre verheiratet und habe mit meiner Ex Frau Zwillinge, die drei Jahre alt sind.

1. Warum bekommt sie dennoch weiter Ehegattenunterhalt? Das ist doch eigentlich Ehe mit kurzer Dauer. Im Paragraph 1579 Nr 1 BGB steht : Ehegatte hatte seinen Beruf oder Ausbildung aufgegeben. Das ist ja nicht der Fall, man wird ja für die Elternzeit lediglich freigestellt vom Arbeitgeber.


Ganz einfach. Mit Kindern gibt es eben keine kurze Ehedauer ;-). Sie bekommt Betreuungsunterhalt, da sie aufgrund der Kinder eben nicht Vollzeit arbeiten gehen kann (im Moment) und du daher die Differnez ausgleichen "musst"

Zitat:
2. Kann man den neuen Ehegatten Unterhalt befristen auf Jahre zum Beispiel oder muss ich das ein leben lang jetzt zahlen? Wenn ja wieviele Jahre wären die Regel?


Normalerweise wird er inzwischen befristet. Üblich sind inzwischen Urteile, die eine Befristung auf Schulbeginn oder weiterführende Schule des/der Kindes/r ausurteilen. Meist mit einer stetigen Reduzierung des BU/EU.

Zitat:
3.Sie will 18 h die Woche arbeiten, kann man dagegen vorgehen? Ist das viel? Die Kinder sind 5h bis 6h am Tag angemeldet, das macht 30h.


Im übrigen wirst du schnell feststellen, dass bei euren Einkommensverhältnissen, du durchaus mehr für dich alleine zur Verfügung haben wirst, als sie für 3 Personen ;-)

Warum willst du dagegen vorgehen? Soll sie weniger oder mehr arbeiten? Ist aber auch egal, denn du kannst deienr Exfrau nicht in ihre Arbetiszeiten reinreden. Sie könnte auch zuhause bleiben oder gleich Vollzeit arbeiten gehen. Zu den 18 Stunden kommen ja auch noch Fahrtzeiten, vielleicht will sie ja auch gerne mal ohne quengelnde Kinder den Einkauf und den Hauspurtz erledigen ;-). Bis zum Schuleintritt würde auch vom Gericht "nur" eine Teilzeitberufstätigkeit verlangt.

Weitere Fragen?
Zitat:
4. Ist betreuungsgeld als Einnahme anzusehen? Weil sie hatte als einnahme immer 0€ die letzten zwei Jahre.


Was verstehst du unter Betreuungsgeld? Das Elterngeld ist nur anrechnebar, wenn es über den Sockelbetrag von 300 € ist

Zitat:
5. Muss Sie mir Essen und Eintrittsgeld für die Kinder bei Aufenthalt bei mir mitgeben?


Nein, warum? Du hast die Umgangskosten zu tragen, dafür steht dir das hälftige KG zur Verfügung. Das ist bereits im Zahlbetrag der Düsseldorfer Tabelle berücksichtigt.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.647 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen