Ehegattenunterhalt nach neuem Recht

19. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
Gab1978
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 4x hilfreich)
Ehegattenunterhalt nach neuem Recht

Hallo liebe Gemeinde,

ich habe am Freitag einen Brief vom Rechtsanwalt meines Ex-Mannes bekommen. Der Anwalt fordert mich darin auf meinen bestehenden Unterhaltstitel aufzugeben. Ich soll Ihm eine verbindliche, schriftliche unwiderrufliche Erklärung zu senden.
Ansonsten gehen Sie vor Gericht.
2005 hatte ich in einem Vergleich vor Gericht nach 28 jähriger Ehe einen unbefristeten nachehelichen Unterhalt zugesprochen bekommen. Darüber habe ich auch einen vollstreckbaren Titel.
Diesen soll ich nun wie gesagt unwiderruflich abtreten.
Ich bin nun auf der Suche nach einem kompetenten und engagierten Anwalt in Berlin, der sich sehr gut mit dem Unterhaltsrecht auskennt. Hat da vielleicht jemand selbst schon gute Erfahrungen gemacht? Mein Anwalt, der mich bei der Scheidung vertreten hat war nämlich leider nicht so sehr gut. Weiß jemand einen guten Tip? Würde mir sehr weiterhelfen. Vielen Dank schon mal für Eure Antworten.

Gruß Elli

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5 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 572x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Gab1978
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank schon mal für die Antworten. Machen doch zumindest etwas Mut. Einen Anwalt will ich mir aber auf jeden Fall nehmen. Vielelicht kennt da noch jemand einen.

Ich bin jetzt Mitte 50.
In der Ehe habe ich den Haushalt geführt und die Erziehung unserer beiden Söhne geleistet.
Als der ältere 16 Jahre geworden ist, habe ich wieder angefangen zu arbeiten.
Als die Ehe geschlossen wurde, hatte ich die gleiche berufliche Ausbildung wie mein Ex-Mann. Da ich mich um Haushalt und Kinder gekümmert habe, konnte er allerdings in der Ehe Karriere machen. Von der Theorie her könnte ich heute die gleiche berufliche Stellung haben wie er. Habe nun aber nur eine Stelle als Sachbearbeiterin, so wie zum Anfang der Ehe.

Wäre wirklich super, wenn sich noch jemand melden würde, der einen guten Anwalt für diesen Bereich in Berlin kennt.

Vielen Dank Elli

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#4
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 572x hilfreich)

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#5
 Von 
Audio001
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 8x hilfreich)

Also, der Optimismus ist verfrüht! Es gibt seit dem 01.01.2008 eine neues Unterhaltsrecht und außerdem eine geänderte Rechtssprechung des BGH zur Möglichkeit der Befristung aus 2007.

Sofern nicht ausdrücklich die Befristung im Unterhaltsvergleich ausgenommen wurde, kann dein EX jetzt einen Befristung beantragen!

Es wäre auch völlig verfehlt anzunehmen, dass ehebdingte Nachteile nunmehr nachträglich eingebracht werden könnten.- Zumal nach der gängigen Rechtssprechung die Rückkehr in den Beruf, den man/frau vor der Ehe ausgeübt hat per se keinen ehebedingten Nachteil darstellt.

Die Gerichte gehen immer stärker dazu über auch die ehebdingten Vorteile, die durch die Arbeitsteilung in der Ehe entstanden sind, in der Waagschale des Anspruches auf nachehelichen Unterhalt zu berücksichtigen.

Es ist eher davon auszugehen, dass unbefristeter Unterhalt zur Ausnahme werden wird als umgekehrt.- Aus einer Ehe läßt sich kein Anspruch auf lebenslange Alimentierung ableiten!

Die Chance, dass eine Befristung auch deines Prozessvergleiches erfolgen wird, ist somit sehr groß.

Im Übrigen kannst Du doch eigenverantwortlich für dich selber sorgen?!

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