Hallo
Folgender Fall:
Ein Paar lässt sich scheiden.
Sie, um die 50, ist chronisch krank, kann aber noch Teilzeit arbeiten was für Ihr Leben ausreicht.
Der Arbeitgeber ist aufgrund langer Beschäftigtigung sehr kulant, obwohl die Angestellte mehrmals die Woche nicht arbeitsfähig ist. Der betreuende Arzt stellt fest, dass meistens eine Erwerbsunfähigkeit in solchen Fällen festgestellt wird.
Nun steht eine Scheidung an.
Kann sie weiterarbeiten, was sie sehr gerne tut, oder soll sie sich kündigen lassen und noch mit der Scheidung einen nachehelichen Unterhalt beantragen.
Wenn zB der Arbeitgeber nach vier Jahren pleite geht und sie keine Anstellung mehr findet, die Krankheit aber in der langen Ehe entstanden ist, und der Ex leistungsfähig ist, kann sie dann noch Unterhalt beantragen?
Danke
Sandra
-- Editiert von User am 24. Oktober 2025 10:41
Ehegattenunterhalt - nachträglich beantragen möglich
24. Oktober 2025
Thema abonnieren
Frage vom 24. Oktober 2025 | 10:39
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ehegattenunterhalt - nachträglich beantragen möglich
#1
Antwort vom 24. Oktober 2025 | 11:53
Von
Status: Unbeschreiblich (42372 Beiträge, 14725x hilfreich)
Was soll die doppelte Anfrage? Bitte mal mit den Spielregeln des Forums beschäftigen.
wirdwerden
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