Ehegattenzuzug für Ausländer nach Deutschland

29. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
weterok
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 81x hilfreich)
Ehegattenzuzug für Ausländer nach Deutschland

Das ist doch wohl der Hammer!!!Wo gibts denn so was????Das ist Diskriminierung in Hochpotenz!



Ausländer, die zu ihren in Deutschland lebenden Ehegatten ziehen wollen, müssen sich zumindest auf einfache Weise in deutscher Sprache verständigen können. Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte diese seit August 2007 geltende Gesetzesregelung, wie das Gericht am Montag mitteilte. Das Gericht ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache aber Berufung zu. (VG 5 V 22.07)

Dem Gericht zufolge ist unter einer Verständigung in deutscher Sprache auf einfache Art mindestens zu verstehen, dass ein Ausländer Sätze mit Subjekt, Prädikat und Objekt bilden kann. Außerdem müsse ein Ausländer Sätze mit geläufigen Alltagsbegriffen "mehr als nur selten" verstehen können. Die Klägerin, eine 1982 geborene Inderin, konnte zwar einzelne deutsche Wörter sagen. Dies reicht nach Auffassung des Gerichts jedoch nicht aus.

Dabei sei ausdrücklich geprüft worden, ob die gesetzliche Regelung mit höherrangigem Recht vereinbar sei, teilte das Gericht weiter mit. So stehe die Regelung unter anderem auch mit Artikel 6 Grundgesetz (Schutz der Ehe und Familie) in Einklang. Denn die Freiheit, die eheliche Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet zu führen, gelte nicht uneingeschränkt. Vielmehr seien "verhältnismäßige Eingriffe in die Freiheitssphäre der Eheleute zum Schutze öffentlicher Interessen zulässig". Zudem verstoße die Neuregelung auch dann nicht gegen den Gleichheitssatz (Artikel 3 Grundgesetz), wenn Angehörige bestimmter anderer Staaten wie Australien, Israel, Japan, Kanada und die USA unter bestimmten Voraussetzungen von dem Spracherfordernis ausgenommen sind.

Die Klägerin hatte sich nach ihrer Hochzeit mit einem Deutschen bei der deutschen Botschaft in Neu Delhi ab Dezember 2004 vergeblich um ein Visum für Deutschland zum Zwecke der Familienzusammenführung bemüht. Die Botschaft hatte dies zuletzt im März 2007 unter Hinweis auf das vermeintliche Vorliegen einer Scheinehe abgelehnt. Das Verwaltungsgericht Berlin verneinte nun zwar entgegen der Auffassung des beklagten Auswärtigen Amtes das Vorliegen einer Scheinehe. Die Klage hatte gleichwohl keinen Erfolg, weil die Klägerin die gesetzlichen Mindesterfordernisse der deutschen Sprachkenntnisse nicht erfülle.

28. Januar 2008 - 18.43 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2008


Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



94 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Und was ist daran jetzt diskriminierend? Dass die Frau nach 4 Jahren Ehe mit einem Deutschen die Mindestanforderungen an deutscher Sprache nicht beherrscht, um hier zu leben?

-----------------
"gruß azrael"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
realmandozer
Status:
Praktikant
(543 Beiträge, 195x hilfreich)

kann da jetzt auch nix diskriminierendes finden ... hmmm

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
1968alex
Status:
Lehrling
(1101 Beiträge, 121x hilfreich)

tja langsam kommt man in D zur Vernunft, was das zuwandern betrifft.

Und sobald Deutsch gelernt wurde, darf die Person ja nach Deutschland. Wo ist das Problem ?
Das man was leisten muss bevor man hier eingebürgert werden kann ?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HManu
Status:
Schüler
(235 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

ich finde das auch richtig, und es wird in anderen Ländern ebenso praktiziert. Es gibt sogar Länder da muss man eine gewisse Summe Geld mitbringen wenn man einwander will.

Stell dir mal vor: Mann kommt (wo auch immer usrprünglich her) nach Deutschland, arbeitet evtl. sogar hier und Frau kommt nach, die beiden bekommen Kinder der Mann kann einigermaßen die Sprache, die Frau nicht da sie zu Hause ist und sich nur mit Landsleuten trifft, das Kind wird älter kommt in die Schule macht Ärger und die Mutter kann weder die Schule noch das JA verstehen und somit ändert sich nix für das Kind keiner merkts und dann ist das Geschrei wieder groß wenn es um Abschiebungen geht, weil KIND eine Straftat begangen hat.

Dannn muss der Staat auch noch einen Dolmetscher bestellen (den zahlt dann das Volk) usw. usf.

Also ich glaube, diejenigen die nach D kommen um hier zu arbeiten, zu studieren o.ä. die lernen auch gerne die Sprache und werden sich auch bemühen auf die D-Mentalität rücksicht zu nehmen.

Diejenigen die einfach nur herkommen wollen, weil sie gehört haben hier fliegen gebratene Hühner vom Himmel müsse halt zukünftig draußen bleiben.

Richtig so!

LG
Hmanu

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-1983
Status:
Lehrling
(1089 Beiträge, 104x hilfreich)

Hier geht es um eine Familienzusammenführung.
Die Beiden sind verheiratet!
Hätte die Inderin einen Hochschulabschluß der mindestens 4 Jahre Ausbildungszeit erfordert, könnte sie ohne Deutschkenntnisse einreisen.
So was nennt man Selektion !
Das gabs in Germania schon einmal......

Wie passt das mit der von der EU geforderten Blucard für Afrikaner zusammen ?
Da soll Deutschland den größten Batzen von aufnehmen.
Aber Ehefrauen von deutschen Männern dürfen nicht einreisen.
Das ist Sexismus, Rassismus pur und ein Verstoß gegen alle Menschenrechte.

PFUIIIIIII !!!!!!!!!

leinad

-- Editiert von leinad am 30.01.2008 17:53:08

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-1983
Status:
Lehrling
(1089 Beiträge, 104x hilfreich)

Hat die Femanzenfraktion in Deutschland nun erreicht was sie schon lange wollte ?
Die waren nämlich die Hauptinitiatoren bei der Gesetzgebung.

Wenn ihr glaubt dass der deutsche Mann nun wieder auf Euch angewiesen ist, habt Ihr Euch aber verrechnet.
Die Meisten jungen Männer werden nämlich deshalb Deutschland verlassen.

Freiheit für deutsche Männer statt Femanzen !!

leinad

-- Editiert von leinad am 30.01.2008 18:01:28

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

leinad, du schreibst so einen Sch.eiß zusammen, das tut schon weh... :kotz:

-----------------
"gruß azrael"

-- Editiert von azrael am 30.01.2008 21:30:31

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Salfena
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 78x hilfreich)

Wie wär's denn mit Familienzusammenführung in Indien??

Ist doch ein schönes Land, eine aufstrebende Wirtschaftsmacht und sehr viel wärmer als hier.

Gruss

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
HManu
Status:
Schüler
(235 Beiträge, 5x hilfreich)

Guten Morgen,

@leinad: schade das es Menschen gibt die ein so aktuelles und wichtiges Thema mit ihrer Einstellung so verhunzen.

Falls es wirklich deine Einstellung ist (nicht nur imponiergehabe) dann ist so ein Gedankengut viel gefährlicher, als das, was du anderen unterstellst.

LG
Hmanu

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

Irgendwie wird geflissentlich verkannt, dass der ausländische Ehepartner nach 2-3 Jahren ein eigenständiges Aufenthaltsrecht hat.
Wenn nun die Ehe in die Brüche geht, der ausländische Ehepartner aufgrund mangelnder Kenntnisse der Sprache dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, wandert er in die Sozialsysteme.
Bei Hochqualifizierten Ausländern ist dies doch in der Regel überhaupt nicht der Fall.
Diese reisen in der Mehrheit ein mit dem Wissen, dass sie bereits eine gutbezahlte Stelle sicher haben.

Bericht von UNICEF:

Bildung für Mädchen gilt in traditionellen, ländlichen Regionen der Türkei auch heute noch bei vielen Eltern als überflüssig. Oft sind Mutter und Vater selbst Analphabeten: In der Türkei kann jede vierte Frau nicht Lesen und Schreiben, bei den Männern ist es jeder fünfzehnte.

-- Editiert von meri am 31.01.2008 09:51:07

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
weterok
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 81x hilfreich)

Es geht nicht um den Fall ion Indien.Ich frage mich,wer hat überhaupt das Recht,die Frau zu ihrem Mann oder umgekehrt ziehen zu lassen.Das sind doch keine Bekannten,sonden zwei nach dem Gesetz verheiratete Menschen.Wer nimmt sich das Recht raus,die Genehmigung einer Familienzusammenführung an derartige Bedingungen zu knüpfen.Das ist verfassungswidrig!!!

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
python
Status:
Schüler
(492 Beiträge, 65x hilfreich)

@ schneschinka

Schon mal was von Scheinehen bzw. Ehen, die (oftmals einseitig von ausländischen Partner) nur mit dem Zweck geschlossen wurden um nach Deutschland reinzukommen gehört? Während der Depp von deutschem Partner erst dann merkt was gespielt wird, wenn der ausländische Ehepartner sich direkt nach Erhalt der unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung sich scheiden lässt.

Das ist schon in Ordnung so, daß unser Staat da ein bisschen aussiebt, wer bei uns reinkommt und wer nicht. Ich hab selber lange Zeit in einem Drittwelt-Land gelebt. Dort kriegt man nicht mal nach 10 Jahren Ehe mit einer einheimischen Frau eine auf diesen Status begründete Aufenthaltsgenehmigung. Warum also sollten wir das anders machen, was unseren Staatsbürgern im Ausland verwehrt wird? Ist doch gar nicht einzusehen!

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@sneschinka

sorry, aber auch ich finde das völlig legitim.
als ich einen ausländer geheiratet hatte, war sein erster gang nach d. hochzeit zum damaligen arb.amt wg eines sprachkurses. dadurch bekam er den ersten minijob, dort verdiente er sich d. geld für eine private sprachschule und nach nur gesamt einem jahr hatte er arbeit in einem großen hotel. er spricht perfektes deutsch, manchmal (oft) korrekter als viele deutsche.

es ist nur sinnvoll, die sprache d. landes zu sprechen, in dem du lebst.
hätten wir uns in seiner heimat niedergelassen, wäre m. aufenthaltsstatus der eines gastes geblieben, es sei denn, ich hätte die staatsbürgerschaft angenommen. bei scheidung hätte ich gehen müssen und das, obwohl es dort keine soz.hilfe o.ä. gäbe.

sunbee

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest123-1983
Status:
Lehrling
(1089 Beiträge, 104x hilfreich)

Ich lebe ab 2009 in dem Land meiner Frau.
Wenn ich mir dort ein 13a Visum besorge, kann ich dort leben so lange bis ich schwarz werde.
Ohne dass ich auch nur ein Wort der Sprache des Landes sprechen muß.

Dieses Gesetz ist ein Verstoß gegen die Menschenrechte !
Das ist Selektion in Reinkultur, weil der Test von Hochschulabsolventen nicht verlangt wird.
Ich würde garantiert niemals eine intelektuelle Frau heiraten, die einem dann paar Jahre später das Fell über die Ohren zieht und einem das Leben ruiniert.
Nein Danke, das hatte ich bereits zuvor mit einer deutschen.

Das Gesetz muß weg !

leinad

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Kannst du nicht bitte bitte schon eher gehen??? :augenroll:

Btw... eine intelligente - oder auch intellektuelle - Frau würde DICH eh nicht heiraten... :cool:

-----------------
"gruß azrael"

-- Editiert von azrael am 31.01.2008 21:38:25

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
A.lexus
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Interessant ist, dass der/die Ehegatte/in vor Antragstellung bereits der deutschen Sprache mächtig sein muss, hier liegt aber der Hund begraben. Es ist nicht nur reine Abzocke lustiger wird es, dass mann kein gutes deutsch beigebracht bekommt.Sogar das Goethe Institut selber bildet schlecht aus!

Nichts gegen Spracherwerb und Eingliederung aber bitte dann von beiden Seiten und nicht zu horrenden Preisen (Classic Intensiv 8 Kurs Goethe Institut nur 1980 Euro)!

http://www.goethe.de/ins/de/spr/deindex.htm

Hier möchte niemand Dolmetscher werden!


Seit Einführung der Sprachhürde im Aufenthaltsgesetz häufen sich jedenfalls Beschwerden von verzweifelten Ehemännern und -frauen aus Deutschland, die sich über die hohen Anforderungen bei den Sprachtests in der Türkei beschweren. Mit 300 Wörtern könne der Test nicht erfolgreich abgelegt werden. So würden fast alle teilnehmenden Kandidaten durchfallen.

Eine verzweifelte Ehefrau, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sei sagte, dass ihr Ehemann auch nach zweimaligem Besuch des gesamten Deutschkurses beim Goethe-Institut die Prüfung nicht bestanden habe. Sämtliche Kandidaten wären kurz nach Austeilung der Prüfungsfragen erstaunt über die hohen Anforderungen gewesen. Selbst Lehrer und Prüfungsleiter des Goethe Instituts in der Türkei hätten ihren Unmut geäußert. Mann müsse die Anweisungen allerdings befolgen.

Viele der weiblichen Prüflinge seien in Tränen ausgebrochen, als die Prüfungsaufgaben sie überforderten. Sie müssten noch viele Monate aufwenden und erneut Kurse beim Goethe-Institut besuchen, um eine realistische Chance zu haben, zu ihren Ehemännern/-frauen ziehen zu können. Die finanzielle Belastung sei ein weiteres Problem.


http://www.igmg.de/nachrichten/kommentare/newsdetails-kommentare/article/82/goethe-institut-300-woerter-sind-nicht-ausreichend-fuer-den-sprachtest-beim-ehegattennachzug.html


Die Eingliederungsbemühungen von Ausländern sollen durch ein Grundangebot zur Integration (Integrationskurs) unterstützt werden.

Basis- und Aufbaukurs (Spracherwerb)
Der Integrationskurs umfasst einen Basis- und einen Aufbausprachkurs. Die Dauer von Basis- und Aufbaukurs sind gleich. Diese Kurse dienen der Erlangung ausreichender Sprachkenntnisse.

Orientierungskurs
Darüber hinaus soll ein Orientierungskurs
Kenntnisse der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte Deutschlands
vermitteln.

Die Bundesregierung hat die gesetzlichen Grundlagen für das Visumverfahren beim Ehegattennachzug geändert. Im Rahmen des Ehegattennachzuges muss in Zukunft der Nachweis einfacher Deutschkenntnisse erbracht werden. Der kann zum Beispiel durch eine Sprachprüfung des Niveaus "Start 1" des Goethe-Instituts erbracht werden.

http://www.goethe.de/z/50/commeuro/303.htm


Start Deutsch 1 besteht aus einer schriftlichen Einzelprüfung mit den Prüfungsteilen Hören, Lesen, Schreiben und einer mündlichen Gruppenprüfung.

1. Schriftliche Prüfung (Dauer: ca. 65 Minuten)
Hören (3 Teile)
Sie hören kurze Texte – Alltagsgespräche, öffentliche Durchsagen, private und öffentliche Telefonansagen – und entnehmen relevante Informationen.

Lesen (3 Teile)
Sie lesen kurze Texte – Notizen, Kleinanzeigen, Hinweisschilder, Aushänge - und entnehmen relevante Informationen.

Schreiben (2 Teile)
Sie ergänzen fehlende Daten in einem Formular und schreiben eine kurze persönliche Mitteilung (Brief, E-Mail) nach Vorgabe von Leitpunkten.

Mündliche Prüfung (Dauer: ca. 15 Minuten)
Die Prüfung hat drei Teile:
- Sie stellen sich vor,
- Sie erfragen und geben Informationen,
- Sie äußern Bitten und reagieren darauf.

Also lasst uns viel Geld verdienen um Kurse zu finanzieren.

-----------------
"Only two things are infinite, the universe and human stupidity, and I'm not sure about the former. "

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
weterok
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 81x hilfreich)

Kein Staat,der von anderen Staaten in vollem Umfang für seriös gehalten werden will,sich selbst und seine Menschen ernst nimmt und achtet,wird auch nur annähernd auf den Gedanken kommen,eine derartige gerichtliche Entscheidung zu treffen oder gar ein derartiges Gesetz zu verabschieden.Und irgendwo muss ja hier für Deutschland bei aller Entscheidungsfreiheit und Entscheidungsfreude auch eine Grenze sein,bis hierher und nicht weiter!Mit einem derartigen Gerichtsbeschluss hat Deutschland eindeutig die Achtung vor sich selbst und seinen Menschen noch um weitere Prozente verloren!

-- Editiert von sneschinka@inbox.ru am 31.01.2008 22:20:48

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@sneschiinka

im gegenteil: jeder staat der welt, der rechte achten will, sollte auf solche sprachtests nicht verzichten.
insbesondere in anbetracht der tatsache, dass es nicht nur einen @leinad gibt, der gern eine frau hätte, die allein nicht klarkommt, sondern weil es tausende solcher typen gibt. mädchen und frauen werden zur heirat gezwungen, nach deutschland importiert und in sklavenart gehalten.
leider gibt es auch immer wieder frauen, die sich 'jungs' aus jamaika oder sonstwoher mitbringen und sie abschiessen, wenn sie kein bock mehr drauf haben oder die männer sich freímachen mit sprache, arbeit & kontakten.

@azrael

DAS versteht jemand wie @leind sowieso nicht :grins:

sunbee

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

@sneschinka@inbox.ru

...und alle, denen das nicht passt, gehen bitte dahin zurück, wo sie hergekommen sind. Mit Anhang... :cool:

Btw... man gebe mal Sprachtest und Ausland bei google ein. Dann kann man sehen, dass man für jedes popelige Praktikum im Ausland schon einen Sprachtest vorweisen muss...
Aber Hauptsache, man hat mal Unrecht und Diskriminierung gebrüllt...


-----------------
"gruß azrael"

-- Editiert von azrael am 31.01.2008 23:02:10

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest123-1983
Status:
Lehrling
(1089 Beiträge, 104x hilfreich)

Ach ja sunbee ?
Das muß gerade eine Frau schreiben, die mit ihrer Frührente allen arbeitenenden deutschen auf der Tasche liegt.

Meine ausländische Frau arbeitet bereits seit über 10 Jahren in Deutschland.
Vom zweiten Tag an als sie hier ankam.
Sie zahlt Monat für Monat Sozialabgaben an den deutschen Staat, im Gegensatz zu dir.

Große Töne spucken aber selber abkassieren, das sind mir gerade die rechten.

Das in der deutschen Sprache vorkommende Der, Die, Das ist eine Zumutung für jeden Auslander.
Das kann meine Frau auch nach 10 Jahren noch nicht perfekt.

Das Gesetz muß weg !

leinad

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@leinad

ach und wenn ich nicht schwer krank wäre, würdest du sowas wie'typisch deutsche frau, muss ja unbedingt arbeiten, um dem mann den arb.platz wegzunehmen'

fakt ist, sprache ist das einzige mittel in einem land so kommunizieren zu können, dass man leben kann. wenn deine frau mit den artikeln nicht klar kommt, hättest du ihr helfen müssen. mein ausl. mann benutzt sogar d. genitiv korrekt.

...es heißt, das sind mir die richtigen, 'die rechten' sind menschen mit rechter gesinnung.

sunbee

2x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest123-1983
Status:
Lehrling
(1089 Beiträge, 104x hilfreich)

Mir ist das Schei.ßegeal wie das korrekt auf deutsch geschrieben wird.
Du hast es verstanden, das ist entscheidend, der Rest ist Luxus für Germanisten die nach Daseinsberechtigung hächelen und uns alle überflüssig Geld und Zeit kosten.

Du bist krank ?
Stell dir vor, ich auch, habe GDB 100 und arbeite trotzdem 100% vollzeit.

Die Gesetzgebung reiht sich ein in alle restlichen deutschen beknackten Gesetze wie das Familienrecht, die nur dazu da sind, die Bevölkerung zu unterjochen, unten zu halten und abzukassieren.

Für jede freie Gehirnzelle ein Gesetz, damit bloß keinen Platz entsteht auf andere Gedanken zu kommen.....

leinad

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
1968alex
Status:
Lehrling
(1101 Beiträge, 121x hilfreich)

@leinad

was ist GDB 100 ?

Das nächste in vielen Ländern ist der Nachweis der Landessprache legitim, warum sollte er in Deutschland nicht legitim sein ?


1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Hyperion
Status:
Praktikant
(812 Beiträge, 211x hilfreich)

Deutschland schreit doch nun schon seid 1945 oder besser 1932 "Alles rein". Wer hat denn immer die Arbeitskräfte ins Land gelassen? Sei es hier, die Türken als Beispiel und in der damaligen DDR die Vietnamesen. Wir haben doch selbst, OHNE Prüfung ALLES ins Land gelassen und es immer gerechtfertigt, vor 45 mit der Arbeitslage, nach 45 mit der Wiedergutmachungsfrage.

Man kann in seinem eigenen Land ja nicht mehr sagen, ich bin stolz ein Deutscher zu sein ohne als "rechts" deklariert zu werden. Die einzige(n) patriotische Handlung (en)sah man bei der Fussball WM in D. Sowas ist doch zum kotzen, weil einem selbst die eigentlichen Landsleute vorgaukeln, patriotismus sei "rechts". Z. vgl. Amerika. Da hat jeder stolzer Ami eine Flagge im Garten und alles strotzt vor Landliebelei. Wir könnens ja nicht, keinen Stolz äussern etc. aufgrund der Ereignisse bis 1945.

Andere Länder verfahren schon seid Gedenken so. Australien verlangt Deviseneinbrigung und Sprachkentnisse sowie selbst kleinere Länder klare Regelungen haben, Schweiz, Schweden vergeben nur Zeitverträge an Einreisewillige.

Also warum zum Geier soll gerade D wieder mal falsch handeln wenn nun endlich ein Umdenken erfolgt ist? Warum zum Geier ist gerade Deutschland wieder der Buh-Mann? Nur weil wir 75 Jahre lang gesagt haben, kommt doch alle rein?? Wir haben keine Altschulden mehr. NUR weil wir damals ALLES aufgenommen haben, was nicht Deutsch ist?

Deutschland, danke fürs Umdenken. Endlich regeln. Und hey, es ist nur die Sprache die zu erlernen ist. Ihr müsst keine Millionen mit einführen. Vielleicht kehrt nun endlich mal ein wenig Nationalstolz zurück.

paddy

-- Editiert von paddy1977 am 01.02.2008 10:54:37

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest123-1983
Status:
Lehrling
(1089 Beiträge, 104x hilfreich)

@Alex,
GDB 100 = 100% schwerbehindert.
Trotzdem arbeite ich jeden Tag 8 Stunden und zahle Steuern und Abgaben.
Ich bin Gott froh dass ich meine ausländische Frau habe, die auch den ganzen Tag arbeitet.
Eine Deutsch, kannst du doch in der Pfeiffe rauchen, die würde niemals das für mich tun was meine ausländische Frau seit bereits über 10 Jahren für mich tut.
Als sich meine Schwerbehinderung abzeichnete, war es das Erste was meine damalige intelektuelle deutsche Frau machte, mich zu entorgen, war ja nicht mehr in ihrem Sinne zu gebrauchen.

@paddy,
warum postest du das hier ?
Schreib das doch denen die an den billigen ausländischen Arbeitssklaven sich damals dumm und dämlich verdient haben.
Thyssen, Krupp, Siemens und ihre Schmierenkommödianten in der Politik.
Oder den freiberuflichen Zahnärzten, die damals gleich nach den Managergehältern angesidelt waren.
Keinen Cent in das Sozialsystem bezahlen.
Oder Herrn Ackermann oder Herrn Kohl die dieses vereinte Europa um jeden Preis haben wollten, ganz egal was die Bevölkerung will.
Holt doch bei denen das Geld zurück, statt auf Euren eigenen Landsleuten rumzuhacken.
Aber dazu war der Deutsche schon immer viel zu feige.
Erbärmlich !
Immer schön artig nach unten getreten und nach oben in den After gekrochen.

Hier handelt es sich um eine Familienzusammenführung.
Von einem in Deutschland geborenen der seine rechtmäßig angetraute Frau bei sich haben will.
Nicht um irgendwelche türkische oder koreanische Scheingeschäfte.
Das ist ein großer Unterschied.

leinad

-- Editiert von leinad am 01.02.2008 11:22:30

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
1968alex
Status:
Lehrling
(1101 Beiträge, 121x hilfreich)

@leinad

Hallo Du, ich kann mich über meine Deutsch Frau nicht beklagen.

Denke Deine Erfahrungen kannst nicht an der Nationalität festlegen.

Und wo ist nun das Problem für dich das jemand Deutsch lernen soll wenn er in die BRD möchte. In Australien muss ich auch meine Englischkenntnisse nachweisen.

Weisst Du ich kenne hier türkische Familien die Eltern sind seit über 30 Jahre hier, und beherrschen immer noch nicht mal das notwendigste um sich mit einem Deutschen zu unterhalten.

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Hyperion
Status:
Praktikant
(812 Beiträge, 211x hilfreich)

@ Alex

...und immer noch nach 20 Jahren mit der Gardine um den Kopf gewickelt durch die Kante rennen...

Anpassung kann man es auch nennen. Mache ich im Iran Urlaub und nehme meine Frau mit, hat diese auch so verhüllt rumzulaufen wie die anderen und nach landestypischen gegebenheiten. Alle haben sich in diesen Ländern entsprechend anzupassen obwohl dtsch Urlauber NICHT diesen Glauben besitzen, haben wir dort so zu handeln und zu kleiden.

Wird das als Rassenhass abgetan..Nee nee, dass ist eine Landeseigenschaft die jeder Urlauber/Imigrant so hinzunehmen hat. Nur D wird als Nationalsozialistisch eingestuft, wenn wir Anpassung verlangen. Zum :kotz:

-- Editiert von paddy1977 am 01.02.2008 11:29:13

2x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest123-1983
Status:
Lehrling
(1089 Beiträge, 104x hilfreich)

Dann muß man eben gegen diese Art wie es die Türken ausnutzen was machen.
Aber nicht alle über einen Kamm scheeren.

Zwischen Englisch und Deutsch ist ein gewaltiger Unterschied.
Zwei total andere Lernkurven.
Englisch wird erst in der Perfektion kompliziert.
Deutsch ist von Anfan an schwierig.

Wie wäre es denn wenn wir Englisch zur Amtssprache machen, damit unsere Nachfahren international wettbewerbsfähiger sind ?
Das wäre mal eine sinnvolle Veränderung im Sinne unserer Kinder.
Jemand der perfekt englisch kann hat im Ausland einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil.
Es wird doch sonst immer alles der Globalisierung in die Schuhe geschoben wenn es darum geht die Arbeitnehmer auszubeuten.
Aber so einfach sollen es die Leute eben nicht haben.

leinad
Europa, Europa schreien aber die sprachlichen Barrieren erhöhen.
Einfach total unlogisch.

-- Editiert von leinad am 01.02.2008 11:30:18

2x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Hyperion
Status:
Praktikant
(812 Beiträge, 211x hilfreich)

wusste nicht, dass die Türkei bereits in der EU ist, bzw. das diese die EUR Währung benutzen u Grenzoffen ist..hm hab ich mich da vertan? Gerade die Türkei will doch in die EU, aber Anpassung? NEIN, danke.

2x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest123-1983
Status:
Lehrling
(1089 Beiträge, 104x hilfreich)

Mensch Paddy,
geh doch mal ins Ausland und besuche ein Paar Deutsche die dort teilweise schon 20 Jahre leben.
Die machen es alle nicht anders.
Bis auf ein Paar Brocken können die nix von der Landessprache.
Kapseln sich von dem Rest der Bevölkerung total ab.
Bauen Subdivisionen für Expariats mit hohen Mauern und Wachleuten.
Haben German Clubs usw.
Die sollen erstmal in der eigenen Nase bohren.

leinad

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.604 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
123·4