Guten Abend, ich habe eine Frage und von Familienrecht leider keine Ahnung.
Zwei über 50jährige möchten heiraten. Sie kennen sich sehr lange, haben das Zusammenleben schon mit wenig Erfolg probiert, möchten nun trotzdem heiraten, weil sie sich eben lieben. Sie werden dann halt dauerhaft getrennt wohnen. (Keine Kinder vorhanden.)
Der eine Partner wird, wenn er ins Rentenalter kommt ca. 900 € Rente beziehen (gesetzlich + privat) und sich noch ca. 400 € dazuverdienen können, da er jetzt schon ein kleines Gewerbe betreibt (nebenerwerbsselbständig). Der andere Partner wird eine sehr viel geringere Rente erhalten (ca. 200-300 €).
Gibt es eine Möglichkeit, per Ehevertrag oder sonst wie, zu regeln, dass der andere Partner wegen seiner geringen Rente Grundsicherung beantragen kann und auch bekommt? Oder werden beide Renten/Einkommen zusammen betrachtet, so dass unter Umständen beide eine Grundsicherung beantragen müssen? Kann verlangt werden, dass beide gemeinsam in eine Wohnung ziehen, da ein Zusammenleben doch günstiger ist?
Vielen Dank schon mal für die Antworten.
Ehelicher Unterhalt im Rentenalter
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo nochmalnochmal,
Zielt deine Frage jetzt nur auf das Rentenalter ab`? oder auf eine Scheidung im Rentenalter?
Ehepartner sind sich gegenseitig zu Unterhalt verpflichtet.
Ihr habt also ein Familieneinkommen.
Durch einem Ehevertrag kann man bestehende Gesetze nicht aushebeln.
lg
edy
Ich meinte tatsächlich nicht die Scheidung.
Wir haben tatsächlich ein Familieneinkommen, auch wenn wir nicht zusammen leben, keine gemeinsamen Konten / Haushaltsführung haben?
Vielen Dank für deine Antwort edy
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Es wäre theoretisch möglich:
Man könnte einen Ehevertrag abschließen und auf Versorgungsausgleich verzichten und sich dann kurz vor der Rente wieder scheiden lassen, um nicht zum Unterhalt herangezogen zu werden?
Ginge das? Aber das wäre ja ein bisschen komisch und keine echte Option.
Danke!
Hallo noch....
warum denn eigentlich heiraten? ihr zahlt doch eh kaum Steuern?
lg
edy
-- Editiert von edy am 04.06.2017 21:00
Hat private Gründe, keine steuerlichen.
Einen Ehevertrag mit gegenseitigem Unterhaltsverzicht abzuschließen hat nur Sinn, wenn der Partner nicht nach einer Scheidung auf Sozialleistungen angewiesen ist. Sonst bleibt der Expartner unterhaltspflichtlig und die getroffene Vereinbarung ist nichtig.
Zwei Wohnsitze werden sicher nicht vom Sozialamt akzeptiert. Das ist eben Luxus, den man sich leisten können muss.
Auf den Versorgungsausgleich zu verzichten hat keinen Einfluss auf die Pflicht zum Unterhalt.
-- Editiert von altona01 am 04.06.2017 21:37
Was hier angepeilt wird, das ist ein Vertrag zu Lasten Dritter, nämlich der Allgemeinheit. Das ist in unserem Rechtssystem nicht vorgesehen, und das ist auch gut so.
wirdwerden
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