Hallo, ich habe da einmal eine Frage und hoffe das jemand eine Antwort für mich hat.
Ich lebe seid ungefähr einem Jahr in einer Beziehung. Meine Freundin bekommt ALG2. Wir haben beide unsere eigende Wohnung. Ich fahre öfters mal mit ihr Einkaufen oder schlafe auch mal des öfteren bei ihr. Zählt unsere Beziehung eigendlich auch schon als Eheliches Verhältnis?
Was ist wenn das Arbeitsamt einmal bei ihr eine Kontrolle macht, ich zufällig auch bei ihr bin und sie dann sagt das ist mein freund ? Bekommt sie dann schwierigkeiten ?
Danke für evtl. Antworten.
Eheliches Verhältnis
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
solnge du dort nicht private sachen dauerhaft untergebracht hast kann euch eigentlich nichg viel passieren. Wenn du allerdings einen extra schrank oder ähnliches hast wirds problematisch. Und wenn du nachweislich zum lebensunterhalt beiträgst.Wenn mann und Frau in einer Wohnung zusammenleben heißt es nicht automatisch das sie ein paar sind... aber da du eine eigene wohnung hast und dich dauerhaft dort aufhälst wird man davon ausgehen das ihr ein paar seid. Aber genau weiß ich es jetzt nicht,ich denke mal ihr habt nix zu befürchten
Hi,
nein ihr seit nicht gleich Eheähnlich. Das ist eine Frage für das Sozialrecht. Aus eigener Erfahrung kann ich dir aber sagen: Eheähnlich zählt derjenige, der zusammen lebt, zusammen Kontenvollmachten ausübt, den anderen in Versicherunge begünstigt und oder ein gemeinsames Kind hat.
Wenn das JobCenter kontrollieren kommt, ist es egal, deine Freundin kann in Ihre Wohnung lassen wem sie will, dafür muss sie keine Rechenschaft ablegen. Also keine Angst.
Aber google mal, Hausbesuche Hartz IV findest du ausreichend zu diesem Thema.
Viele Grüße
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