Hallo! Meine Frau und ich haben ein Problem. 7 Jahre nach der Scheidung tritt auf einmal der EX meiner Frau an sie heran und fordert einen Betrag von 10.000 Euro. Das Geld Gesamtsumme 40,000 Euro wurde von Privat Leuten zur Verfügung gestellt, die das ganze aber durch ihre Hausbank abgewickelt haben. Also es bestehen Verträge mit dem Ehemann. Meine Frau hatte zwar gut gläubig mit unterschrieben, aber ein paar Jahre später kam er mit einer neuen. Die zog auch gleich in das gemeinsame Haus der beiden. Meine Frau musste in kürzester Zeit sich eine Wohnung suchen und ausziehen. Auf Rücksicht der Kinder hat sie natürlich auf alles Verzichtet, schriftlich. Sie hat die letzten Jahre monatlich Zahlungen geleistet, so wie sie es finanziell konnte. Nachdem wir im Juni 2018 geheiratet hatten, kam 3 Monate später post von seinem Anwalt. Sie machte ihm klar das sie nicht mehr zahlen kann, sein Argument, du bist verheiratet jetzt hast du Geld. Meine Frage: Kommt sie aus dieser Sache ohne Zahlung heraus! Wenn sie weiter ihre Raten zahlt, hat er ihr mit Vollstreckungstitel gedroht. Ich habe im Net gelesen, das es Fälle gab wo Richter die Betroffenen von den Zahlungen Frei gesprochen Haben.
MFG dirk3010
Ehemann stellt Forderungen nach der Scheidung
29. September 2019
Thema abonnieren
Frage vom 29. September 2019 | 12:56
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ehemann stellt Forderungen nach der Scheidung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 29. September 2019 | 13:51
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
ZitatAlso es bestehen Verträge mit dem Ehemann. Meine Frau hatte zwar gut gläubig mit unterschrieben, :
Lass mich raten; nicht nur mit dem Ehemann sondern auch gesamtschuldnerisch mit Deiner Frau, also zwei Darlehnsnehmer.
Diese Verträge dauerten über die Trennung hinaus an und wurden ab einem Zeitpunkt x nur noch von einem Vertragspartner - dem Ehemann - bedient.
Deine Frau hat sich um ihre Schulden nicht gekümmert.
Stimmt es so wie oben vermutet, wäre aber nicht nur die Schuld des Mannes durch dessen Zahlungen verringert worden, auch die Schulden Deiner Frau wären im gleichen Maße niedriger. Da sie für diese Reduzierung aber nichts dazun getan hat, greifen im Innenverhältnis die Regelungen der ungerechtfertigten Bereicherung, srich der Zahler (ihr Exmann) hat einen Ausgleichsanspruch.
In Höhe ihrer eigenen Zahlungen gilt gleiches, nur eben umgekehrt.
Verständnisbeispiel:
Darlehn: 30000 €
Er zahlte 20000 €
Sie zahlte 10000 €
Ausgleichsanspruch in Höhe der Hälfte der Differenz zwischen den Zahlungen, hier wäre die Differenz 10000, der auszugleichende Betrag beliefe sich auf 5000€
Wenn der Ex es nicht will, dann nicht.ZitatMeine Frage: Kommt sie aus dieser Sache ohne Zahlung heraus! :
ZitatWenn sie weiter ihre Raten zahlt, hat er ihr mit Vollstreckungstitel gedroht. :
Du meinst vermutlich wenn sie die Raten nicht weiter zahlt. Denn bei weiterer Zahlung besteht ja eigentlich keine Veranlassung.
oder droht Verjährung? Dann könnte sie auch ein Schuldversprechen abgeben. Dürfte kostengünstiger sein.
Echt jetzt? Freisprüche gibt es im Strafrecht. Die Rückzahlungsforderung hat aber nichts mit Strafrecht zu tun.ZitatIch habe im Net gelesen, das es Fälle gab wo Richter die Betroffenen von den Zahlungen Frei gesprochen Haben. :
ZitatMeine Frau musste in kürzester Zeit sich eine Wohnung suchen und ausziehen. :
Sie musste aus der eigenen Wohnung (Eigentum) ausziehen. Wohl kaum.
Den Sinn dieses Satzes verstehe ich nicht wirklich. Was haben nacheheliche Ausgleichsforderungen mit den Kindern zu tun?ZitatAuf Rücksicht der Kinder hat sie natürlich auf alles Verzichtet, schriftlich. :
Bitte beschränke Dich auf die rechtlichen Fakten. Alles andere vergrößert nur die Verwirrung.
Berry
#2
Antwort vom 29. September 2019 | 16:38
Von
Status: Richter (8041 Beiträge, 4510x hilfreich)
Zitat:Also es bestehen Verträge mit dem Ehemann. Meine Frau hatte zwar gut gläubig mit unterschrieben
Diese Verträge lösen sich nicht in Luft auf.
Zitat:aber ein paar Jahre später kam er mit einer neuen. Die zog auch gleich in das gemeinsame Haus der beiden.
Das tut bzgl. des Darlehens nichts zur Sache.
Zitat:Meine Frau musste in kürzester Zeit sich eine Wohnung suchen und ausziehen. Auf Rücksicht der Kinder hat sie natürlich auf alles Verzichtet, schriftlich
Sie hätte weder ausziehen, noch verzichten "müssen". Sie hätte sich einen Anwalt nehmen können/müssen, der ihre Interessen durchsetzt. Aber das ist Schnee von gestern.
Zitat:Kommt sie aus dieser Sache ohne Zahlung heraus!
Wenn sie mitunterschrieben hat, gar nicht.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Familienrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 29. September 2019 | 18:57
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8071x hilfreich)
Nochmal auf Anfang: Wofür wurden wem damals 40000 für was zur Verfügung gestellt?
Es hängt auch von den Bedingungen ab, ob sich da was regeln lässt.
#4
Antwort vom 30. September 2019 | 15:31
Von
Status: Frischling (45 Beiträge, 3x hilfreich)
ZitatHallo! Meine Frau und ich haben ein Problem. 7 Jahre nach der Scheidung tritt auf einmal der EX meiner Frau an sie heran und fordert einen Betrag von 10.000 Euro. Das Geld Gesamtsumme 40,000 Euro wurde von Privat Leuten zur Verfügung gestellt, die das ganze aber durch ihre Hausbank abgewickelt haben. Also es bestehen Verträge mit dem Ehemann. Meine Frau hatte zwar gut gläubig mit unterschrieben, aber ein paar Jahre später kam er mit einer neuen. Die zog auch gleich in das gemeinsame Haus der beiden. Meine Frau musste in kürzester Zeit sich eine Wohnung suchen und ausziehen. Auf Rücksicht der Kinder hat sie natürlich auf alles Verzichtet, schriftlich. Sie hat die letzten Jahre monatlich Zahlungen geleistet, so wie sie es finanziell konnte. Nachdem wir im Juni 2018 geheiratet hatten, kam 3 Monate später post von seinem Anwalt. Sie machte ihm klar das sie nicht mehr zahlen kann, sein Argument, du bist verheiratet jetzt hast du Geld. Meine Frage: Kommt sie aus dieser Sache ohne Zahlung heraus! Wenn sie weiter ihre Raten zahlt, hat er ihr mit Vollstreckungstitel gedroht. Ich habe im Net gelesen, das es Fälle gab wo Richter die Betroffenen von den Zahlungen Frei gesprochen Haben. :
MFG dirk3010
Hi @dirk3010,
ich sehe es ähnlich, wie es hier schon in anderen Beiträgen geäußert wurde. Idealerweise hätte sich deine Frau damals einen Anwalt genommen, bevor sie überhaupt etwas unterschrieben hätte. Das ist wie bereits erwähnt nun wohl nicht mehr anfechtbar, höchstens kann heute ein Anwalt diese Verträge auf Klauseln prüfen, die eventuell rechtswidrig sind. Dann gäbe es vielleicht noch eine Möglichkeit. Aus Erfahrungen und anderen Berichten stehen dafür die Chancen allerdings nicht allzu gut. Außerdem wurde bereits viel Geld von links nach rechts umgewälzt, schlichtweg wirft es eher Fragen als Lösungen auf, warum nun die restlichen Zahlungen aufgehoben werden sollen. Demnach stufe ich hier eure Möglichkeiten auch eher als gering ein. LG Robin
#5
Antwort vom 1. Oktober 2019 | 19:34
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3092x hilfreich)
@DeterRobin
BITTE nicht immer ein Vollzitat einfügen! Es reicht völlig, wenn man auf ANTWORTEN (das BLAUE FELD) klickt!
Und jetzt?
Schon
267.957
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
17 Antworten
-
8 Antworten
-
11 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
Top Familienrecht Themen
-
43 Antworten