Ehemann will sich nicht scheiddn lassen!

1. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
Elfe123123
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 8x hilfreich)
Ehemann will sich nicht scheiddn lassen!

Ich habe meinen Mann mehrmals gebeten, dass wir uns gemeinsam scheiden lassen, also nur ein Anwalt! Er verweigert dies und meint, wenn ich das will, soll ich doch hingehen. Er gubt mir keinen Grund, warum er das nicht will, höchstens ich will das doch! Entstehen mir dabei irgendwelche Nachteile, wenn nur ich den Antrag stelle? Er ist selbständig! Danke für Rat!

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Senior-Partner
(6416 Beiträge, 1376x hilfreich)

Wenn Sie sich scheiden lassen wollen und er nicht suchen Sie sich einen Anwalt.

Zitat (von Elfe123123):
Er gubt mir keinen Grund, warum er das nicht will,


Muss er auch nicht

Zitat (von Elfe123123):
Entstehen mir dabei irgendwelche Nachteile, wenn nur ich den Antrag stelle?


Mir sind keine Nachteile bekannt

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5484 Beiträge, 2480x hilfreich)

Es gibt keine gemeinsame Scheidung.

Der Antragstellende braucht immer einen Anwalt.

Der andere kann sich dann überlegen, ob er einen Anwalt nimmt oder nicht.

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7867 Beiträge, 4454x hilfreich)

Zitat (von Elfe123123):
Er gubt mir keinen Grund, warum er das nicht will

Er muss auch nicht darlegen, weshalb er sich nicht scheiden lassen will.
Zitat:
höchstens ich will das doch

Dann solltest du den Scheidungsantrag stellen. Ihr lebt bereits seit einem Jahr getrennt?
Zitat:
Entstehen mir dabei irgendwelche Nachteile, wenn nur ich den Antrag stelle?

Nein.

Es gibt es keinen gemeinsamen Anwalt. Ein Anwalt darf nur eine Partei vertreten.

Wenn er der Scheidung nicht zustimmt, kann das die Scheidung ggf. verzögern.

https://dejure.org/gesetze/BGB/1566.html

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#4
 Von 
Elfe123123
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 8x hilfreich)

Danke für die schnellen Antworten!
Nein, wir leben in einer Wohnung und nicht getrennt! Unser Großer (20) ist gerade ausgezogen, unser Kleiner wird 18 und wohnt noch!
Ich arbeite nur 30 Stunden, da ich vor Jahren erkrankt bin ind mein Mann und ich gemeinsam entschieden haben, dass ich nur so gehe, auch wegen der Kinder! Aktuell bin ich wieder erkrankt und muss operiert werden.Das ganze zieht sich noch bis Ende des Jahres. Ich hab Angst vor einer schwierigen finanziellen Situation, mein Gehalt wird erstmal nicht reichen, wäre ich gesund, würde ich gehen.

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10552 Beiträge, 4179x hilfreich)

Was Sie brauchen ist eine Beratung, ein "Ich will mich scheiden lassen" reicht nämlich für nichts aus.
Auch muss um überhaupt Ansprüche geltend machen zu können, das Trennungsjahr begonnen haben.
Das Trennungsjahr kann zwar gemeinsam in der ehelichen Wohnung vollzogen werden, in aller Regel ist es aber so, dass eine saubere "Trennung von Tisch, Bett und finanziell" so nicht funktioniert.

Zitat (von Elfe123123):
ch hab Angst vor einer schwierigen finanziellen Situation, mein Gehalt wird erstmal nicht reichen.

Bedeutet im Klartext, Sie sind auf die finanzielle Unterstützung durch Ihren Mann angewiesen.
Im Trennungsjahr würde das über Trennungsunterhalt geregelt, nach der Scheidung eventuell über nachehelichen Unterhalt.

Sie dürfen nicht vergessen, dass es bei einer Scheidung keinen gemeinsamen Anwalt gibt, eine Partei kann auf einen eigenen Anwalt verzichten, der beauftragte Anwalt ist aber immer gegenüber seines Mandanten parteiisch.
Die Selbstständigkeit Ihres Mannes bietet ebenfalls einige Möglichkeiten sein Einkommen klein zu rechnen, von daher wäre es, da SIE die Unterstützung brauchen, eine ganz schlechte Idee, auf einen eigenen Anwalt zu verzichten und Ihren Mann machen zu lassen.

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#6
 Von 
Elfe123123
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 8x hilfreich)

Danke erstmal. Ja, ich habe irgendwo gelesen, dass man alles über einen Anwalt regelm könnte, wenn man sich einig ist, aber, dass kann ich wohl vergessen!!

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#7
 Von 
lyra82
Status:
Schüler
(185 Beiträge, 38x hilfreich)

Zitat (von Elfe123123):
dass kann ich wohl vergessen!

Ja!
Such dir einen guten Anwalt für dich.
Bei deiner Konstellation gibt es einiges an Konfliktpotential.

Signatur:

--- (nur meine Laienmeinung) ---

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#8
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7867 Beiträge, 4454x hilfreich)

Zitat (von Elfe123123):
Nein, wir leben in einer Wohnung und nicht getrennt!

Um die Scheidung einzureichen, muss man erstmal getrennt leben.

https://dejure.org/gesetze/BGB/1565.html
https://dejure.org/gesetze/BGB/1566.html

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#9
 Von 
Elfe123123
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 8x hilfreich)

Unsere Wohnung ist sehr groß und ich wohne in einem eigenem Zimmer, würde das vorerst reichen?

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37535 Beiträge, 13797x hilfreich)

Elfe, Du weißt nicht, wie Du die Scheidung juristisch richtig angehst; Du kennst die Voraussetzungen hierfür nicht, Du weißt nicht, wie Du später alles gestalten sollst. Das schaffst Du nicht mal in der Vorbereitungsphase ohne sachkundige Beratung und Betreuung. Das sprengt auch den Rahmen eines Forums. Bitte nimm sachkundige Hilfe jetzt und sofort in Anspruch.

wirdwerden

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#11
 Von 
Elfe123123
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 8x hilfreich)

Danke! Das werde ich, aber im Moment bin ich zu krank und warte auf die Op.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Elfe123123
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 8x hilfreich)

Danke! Das werde ich, aber im Moment bin ich zu krank und warte auf die Op.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Elfe123123
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 8x hilfreich)

Danke! Das werde ich, aber im Moment bin ich zu krank und warte auf die Op.

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