Ehemann/Familienvater mit 2 Kindern zeugt mit Onenightstand ein Kind! Wieviel muss er für dieses be

21. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12322.11.2018 06:56:30
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ehemann/Familienvater mit 2 Kindern zeugt mit Onenightstand ein Kind! Wieviel muss er für dieses be

Hallo, ein Ehemann mit 2 Kindern (5Jahre und 11Jahre) geht in der Ehe fremd! Zeugt mit der Affäre ein Kind (jetzt ca 2Monate alt) Affäre beendet! Ehepaar versucht es nochmal miteinander und wohnen zusammmen! Wieviel Unterhalt muss für das Uneheliche Kind gezahlt werden? Nettolohn des Mannes ca 1500€! Wird der Lohn der Ehefrau mit bei der Berechnung einbezogen? Mich würde ein Beispiel der Berechnung interessieren, denn es leben ja 2 Kinder bei dem Ehepaar, für die der Mann ja irgendwie auch verpflichtet ist!
Ich bedanke mich im Voraus für eure Hilfe!

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7 Antworten
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#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Keines der drei Kinder darf benachteiligt werden. Allerdings ist die Unterhaltssituation tatsächlich etwas kompliziert; die Mutter ist nur Unterhaltspflichtig für zwei Kinder, der Vater für drei.

Zwei der Kinder erhalten ihren Unterhalt ja in "Naturalien" (weil sie in der Famile leben); beim dritten Kind geht's um den finanziellen Unterhalt. Sehr wahrscheinlich spielt da auch der Verdienst der Mutter (des dritten Kindes) eine Rolle.

Soweit ich weiß, ist die Unterhaltspflicht für Kinder allerdinge vorrangig vor dem gegenüber der Ehefrau - angesichts des geringen Einkommens des Mannes evtl. ein Faktor; angesichts des eigenen Einkommens der Frau vielleicht auch nicht.

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Bei einem derart geringen Nettolohn wird nichts oder nur sehr wenig für das weitere Kind übrig bleiben für das 3. Kind, es ist ja schon fast undenkbar, dass mit einem derarigen Einkommen vier Personen unterhalten werden können, auch wenn man das KG hinzuzählt.

-- Editiert von AltesHaus am 21.11.2018 08:26

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#3
 Von 
guest-12322.11.2018 06:56:30
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja die Ehefrau verdient ebenfalls Geld! Etwas mehr als der Ehemann! Also die 4 kopfige Familie kann ganz gut leben! Mir ging es nur darum wie der Unterhalt für das dritte (uneheliche Kind) gerechnet wird! Da der Vater ja mit den beiden ersten Kindern und Ehefrau zusammen lebt! Ich glaube ein Weg zum Jugendamt ist unumgehbar! Obwohl der Ehemann dies wohl nicht will!

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#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von Frenchi81):
Naja die Ehefrau verdient ebenfalls Geld! Etwas mehr als der Ehemann! Also die 4 kopfige Familie kann ganz gut leben! Mir ging es nur darum wie der Unterhalt für das dritte (uneheliche Kind) gerechnet wird! Da der Vater ja mit den beiden ersten Kindern und Ehefrau zusammen lebt! Ich glaube ein Weg zum Jugendamt ist unumgehbar! Obwohl der Ehemann dies wohl nicht will!


Tja dann kann sich das Kind auf eine normale regelmäßige Unterhaltszahlung freuen.

Es ist immer gut, einen starken Partner (hier JA) an seiner Seite zu haben,.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Du solltest zunächst einmal die Tastatur des PC auswechseln. Wenn immer ein ! kommt, wenn eigentlich ein . kommen sollte, dann ist da was kaputt. Das nervt beim lesen unglaublich.

Nun zur Sache. Die Kinder werden alle beim Vater voll angerechnet, allerdings wird sein Selbstbehalt wohl herab gesetzt, so dass dann doch etwas Geld zum Verteilen bleibt. Also, die letzten 12 Monate Einkommen nehmen, incl. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Steuerrückzahlung. Den Betrag dann durch 12 dividieren, dann das Einkommen um berufsbedingte Aufwendungen bereinigen, den Differenzbetrag von 950 € bis zum Netto-Verdienst entsprechend der Düsseldorfer Tabelle quoteln, hälftiges Kindergeld abziehen, das wars. Das wäre so die ganz grobe Berechnung, wie ich sie vornehmen würde.

wirdwerden








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#6
 Von 
guest-12317.02.2019 11:53:12
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 45x hilfreich)

Die Kindsmutter hat einen Anspruch von 348,- Euro abzüglich halbem Kindergeld. Macht also 251,- Euro.
Du bist diesem Kind aber nicht unterhaltspflichtig. Deinem Mann gegenüber schon...
Trotz seines geringen Gehaltes wird man argumentieren: geh mehr arbeiten, dann kann der Unterhalt bezahlt werden. Bis zu 48 Stunden die Wochen sind drin (Überstunden, Sonntagsarbeit, Minijob). Die Kindsmutter hat ebenfalls Anspruch auf Betreuungsunterhalt - allerdings gehen die 3 Kinder im Unterhalt vor. Für sie wird nichts mehr bleiben...
Der Verdienst der Mutter spielt überhaupt keine Rolle! Sie kann arm oder reich sein (es sei denn sie würde ein Vielfaches von ihm verdienen) - den Barunterhalt muss er bis 18 alleine stemmen.
Er ist definitiv der Vater und hat die Vaterschaft anerkannt? Die Mutter wird aller Voraussicht nach zum Jugendamt gehen und von dort werdet ihr Post bekommen.
Alleine die Tatsache, dass ihr verheiratet seid und du Einkommen hast, führt bereits zur Anrechnung einer Haushaltsersparnis. Damit lässt sich der SB in Höhe von 1080,- Euro nochmal senken.
Im Unterhaltsrecht sind alle 3 Kinder gleich... Eine Argumentation wie: da bleibt für das neue Kind nichts, ist also generell nicht zulässig...
Wenn das Jugendamt auf euch zukommt: ohne Wenn und Aber die letzten 12 Einkommensnachweise einreichen, den Steuerbescheid und alles was sonst noch zum Einkommen zählt. Dagegen die einkommensmindernden Posten auflisten: Fahrkosten (hier werden in der Regel nur 5% anzusetzen sein, aber man kann natürlich auch versuchen die tatsächlichen Kilometer durch zu kriegen...), Fachliteratur, Vorsorgeversicherungen etc.
Wenn man "Glück" hat, dann verlangt das JA weniger wenn sie einen Mangelfall annehmen. Ein Richter würde dies wohl nicht durchgehen lassen!
So bitter die Situation auch ist für alle Beteiligten: es ist auch sein Kind und er sollte Alles dafür tun den Mindestunterhalt leisten zu können...

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#7
 Von 
smogman
Status:
Student
(2800 Beiträge, 919x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
(...)Die Kinder werden alle beim Vater voll angerechnet(...)

Da für die Kinder im Haushalt kein Barunterhaltsanspruch besteht, gibt es für eine volle Anrechnung im Mangelfall für mich keine Grundlage. Als Richtwert könnte man vom vollen fiktiven Barunterhaltsbetrag das volle Kindergeld abziehen und davon die Hälfte ansetzen, insbesondere wenn die Ehefrau über eigenes Einkommen verfügt. Das sollte ein angemessenes Ergebnis bringen.

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