die Rechtsstreitigkeiten in o.g. Angelegenheit begannen vor 8 Jahren. Zu dieser Zeit lebte ich noch in dem Ort des Gerichtes.Inzwischen bin ich verzogen( gute 100 km vom Gericht entfernt). Ich bin Schwerbehindert (MZ G und B) und Pflegebedürftig (Sufe I) .Gibt es eine Möglichkeit das Gericht zu wechseln?
Ehescheidung und Folgesachen - zuständige Gericht
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Was ist denn überhaupt noch bei Gericht anhängig? In der Masse der Verfahren ist es doch völlig ausreichend, wenn der Rechtsanwalt den Termin wahrnimmt.
wirdwerden
Hallo Wissender, es sind noch offen Gesamtschuldenausgleich, Ehegattenunterhalt, Zugewinn.....abgesehen davon gebe ich meine Existenz nicht gern zu 100% aus der Hand. (nach 8 Jahren!!!!!)
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Abgesehen von der Scheidung ist das persönliche Erscheinen in der Regel nicht erforderlich. Das kann der Anwalt auch allein erledigen. Außerdem ist die Zuständigkeit der Gerichte in Deutschland so geregelt, dass das einmal zuständige Gericht auch zuständig bleibt. Andernfalls würde man ja jederzeit den gesetzlichen Richter durch Umzug abändern können (oder auch nur durch Ummeldung), und das kann es ja nicht sein. Wenn man sich um alles und jedes streitet, dann muss man eben auch damit rechnen, gewisse Unbequemlichkeiten, die nun mal eine lange Verfahrensdauer mit sich bringt, auf sich zu nehmen.
wirdwerden
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