Eheschließung - Asylantrag - Scheinehe

8. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
braveheart-sls
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 134x hilfreich)
Eheschließung - Asylantrag - Scheinehe

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt:

Mann 22 hat einen laufenden Asylantrag hat den Status der Duldung. Nun hat er einen Reisepass erhalten.

Sie, deutsche Staatsbürgerin, und er wollen nun heiraten.

Das Standesamt möchte den Antrag auf Eheschließung ablehnen, weil es der Meinung ist, dass es eine Scheinehe wäre.

Die junge Frau lebt in geordneten Verhältnissen und ihr geht es wirtschaftlich sehr sehr gut. D.h., dass sie keine Vorteile durch die Eheschließung hätte, wenn diese eine Scheinehe wäre. In der Regel werden Scheinehen gegen Entgelt gemacht.

Kann mir jemand sagen, wie das Verfahren genau abläuft? Welche Rechtsgrundlagen kommen hier zum tragen?



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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13980x hilfreich)

Es geht nicht um ihre Vorteile, sondern um seine. Und die liegen ja auf der Hand.

wirdwerden

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Entweder er hat einen laufenden Asylantrag ODER er hat eine Duldung. Der Unterschied ist von größter Wichtigkeit, denn ein Geduldeter, der einen Reisepaß hat, kann höchstwahrscheinlich abgeschoben werden, ein Asylbewerber hingegen nicht.
Scheinehen werden keineswegs stets gegen Entgelt eingefädelt, sondern halt auch aus Hilfsbereitschaft etc. Ob ein Entgelt genommen wird, spielt allenfalls für die Strafzumessung eine Rolle, nicht für Beurteilung, ob eine Scheinehe vorliegt oder nicht. Im Übrigen sollte man sich mit solchen grundlegenden Problemen an einen Anwalt für Ausländerrecht wenden und nicht an ein Forum.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Viele "Traum-Ehen" enden mit der Heirat, und dann ist

"aus der Traum".

Und das könnte das Standesamt befürchten.

lg
edy

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"Mein Motto:
"irgendwie geht's schon""

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