Ehestreit um Auto ohne Trennung

10. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
SueRose
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Ehestreit um Auto ohne Trennung

Ehemann (Halter und Besitzer) droht damit, das einzige Auto im Haushalt zu zerstören, da er damit nicht einverstanden ist, dass seine Ehefrau arbeitet und das Auto für die Fahrt nutzt.
Ehemann ist renter und darf nach einem Schlaganfall nicht mehr fahren, hat das Auto aber auch vorher kaum benutzt.
bezahlt wurde das Auto mit Geld vom gemeinsamen Konto.
das Auto wird benötigt für Einkäufe und die Fahrt zur Arbeit (ländliche Gegend). Muss die Ehefrau das einfach hinnehmen oder hat sie ein Anrecht auf das Auto?
Trennung steht bedauerlicherweise nicht im Raum.

-- Editiert von Moderator am 10.07.2020 15:28

-- Thema wurde verschoben am 10.07.2020 15:28

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von SueRose):
Ehemann (Halter und Besitzer)

Die große Frage ist, wer denn der Eigentümer des KfZ wäre. Denn der Eigentümer kann mit seinem Eigentum nach belieben verfahren, es also auch zerstören wenn ihm danach ist.



Zitat (von SueRose):
bezahlt wurde das Auto mit Geld vom gemeinsamen Konto.

Scheint das Ehefrau Miteigentümerin ist?
Dann hat sie wohl auch einen Unterlassungsanspruch an den Ehemann, wenn der das KfZ zerstören will.



Wie wäre mal eine ganz pragmatische Lösung: Ehefrau nimmt sich 2 Wochen Urlaub, parkt das Auto ganz wo anders und simuliert so, das das Auto "zerstört" ist.
Mal schauen was der Ehemann nach ein paar Tagen dazu sagt, wenn man keine Einkäufe mehr macht ... und der Griff in den Kühlschrank ein Griff ins Leere ist ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
car4000
Status:
Schüler
(403 Beiträge, 60x hilfreich)

Wenn das wirklich so stimmt:

Zitat (von SueRose):
Ehemann (Halter und Besitzer) droht damit, das einzige Auto im Haushalt zu zerstören, da er damit nicht einverstanden ist, dass seine Ehefrau arbeitet und das Auto für die Fahrt nutzt.


Sollte man das tunlichtst noch mal überdenken:

Zitat (von SueRose):
Trennung steht bedauerlicherweise nicht im Raum.


Ansonsten vom Gehalt ein eigenes Auto kaufen. Vorher ein eigenes Konto einrichten, auf das das Gehalt überwiesen wird.

Signatur:

- car4000 -

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von SueRose):
Muss die Ehefrau das einfach hinnehmen
Nein. Einfach nutzen.

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von SueRose):
Muss die Ehefrau das einfach hinnehmen
Nein. Einfach nutzen.
Zitat (von SueRose):
Trennung steht bedauerlicherweise nicht im Raum.
Wie bitte? bedauerlicherweise??? Wo bitte ist das Problem sich zu trennen??? Einfach Fakten schaffen.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#5
 Von 
SueRose
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von SueRose):
Muss die Ehefrau das einfach hinnehmen
Nein. Einfach nutzen.
Zitat (von SueRose):
Trennung steht bedauerlicherweise nicht im Raum.
Wie bitte? bedauerlicherweise??? Wo bitte ist das Problem sich zu trennen??? Einfach Fakten schaffen.


Naja, nach über 35 Jahren Ehe ist das nicht so leicht.

Würde eher den finanziellen ruin der Frau bedeuten. Sie ist über 50 und hat außer in den letzten 10 Jahren auf 400€ Basis nie gearbeitet, war immer abhängig von ihrem Mann.

Aufgrund des Gesundheitszustandes ist es aktuell "sinnvoller" zu hoffen, dass er den Löffel abgibt. So Stünfe ihr zumindest ne gute witwenrente zu.

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#6
 Von 
SueRose
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von SueRose):
Ehemann (Halter und Besitzer)

Die große Frage ist, wer denn der Eigentümer des KfZ wäre. Denn der Eigentümer kann mit seinem Eigentum nach belieben verfahren, es also auch zerstören wenn ihm danach ist.



Zitat (von SueRose):
bezahlt wurde das Auto mit Geld vom gemeinsamen Konto.

Scheint das Ehefrau Miteigentümerin ist?
Dann hat sie wohl auch einen Unterlassungsanspruch an den Ehemann, wenn der das KfZ zerstören will.



Wie wäre mal eine ganz pragmatische Lösung: Ehefrau nimmt sich 2 Wochen Urlaub, parkt das Auto ganz wo anders und simuliert so, das das Auto "zerstört" ist.
Mal schauen was der Ehemann nach ein paar Tagen dazu sagt, wenn man keine Einkäufe mehr macht ... und der Griff in den Kühlschrank ein Griff ins Leere ist ...



Das Problem ist, dass die Ehefrau nicht wüsste, wo sie Urlaub machen sollte. "Freunde" wären nur die direkten Nachbarn.
Familie hätte keinen Platz.
außerdem gibt es Vögel zu versorgen und einen Hund.

Von ihrem 450€ Job Gehalt käme sie leider auch nicht weit.

Erzählen, das Auto sei kaputt würde ohne eine andere Unterkunft eben auch nicht gehen.

Des weiteren müsste sie fürchten, dass ihr Ehemann in solch einem Fall eben das gemeinsame Haus zerstört.

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#7
 Von 
SueRose
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von car4000):
Wenn das wirklich so stimmt:

Zitat (von SueRose):
Ehemann (Halter und Besitzer) droht damit, das einzige Auto im Haushalt zu zerstören, da er damit nicht einverstanden ist, dass seine Ehefrau arbeitet und das Auto für die Fahrt nutzt.


Sollte man das tunlichtst noch mal überdenken:

Zitat (von SueRose):
Trennung steht bedauerlicherweise nicht im Raum.


Ansonsten vom Gehalt ein eigenes Auto kaufen. Vorher ein eigenes Konto einrichten, auf das das Gehalt überwiesen wird.




Das Gehalt ist leider nur ein 450€ Job.

Davon sparen auf ein Auto wird schwierig, zumal der Ehemann ihr dann vermutlich den Zugriff auf das gemeinsame Konto verweigern würde, wenn sie ein eigenes einrichten würde, über das er keine handhabe hat.

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38349 Beiträge, 13980x hilfreich)

Wir haben hier kein juristisches, sondern ein menschliches Problem. Er ist mit ihrer Lebensgestaltung nicht einverstanden, sie will daraus keine Konsequenzen ziehen. Was soll man da raten? Zumal es doch einerlei ist, wem das Auto gehört, wenn es weg ist, dann ist es weg. Und zwar einerlei, ob es nur ihm gehört oder beiden.

wirdwerden

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#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32820 Beiträge, 17247x hilfreich)

Des weiteren müsste sie fürchten, dass ihr Ehemann in solch einem Fall eben das gemeinsame Haus zerstört. Haben Sie schon mal daran gedacht, das Gesundheitsamt einzuschalten - konkret den sozialpsychiatrischen Dienst? Der Mann hat ja offenbar massive psychische Probleme - wollen Sie da wirklich warten, bis er irgendwann Sie selbst angreift?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#10
 Von 
SueRose
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Des weiteren müsste sie fürchten, dass ihr Ehemann in solch einem Fall eben das gemeinsame Haus zerstört. Haben Sie schon mal daran gedacht, das Gesundheitsamt einzuschalten - konkret den sozialpsychiatrischen Dienst? Der Mann hat ja offenbar massive psychische Probleme - wollen Sie da wirklich warten, bis er irgendwann Sie selbst angreift?


Die Ehefrau weigert sich, da etwas zu machen. Und bei vorangegangenen klinikaufenthalten, würde er als "ausgeglichen" beschrieben.

Des weiteren weiß er sehr gut, sich anderen gegenüber nichts anmerken zu lassen.

Selbst die wegen eines medizinisch verbotenen Ausflugs mit dem Auto gerufene Polizei hat ihn nicht als akut gefährlich eingestuft.

Man bekommt es eben nur mit, wenn man mit ihm unter einem Dach wohnt. Als Außenstehende ausgeschlossen.

Die Ehefrau würde solche Schritte tatsächlich auch nicht selbst in die Wege leiten oder gutheißen. Schlimmstenfalls ihm eben auch noch den Rücken decken.

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38349 Beiträge, 13980x hilfreich)

Sue, ich rätsele immer noch, für was Du hier eine juristische Hilfestellung erwartest. Es gibt kein juristisches Problem. Es gibt ein menschliches, wie so oft bei psychisch Kranken. Entweder der Partner hält die aus, oder sucht sich Hilfe, z.B. beim Gesundheitsamt oder aber trennt sich. Nur es sollte klar sein, dass man die Kranken nicht ändern kann. Und für eine Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt sehe ich auch keine Gründe.

Also, was bezweckst Du hier mit der Frage? Vielleicht könnte man helfen, wenn das auf den Punkt formuliert wäre.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Zitat (von SueRose):
Die Ehefrau würde solche Schritte tatsächlich auch nicht selbst in die Wege leiten oder gutheißen. Schlimmstenfalls ihm eben auch noch den Rücken decken.

Tja, dann.... kann man nichts machen. Ganz einfach.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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