Ehevertrag - Gibt so ein Vertrag nicht einer Beziehung mit der Zeit etwas geschäftsmäßiges?

26. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Andi1965F
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)
Ehevertrag - Gibt so ein Vertrag nicht einer Beziehung mit der Zeit etwas geschäftsmäßiges?

Bin geschieden und jetzt neu verliebt. Mein Freund war auch schon mal verheiratet. Er hat ein Haus von seinen Eltern - ich habe ein größeres Aktiendepot geerbt. Die Familie meines Freundes will, daß er, wenn er noch mal heiratet, einen Ehevertrag macht. Seine Mutter und seine Tante haben nämlich seine ganzen Scheidungsschulden bezahlt. Somit gehört jetzt theoretisch ein Teil des Hauses denen.

Gibt es hier Leute, die bereits länger mit Ehevertrag leben? Gibt so ein Vertrag nicht einer Beziehung mit der Zeit etwas geschäftsmäßiges?

Ich bin hin und her gerissen. Zuerst dachte ich, mein Freund will nur bisheriges Vermögen trennen, aber gestern fing er plötzlich an, von totaler Gütertrennung zu reden. Er meinte, er wäre dann natürlich bei z.B. Arbeitslosigkeit von mir trotzdem finanziell für mich da, aber nur als Formalität könnten wir das trennen.
Mir kommt das komisch vor. Wenn man doch füreinander dasein will, dann braucht man doch nicht alles zu trennen.
Als ich dann komisch guckte, sagte er, wir können auch nur bisheriges Vermögen "rausnehmen" und ab Eheschließung gemeinsam wirtschaften.

Aber ich hatte das schon als Mißtrauensantrag empfunden. Ich weiß nicht, ob er jetzt nur so redet, weil seine Scheidung so teuer war (die Ex hat ihn wirklich böse gerupft - sie hatte eindeutig den besseren Anwalt). Bis in's Letzte vertraglich durchgeregelt möchte ich eigentlich keine Beziehung eingehen.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
na, das musst letztendlich du wissen. Ich finde es zwar auch traurig, dass man so etwas überhaupt in Erwägung ziehen muss aber leider sind heute so viele gebeutelt ( im übrigen nicht NUR Männer ), dass sie ganz einfach Angst haben.
Am Anfang der Ehe mit seiner Exfrau hätte er bestimmt auch nie geglaubt, dass es einmal soweit kommen könnte.
Euer jetziges Vermögen, was ihr mit in die Ehe bringt, bleibt übrigens eh euer alleiniges Vermögen! Auch ohne Vertrag. Lediglich die Wertsteigerung würde in den Zugwinn fließen, wenn nichts anderes vereinbart wird.
Im übrigen ist auch der Güterstand für die Frage der Bedarfsgemeinschaft bei ALG II nicht relevant. Das heißt: Auf Unterhalt im Falle der Arbeitslosigkeit KANNST du gar nicht verzichten.
Ob du das Ganze nun für zu "geschäftsmäßig" empfindest, musst du schon selbst wissen. Ich kann mir aber eigentlich nicht vorstellen, dass man jeden morgen während der Ehe mit dem Gedanken aufwacht, dass da irgendwo ein Vertrag liegt.
Sieh es als Sicherheit - auch für dich. Ein größeres Aktiendepot kann schnell ein paar Tausend EU Wertzuwachs erfahren.
Gruß

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#2
 Von 
mesalla
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 13x hilfreich)

Ich schließe mich meiner Vorschreiberin an.
Ich hatte in meiner ersten Ehe einen Ehevertrag der die Aufteilung des Zugewinnes im falle der Ehescheidung ausschloß.

Dadurch war der Zugewinn beim Scheidungsverfahren kein Thema.
Jeder konnte behalten was auf seinem Konto war ohne hin und her.

Diese Notarielle Urkunde hat auch den Vorteil dass festgehalten wird wie hoch das Vermögen zum Zeitpunkt der Eheschließung überhaupt ist.
Denn oft ist ja Streitpunkt einer Scheidung was nun in den Zugewinn hereingerechnet wird, was im nachhinein gar nicht so leicht festzustellen ist, einer wird sich immer als Verlierer fühlen.

Ich würde als Minimum den "status quo" festhalten lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1100x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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