Ehevertrag Große Diskrepanz

12. März 2025 Thema abonnieren
 Von 
Link123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Ehevertrag Große Diskrepanz

Hallo zusammen,

folgendes Szenario:
Ehegatte 1: vermögend, hohes Einkommen
Ehegatte 2: wenig vermögend, arbeitslos

Eheschließung soll erfolgen. Beide Parteien einigen sich auf einen Ehevertrag.

Was sollte im Ehevertrag alles ausgeschlossen werden, damit Ehegatte 1 im Falle einer Trennung nicht unter die Räder kommt.
1. Gütertrennung
2. Nachehelicher Unterhalt
3. Versorgungsabgaben

Man möchte allerdings unbedingt verhindern, dass der Ehevertrag droht sittenwidrig zu werden.

Daher lieber nur 1. und 2. und auf 3. verzichten?

Habt ihr hier Tipps, wie ein Ehevertrag gestaltet sein sollte wenn die Diskrepanz zwischen den Parteien bzgl. Vermögen und Einkommen gestaltet sein soll?

Vielen Dank.




34 Antworten
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#1
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9498 Beiträge, 2016x hilfreich)

wenn man angst hat ....sollte man erst garnicht heiraten

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https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41085x hilfreich)

Zitat (von Link123):
Man möchte allerdings unbedingt verhindern, dass der Ehevertrag droht sittenwidrig zu werden.
Zitat (von Link123):
Habt ihr hier Tipps, wie ein Ehevertrag gestaltet sein sollte wenn die Diskrepanz zwischen den Parteien bzgl. Vermögen und Einkommen gestaltet sein soll?

Man schreibt auf, was die Wünsche sind, lässt sich von einem Notar beraten und dieser formuliert dann den Vertrag rechtssicher und beurkundet das dann im Anschluss.




-- Editiert von User am 12. März 2025 20:44

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5903 Beiträge, 2602x hilfreich)

Zitat (von Link123):
Was sollte im Ehevertrag alles ausgeschlossen werden, damit Ehegatte 1 im Falle einer Trennung nicht unter die Räder kommt.


Eine Eheschließung.

Zitat (von Link123):
Daher lieber nur 1. und 2. und auf 3. verzichten?


Irgendwie klang das so, als wolle man auf Gütertrennung gerade nicht verzichten......

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#4
 Von 
Link123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Eure Antworten helfen jetzt nicht besonders weiter. Es hat nichts mit Angst zu tun.

Dann stelle ich mal eine zwei konkretere Fragen:
Wenn man im Ehevertrag Aufstockungsunterhalt und Versorgungsausgleich ausschließen möchte und es folgendermaßen formuliert, seht ihr da die Gefahr einer möglicherweise entstehenden Sittenwidrigkeit?

Bspw.:
§ 2 Ausschluss des Aufstockungsunterhalts
Die Ehegatten schließen für den Fall der Scheidung den Anspruch auf Aufstockungsunterhalt gemäß § 1573 Abs. 2 BGB aus. Dies bedeutet, dass kein Ehegatte verpflichtet ist, dem anderen nach der Scheidung einen Unterhalt zur Sicherung eines höheren Lebensstandards zu zahlen.

Davon unberührt bleiben mögliche Unterhaltsansprüche wegen Kinderbetreuung, Alters oder Krankheit gemäß den gesetzlichen Vorschriften.

Als Verrechnungsbasis für eventuell dennoch zu zahlende Unterhaltsleistungen gilt das Grundgehalt eines XXX gemäß den Tarifbestimmungen des XXX, in der jeweils zum Zeitpunkt der Scheidung gültigen Fassung.

§ 3 Versorgungsausgleich
Ein Versorgungsausgleich findet statt, allerdings nur bezogen auf die Einzahlungen bei der Kasse XY. Andere Renten- oder Versorgungsanwartschaften der Ehegatten bleiben vom Versorgungsausgleich unberührt.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41085x hilfreich)

Zitat (von Link123):
Eure Antworten helfen jetzt nicht besonders weiter

Warum möchte man denn die Beratungsleistung des Notars nicht in Anspruch nehmen? Auf die 300-500 EUR zusätzlich zur Beurkundung sollte es doch nicht ankommen.



Zitat (von Link123):
Wenn man im Ehevertrag Aufstockungsunterhalt und Versorgungsausgleich ausschließen möchte und es folgendermaßen formuliert, seht ihr da die Gefahr einer möglicherweise entstehenden Sittenwidrigkeit?

Ja.

Sittenwidrigkeit bzw. unangemessene Benachteiligung. Führt aber zum gleichen Ergebnis, mindestens mal Nichtigkeit der Klausel.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Link123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich lasse mich doch bei einem Notar beraten, allerdings spricht doch nichts dagegen, sich vorab einmal zu erkundigen.

D.h., wenn Ich Aufstockungsunterhalt und Versorgungsausgleich ausschließe, ist es deiner Meinung nach direkt sittenwidrig? Warum? Weil der Partner in Relation deutlich schlechter gestellt ist ?

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#7
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 548x hilfreich)

Zitat:
Eure Antworten helfen jetzt nicht besonders weiter. Es hat nichts mit Angst zu tun.

Ich hatte vor Jahren mal ähnliche Fragen - mir ist ebenfalls geraten worden, einfach nicht zu heiraten - des Weiteren musste ich mir auch Böswilligkeit unterstellen lassen.

Es scheinen sich zum Teil Aversionen gegen Eheverträge zu halten.

Wie auch immer:
Es bleibt schwierig, allgemeinverbindliche Auskünfte zu dem Thema zu geben.
Insgesamt darf keine einseitige Benachteiligung festgeschrieben werden.
Dabei werden nicht nur einzelne Klauseln betrachtet, die für sich genommen vielleicht in Ordnung wären, sondern auch das Dokument insgesamt.
Bei starken Gehaltsgefälle zwischen den Partnern, ist man schnell bei einer Einseitigkeit, weil praktisch alle Vermögensfragen zum Nachteil des finanzschwächeren Partners gehen.

Ich stimme daher in sofern zu, als dass eine Beratung beim Notar praktisch unausweichlich ist.

Ich traue mir nicht zu, einzelne Klauseln zu bewerten.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#8
 Von 
Link123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber, dass der schlechter gestellte Partner sich durch die Ehe über einen gewissen Zeitraum deutlich besser stellt, berücksichtigt dann keiner?

Was ist mit einem Ehevertrag, der geschlossen wird zwischen einem Partner, der voll arbeitet und einem der Arbeitslosengeld bezieht?

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#9
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 548x hilfreich)

Zitat (von Link123):
Was ist mit einem Ehevertrag, der geschlossen wird zwischen einem Partner, der voll arbeitet und einem der Arbeitslosengeld bezieht?

Genau dafür schließt man ja Eheverträge.

Gleichzeitig muss man aber berücksichtigen, dass eine Ehe nicht nur eine besonders romantische Liebeserklärung ist, sondern entsprechende Pflichten mit sich bringt - unter anderem eben, füreinander einzustehen.
Das gilt in der Ehezeit, aber eben auch danach.
Es gibt keine Möglichkeit, diese Verpflichtungen vollumfänglich auszuschließen.
Man kann wirksam Einschränkungen vornehmen, Besitztümer auseinanderhalten usw.
In bestimmten Fällen hat das Einschränken aber Grenzen, zum Beispiel wenn man bestimmte Unterhaltsarten ausschließt (Betreuungsunterhalt zum Beispiel lässt sich nicht ausschließen).

Bauen wir mal ein Szenario:
Beide Ehegatten vereinbaren, dass Ehegatte 1 sich um das Vermögen kümmert, beide (+ggf. Kinder) finanziell versorgt, die Anschaffungen trägt - während Ehegatte 2 sich um Haushalt, Kochen, ggf. Kindererziehung und die häusliche Organisation kümmert.

Ehegatte 2 sammelt keine Rentenansprüche, kann sich kein Vermögen aufbauen, keine Berufserfahrung oder Betriebszugehörigkeit erarbeiten. Möchte Ehegatte 2 sich scheiden lassen, steht er absolut blank da. Er ist abhängig.
Ehegatte 1 hingegen verliebt sich in einen jungen Menschen, löst die Ehe und die bisheriger Vereinbarung auf, wirft Ehegatten 2 aus der Wohnung und kann einfach weiterleben, wie bisher auch. Das kann jederzeit so kommen.
Dieses Ungleichgewichtet ist offensichtlich, oder?
Hier muss also ein "Hintertürchen" auch für Ehegatten 2 geschaffen werden.

Damit wird dann auch genau dem hier Rechnung getragen, wenn auch vielleicht in einem anderen Sinne:
Zitat (von Link123):
Aber, dass der schlechter gestellte Partner sich durch die Ehe über einen gewissen Zeitraum deutlich besser stellt, berücksichtigt dann keiner?


Anders sieht es aus, wenn beispielsweise beide arbeiten.
Oder wenn Ehegatte 1 zugunsten von Ehegatten 2 eine Altersvorsorge aufbaut.
Oder man Ausgleichzahlungen/Unterhalt auf einen Festbetrag festlegt.

Auch ist denkbar, zu staffeln, also zu sagen "bei Scheidung innerhalb der ersten 5 Jahre wird der Vermögensstand von vor der Ehe wieder hergestellt" (so nicht im Wortlaut, aber eben in diesem Sinne). Damit kann vermieden werden, dass man nur das Geld heiratet. Aber auch hier kann zum Beispiel der Betreuungsunterhalt nicht ausgeschlossen werden.

Letztlich muss, wie schon geschrieben wird, dargelegt werden, was man für die Zeit nach einer Ehe erreichen will und das dann dem Notar vorgelegt werden. Der macht dann was draus..

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41687 Beiträge, 14593x hilfreich)

Man kann eine solche Frage nicht speziell auf einen Fall bezogen in einem Forum beantworten. Man sollte allerdings die allgemeinen Grundsätze kennen. Einer der tragenden Grundsätze der Ehe ist auch die wirtschaftliche Gemeinsamkeit. Man wirtschaftet gemeinsam ab der Eheschließung. Was vorher da ist, behält ja jeder für sich, das wird oft vergessen. Von Interesse ist also nur, was in der Ehe passiert. Da trägt man füreinander Verantwortung. Da steht man unter besonderem Schutz. Der Staat honoriert das steuerrechtlich, das bitte nicht vergessen. So, diese Gemeinsamkeit endet eben nicht mit der Trennung; dreimal "hinweg von mir," so läuft das nun mal nicht. Wie lange dieser Schutz noch läuft, ist vom Einzelfall abhängig, wo zwei Elemente von entscheidender Bedeutung sind: die Dauer der Ehe und ob Kinder da sind.

Dieses besonderen Schutzes kann man sich durch einen Ehevertrag begeben. Zumindest in dem Maße, dass die Vereinbarung nicht sittenwidrig ist. Aber auch bei keiner Sittenwidrigkeit kann es zu Verpflichtungen (Unterhalt) kommen. Dies ist dann der Fall, wenn der sozial Schwächere für seinen Lebensunterhalt auf staatliche Unterstützung angewiesen ist. Da hilft dann ein Ehevertrag auch nicht immer weiter.

Man sollte sich unter Berücksichtigung der Tatsache, dass man ja ohnehin alles behält, was man an Vermögen, Hausrat, was weiß ich, in die Ehe eingebracht hat, ein Ehevertrag wirklich lohnt. Und man sollte sich überlegen, ob eine Heirat Sinn macht. Man kann heute doch auch gut ohne den "Lappen" zusammen leben, ganz ehrlich, bei vielen Paaren in meinem Umfeld weiß ich nicht mal, ob sie verheiratet sind.

Sinn kann es machen wegen der Steuerersparnis, auch bei älteren Paaren, wenn dadurch nach den Tod des besser Situierten eine Witwer/Witwenrente für das Auskommen des Überlebenden sorgt.

wirdwerden

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#11
 Von 
Link123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Despi):
Genau dafür schließt man ja Eheverträge

Hast du oder jemand vielleicht für dieses Szenario einen Musterehevertrag, an dem ich mich orientieren könnte?


Zitat (von Despi):
Auch ist denkbar, zu staffeln, also zu sagen "bei Scheidung innerhalb der ersten 5 Jahre wird der Vermögensstand von vor der Ehe wieder hergestellt" (so nicht im Wortlaut, aber eben in diesem Sinne). Damit kann vermieden werden, dass man nur das Geld heiratet. Aber auch hier kann zum Beispiel der Betreuungsunterhalt nicht ausgeschlossen werden.


Könnte man in dem Szenario bspw. den Aufstockungsunterhalt ausschließen? In etwa derartig:

§ 2 Ausschluss des Aufstockungsunterhalts
Die Ehegatten schließen für den Fall der Scheidung den Anspruch auf Aufstockungsunterhalt gemäß § 1573 Abs. 2 BGB aus. Dies bedeutet, dass kein Ehegatte verpflichtet ist, dem anderen nach der Scheidung einen Unterhalt zur Sicherung eines höheren Lebensstandards zu zahlen. Davon unberührt bleiben mögliche Unterhaltsansprüche wegen Kinderbetreuung, Alters oder Krankheit gemäß den gesetzlichen Vorschriften.

oder seht ihr diese Passage auch bereits als kritisch an?

-- Editiert von User am 13. März 2025 09:34

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#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49737 Beiträge, 17455x hilfreich)

Zitat (von Link123):
oder seht ihr diese Passage auch bereits als kritisch an?

Ja, denn die Klausel darf nicht dazu führen, dass die Ehefrau auf Sozialleistungen angewiesen ist. Besser wäre eine Begrenzung der Höhe des Unterhalts.

Den Versorgungsausgleich in so einer Konstellation auszuschließen halte ich ebenfalls für sehr problematisch.

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#13
 Von 
Link123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Ja, denn die Klausel darf nicht dazu führen, dass die Ehefrau auf Sozialleistungen angewiesen ist. Besser wäre eine Begrenzung der Höhe des Unterhalts.


Das hatte ich ja initial oben geschrieben: Als Verrechnungsbasis für eventuell dennoch zu zahlende Unterhaltsleistungen gilt das Grundgehalt eines XXX gemäß den Tarifbestimmungen des XXX, in der jeweils zum Zeitpunkt der Scheidung gültigen Fassung.

das bedeutet eine derartige Passage, die den Unterhalt limitiert, ihn aber nicht komplett ausschließt wäre nicht sittenwidrig?

Hat jemand bitte einen Musterehevertrag?

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#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41687 Beiträge, 14593x hilfreich)

Auf die Problematik damit, dass man durch Aushebelung sinnvoller Schutzbestimmungen im Krisenfall einen Sozialfall schaffen will, habe ich ja auch schon hingewiesen.

Nochmals ganz klar: es gibt bei der Konstellation wie wir sie hier haben keine Garantie, dass ein Ehevertrag einen Ausschluss von was auch immer sicher stellt. Zugewinnausgleich vielleicht; Versorgungsausgleich müsste man schauen; den Rest wohl eher nicht, es sei denn, die Ehefrau bekommt ihren Sprung in eine Berufstätigkeit hin.

wirdwerden

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#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(38883 Beiträge, 6424x hilfreich)

Zitat (von Link123):
Eheschließung soll erfolgen. Beide Parteien einigen sich auf einen Ehevertrag.
Wäre ich Nr.2 ---> würde ich schon der Eheschließung gar NICHT zustimmen. Weiteres wäre irrelevant.
Idee:
-Evtl. denken Nr. 1+2 zusammen nochmal von vorn, was jeder im Fall einer Trennung/Scheidung erhalten bzw. behalten soll.
-Wie viele Jahre von der Eheschließung bis zur Trennung hat man denn bei der jetzigen Rechnung berücksichtigt?

Zitat (von Link123):
damit Ehegatte 1 im Falle einer Trennung nicht unter die Räder kommt.
Warum sollte Nr.1 unter solche kommen können?
Zitat (von Link123):
Hat jemand bitte einen Musterehevertrag?
Nö. Ich nicht.
Aber Nr.1. könnte fachanwaltliche/notarielle/steuerliche Hilfe *kaufen* und sich ein sittliches Konstrukt bauen lassen.
Ob Nr. 2 dann noch ja sagt, kann man erfragen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#16
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4225 Beiträge, 685x hilfreich)

Zitat (von Link123):
Habt ihr hier Tipps, wie ein Ehevertrag gestaltet sein sollte wenn die Diskrepanz zwischen den Parteien bzgl. Vermögen und Einkommen gestaltet sein soll?


Was sagt Person 2 zu Ihren Vorschlägen? Sie muss zustimmen oder ist sie der derzeit noch in der Phase, wo die Schmetterlinge überwiegen und real Denken noch ausgeklammert wird?
Es wird an Kinder gedacht, dann muss es Gesamtpaket geben, damit auch die Ehefrau versorgt ist, wenn sie den Hauptanteil für Versorgung trägt.
Zitat (von Link123):
Was sollte im Ehevertrag alles ausgeschlossen werden, damit Ehegatte 1 im Falle einer Trennung nicht unter die Räder kommt.

Sollte auch für die Partnerin gelten.
Die Partnerin sollte jedenfalls einen Ehevertrag von einem anderen Notar überprüfen lassen, falls sie Fallstricke nicht selber erkennt.

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#17
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8577 Beiträge, 4662x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Die Partnerin sollte jedenfalls einen Ehevertrag von einem anderen Notar überprüfen lassen, falls sie Fallstricke nicht selber erkennt.

Ein Notar "prüft" keine Entwürfe eines anderen Notars. Im Gegensatz zum Anwalt ist der Notar unparteiisch.

Ich empfehle die Beratung bei einem auf Familienrecht spezialisierten Anwalt.

-- Editiert von User am 13. März 2025 13:04

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#18
 Von 
Link123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Sollte auch für die Partnerin gelten.
Die Partnerin sollte jedenfalls einen Ehevertrag von einem anderen Notar überprüfen lassen, falls sie Fallstricke nicht selber erkennt.


Vielleicht bin ich ja die Partnerin, und mein Gegenüber ist der Partner? Es scheint hier viel Kritik und Widerstand gegenüber Eheverträgen zu geben. Ich frage mich, woher das kommt – möglicherweise aus der eigenen Erfahrung, keinen Ehevertrag abgeschlossen zu haben, und nun jeden Tag ab 17 Uhr zuhause den Kellner spielen zu müssen?

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#19
 Von 
lyra82
Status:
Schüler
(299 Beiträge, 53x hilfreich)

Zitat (von Link123):
Ehegatte 1: vermögend, hohes Einkommen
Ehegatte 2: wenig vermögend, arbeitslos

Welchen Zweck verfolgt ihr denn mit dem Heiraten?
Die steuerlichen Vorteile abgreifen?

Ansonsten kann man auch ohne Heirat glücklich leben! Sogar besser, nach meiner Erfahrung.
Ehe ist ein überholtes Konzept. Sollte man abschaffen.

Signatur:

--- (nur meine Laienmeinung) ---

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#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(38883 Beiträge, 6424x hilfreich)

Zitat (von Link123):
Es scheint hier viel Kritik und Widerstand gegenüber Eheverträgen zu geben
Das ist nicht erkennbar.
Zitat (von Link123):
wenn die Diskrepanz zwischen den Parteien bzgl. Vermögen und Einkommen gestaltet sein soll?
Die soll ...wie... gestaltet sein/werden?
Zitat (von Link123):
und nun jeden Tag ab 17 Uhr zuhause den Kellner spielen zu müssen?
Das kann ja gern in einem Ehevertrag vereinbart werden, das wäre evtl. nicht sittenwidrig. :grins:
Ganz ohne Gendern: Bleib doch bei Nr.1/Nr.2 ... und sprachtechnisch sind beide erst NACH der Eheschließung im Standesamt Ehepartner. Dort fragt niemand nach Verträgen mit Ein-und Ausschlüssen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#21
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41687 Beiträge, 14593x hilfreich)

Link, da verstehst Du etwas falsch. Es gibt Konstellationen, in welchen Eheverträge sinnvoll sind. Nur, sie sind oft überflüssig und man muss sich darüber klar sein, dass das keine Zauberwaffe ist, dass es Grundsätze gibt, die man nicht aushebeln kann. Aber einem tut so ein Ehevertrag immer gut: dem Konto des Notars.

Und, der Notar muss zwar darüber aufklären, welche Folgen so ein Vertrag für die Betroffenen hat. Er hat jedoch neutral zu sein. Das bedeutet, er kann/darf keine anwaltliche Beratung durchführen. Deshalb ist es in so Fällen immer ratsam, dass jeder für sich, zumindest der vermögende Partner zuvor einen Anwalt aufsucht, sich über seine Rechte, die Folgen im Fall des Streits, einer Trennung aufklären lässt und auch über die Folgen, die auf ihn zukommen, wenn der Partner nach einer Trennung ein Sozialfall wird. Und erst dann ist der Gang zum Notar angesagt.

wirdwerden

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#22
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 548x hilfreich)

Zitat (von Link123):
Ich frage mich, woher das kommt

Diese Frage stelle ich mir auch.
Erneut wird von Einzelnen nahezu böswillig erklärt, man solle doch gar nicht erst heiraten.
Dem zweiten Ehegatten wird geraten, statt wie gewünscht gemeinsam einen Vertrag vor neutraler Instanz zu schließen, sich einen eigenen Beistand zu besorgen oder sich gar nicht erst auf eine Bindung einzulassen (wirdwerden, dein letzter Beitrag stellt etwas besser klar, wie du das verstanden haben willst - eben nicht böswillig).
Unverständlich.
Der Gesetzgeber sieht explizit die Möglichkeit vor, die Ehe mit einem Vertrag zu unterlegen. Warum man das nicht nutzen können soll? Keine Ahnung. Der hier beschriebene Fall ist einer der Fälle, in dem ein Ehevertrag sinnvoll sein kann.

Auch scheint mir, als sei man sich nicht klar, dass ein Notar nicht nur stumpf den Text aufsetzt, sondern eben auch über die Rechtsfolgen aufklärt.
Nicht zuletzt stört mich auch das Frauenbild, das vorhanden zu sein scheint, denn den Frauen wird spätestens zwischen den Zeilen unterstellt, dass Sie weder Mitspracherecht (geschweige denn Initiativrecht) noch Mitsprachevermögen, Rechtsverständnis, Durchsetzungsvermögen oder freien Willen haben und selbst spätestens die Erläuterungen eines Notars noch immer nicht reichen, um dem Unvermögen der Frau angemessen zu begegnen. Grundsätzlich ist der Mann der einzige, der überhaupt einen Vertrag will und auch der Mann derjenige, der einziger Nutznießer eines solchen ist und sich dem nur Frauen unterwerfen würden, die geistig völlig unterjocht werden. Ja, ich überspitze, aber so klingt es, wenn ich manche Antworten so lese.

Ich habe seinerzeit die gleiche (abwegige) Empfehlung bekommen, meine Partnerin solle mich bloß nicht heiraten oder wie sie sich überhaupt auf mich und solche Ideen habe einlassen können (Im Gespräch mit meiner Partnerin dann von ihr mit einem "was soll das denn, das sind doch unsere gemeinsamen Wünsche?" quittiert).
Mein Fall ist aber anders gelagert.
Bei uns geht es weniger ums Schützen von einseitigem Vermögen, als mehr darum, Unabhängigkeit festzuschreiben. Bei uns hat niemand Interesse daran, sich nach einer Trennung mehr als nötig überhaupt mit einer Aufdröselung auseinander zu setzen. Und niemand hat Interesse daran, sich von einem getrennten Partner aushalten zu lassen. Das ist uns zuwider - alleine schon das "nackig machen" um zu ermitteln, wer jetzt eigentlich wem was zu bezahlen hat und was man jetzt gegeneinander aufrechnet.
Bis heute haben wir weder wechselseitig Einblicke in unsere Gehaltsabrechnungen noch in unsere Konten. Bis heute haben wir nicht ein Mal über Geld gestritten. Das soll sich nach Möglichkeit auch nicht ändern.
Daher geht unser Wunsch in Richtung "nur das, was nötig ist, nicht das, was möglich ist".

Wenn man im Umfeld mitbekommt, wie teilweise bildlich gesprochen um den letzten Nagel in der Wand gestritten wird, wirds einem auch einfach speiübel...




Zitat (von Link123):
Hast du oder jemand vielleicht für dieses Szenario einen Musterehevertrag, an dem ich mich orientieren könnte?

Online findet man ein paar Muster, ich halte das aber nicht für zielführend, weil es bei dem Thema eigentlich kein "allgemeingültig" gibt. Ihr dürft da gern kreativ werden - Maßgabe bleibt "was wollt ihr eigentlich" - und "wird niemand einseitig benachteiligt".

Zitat (von Link123):
§ 2 Ausschluss des Aufstockungsunterhalts

Nach meinem Verständnis kann das grundsätzlich begrenzt oder ganz ausgeschlossen werden.
Beim Auftockungsunterhalt geht es auch nicht darum, Bedürftigkeit zu vermeiden, sondern im Sinne der ehelichen Solidarität den höheren Lebensstil auch nach Beendigung der Ehe fortzuführen.
Denkbar ist aber auch hier, dass man den Anspruch durch eine Einmalzahlung abgilt.
Generell wäre zu überlegen, ob man nicht bei verschiedenen Themen feste Summen vereinbart.
Das würde ich bei einem einseitig hohem Vermögen in Betracht ziehen.

Zitat (von hh):
Den Versorgungsausgleich in so einer Konstellation auszuschließen halte ich ebenfalls für sehr problematisch.

Hier wäre ich vorsichtig. In meinem Falle sind beide berufstätig, abgesehen von der Elternzeit.
Wir könnten das für uns wohl wirksam ausschließen oder begrenzen, weil wir beide für die Rente vorsorgen.
In deinem Fall gehe ich davon aus, dass nur Ehegatte 1 für die Rente vorsorgt. Ehegatte 2 würde durch einen Ausschluss also benachteiligt.
Hier wäre aber eine Deckelung denkbar, zum Beispiel in dem man sagt, dass nur für Kinderbetreuungszeiten der Versorgungsausgleich vorgenommen werden soll - je nach eurer Lebensgestaltung.



Zitat (von Link123):
das bedeutet eine derartige Passage, die den Unterhalt limitiert, ihn aber nicht komplett ausschließt wäre nicht sittenwidrig?

Streiche "nicht sittenwidrig" durch "weniger sittenwidrig".
Ich halte es nicht für möglich, Ehegatten 2 komplett auf 0 zu setzen.
Wie ist das denn bei euch angedacht? Habt ihr vereinbart, dass Ehegatte 2 hauptsächlich die häusliche Organisaton übernimmt und nicht arbeiten geht? Dann würde ich als Ehegatte 2 erwarten, dass ich einigermaßen so gestellt werde, als hätte ich ein eigenes, meiner Qualifikation entsprechendes Einkommen erzielt. Das gilt insb. für Rente, aber auch für den Vermögensaufbau.
Ehegatte 1 könnte sich also verpflichten, jeden Monat einen angemessen Betrag für Ehegatte 2 anzulegen - und die entsprechende Summe im Falle einer Scheidung auszuzahlen - dafür wird dann auf Aufrechnereien verzichtet.




-- Editiert von User am 13. März 2025 16:41

-- Editiert von User am 13. März 2025 16:44

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 548x hilfreich)

Jetzt nochmal etwas mehr inhaltlich

Zitat (von Link123):
Was sollte im Ehevertrag alles ausgeschlossen werden, damit Ehegatte 1 im Falle einer Trennung nicht unter die Räder kommt.


Unter die Räder kommt man heutzutage bei einer Scheidung eigentlich nicht mehr so richtig. Da hat sich einiges getan.
Weder muss einer der beiden "die Hälfte seiner Sachen" abgeben, noch bis aufs Unterhemd Unterhalt zahlen.

Gütertrennung
Ohne Ehevertrag gilt die Zugewinngemeinschaft. Es wird also geschaut, welches Vermögen jeder zu Beginn der Ehezeit hatte und welches zum Ende der Ehe. Derjenige, der mehr hinzugewonnen hat, muss das hälftig ausgleichen. Beispiel:
Ehegatte 1 - Anfangsvermögen: 100.000,-
Ehegatte 2 - Anfangsvermögen: 10.000,-
Wahrend der Ehe steigt das Vermögen von Ehegatte 1 auf 200.000,-.
Das Vermögen von Ehegatte 2 steigt auf 20.000.
Ehegatte 1 macht also ein Plus von 100.000,-, Ehegatte 2 eins von 10.000,- Die Differenz beträgt also 90.000. Die Hälfte davon, also 45.000,- muss Ehegatte 1 an Ehegatte 2 übergeben.

Bei der Gütertrennung wird bei Scheidung kein Zugewinnausgleich vorgenommen.
Hier wird also nicht gegeneinander aufgerechnet. Gleichzeitig entfallen aber auch erbrechtliche Automatismen - das Vermögen geht im Falle des Versterbens nur zum Teil an den Ehegatten über.


Unterhalt
Hier muss unterschieden werden:
Betreuungsunterhalt, Trennungsunterhalt und Unterhalt bei Krankheit/Alter (= mangelnder Erwerbsfähigkeit) lassen sich nicht wirksam ausschließen. Kindesunterhalt selbstverständlich ebenfalls nicht.
Nur der Ehegattenunterhalt (genauer: der nacheheliche Unterhalt) lässt sich wirksam ausschließen.
Aber auch hier sind frühere Gesetze nach der Jahrtausenwende deutlich entschärft worden, so dass der Unterhalt fast nur in sinvollen Fällen zu zahlen ist - und genau diese Fälle lassen sich letztlich auch nicht unbedingt ausschließen.
Ein Beispiel: Ehegatte 2 ist voll erwerbsfähig, während der Ehe arbeitslos und bemüht sich nach der Ehe nicht um Arbeit, um sein Leben zu finanzieren. In diesem Falle wird ohnhin kein nachehelicher Unterhalt fällig.
Bemüht sich Ehegatte 2 aber um Arbeit (und das bedeutet, dass durchaus 25 Bewerbungen pro Monat verschickt werden müssen), findet aber keine, wird nachehelicher Unterhalt fällig, zumindest zeitweilig. In diesem Falle würde man aber auch einen entsprechenden Ausschluss im Ehevertrag angreifen können.

Man sollte also mal in Ruhe schauen, welche Unterhaltspflichten überhaupt entstehen würden - und dann prüfen, ob man diese überhaupt wirksam ausschließen kann.
Zum Aufstockungsunterhalt habe ich ja bereits geschrieben.

Rente
Hier sehe ich kaum eine Chance auf kompletten Ausschluss, denn Ehegatte 2 erwirbt in der Ehezeit (zumindest derzeit) keine Rentenansprüche - und bräuchte sie im Falle einer andauernden Ehe auch nicht, weil durch Ehegatte 1 versorgt.
Ehegatte 2 würde also massiv unter Druck geraten, wenn es zur Scheidung mit ausgeschlossenem Ausgleich kommt.
Hier würde ich mal auf der privaten Rücklage/Private Rentenversicherung aus meinem vorherigen Beitrag rumdenken. Gibt es nämlich eine angemessene Altersvorsorge, kann ein Ausgleich sehr wohl augeschlossen werden.
Unter Umständen kann der Ausgleich aber auch günstiger sein, als privat vorzusorgen. Oder man kombiniert.
Nur ersatzlos streichen sehe ich in dieser Konstellation nicht.


Nachtrag: Nur zur Sicherheit: das ist alles meine Meinung und soll der Orientierung dienen. Notar ist sozusagen Pflicht, eventuell auch Anwalt.



-- Editiert von User am 13. März 2025 17:29

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(38883 Beiträge, 6424x hilfreich)

Zitat (von Despi):
Diese Frage stelle ich mir auch.
Warum? @Link fragt doch, ob das aus Erfahrung kommt. Das wurde beantwortet. Ich stelle mir eher die Frage, was hier von Usern böswillig wäre.
Es gibt mE mehr Fragen als Antworten...und Empfehlungen.
Eigentlich ist alles da.
Zitat (von Despi):
Unverständlich.
Immer noch? Warum? Du selbst hast doch schon > 1x darauf hingewiesen, dass man sich fachliche Unterstützung für den Einzelfall holen solle. Und hast >1x deine Erfahrung eingebracht.

Was @Link sich aus dem Thread mitnimmt, ist dessen Sache.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 548x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Warum?

Das schrieb ich doch...
Zitat (von Despi):
Erneut wird von Einzelnen nahezu böswillig erklärt, man solle doch gar nicht erst heiraten.
Dem zweiten Ehegatten wird geraten, statt wie gewünscht gemeinsam einen Vertrag vor neutraler Instanz zu schließen, sich einen eigenen Beistand zu besorgen oder sich gar nicht erst auf eine Bindung einzulassen



Zitat (von Anami):
Du selbst hast doch schon > 1x darauf hingewiesen, dass man sich fachliche Unterstützung für den Einzelfall holen solle.

Und was hat das konkret zum Beispiel mit diesen von mir hinterfragten Antworten zu tun? =
Zitat (von Anami):
Wäre ich Nr.2 ---> würde ich schon der Eheschließung gar NICHT zustimmen.

Zitat (von Anami):
-Wie viele Jahre von der Eheschließung bis zur Trennung hat man denn bei der jetzigen Rechnung berücksichtigt?

Zitat (von Anami):
Ob Nr. 2 dann noch ja sagt, kann man erfragen.

Zitat (von Loni12):
Was sagt Person 2 zu Ihren Vorschlägen? Sie muss zustimmen oder ist sie der derzeit noch in der Phase, wo die Schmetterlinge überwiegen und real Denken noch ausgeklammert wird?


Das altbekannte Muster: Ehevertrag = der eine möchte den anderen über den Tisch ziehen.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#26
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(38883 Beiträge, 6424x hilfreich)

Zitat (von Despi):
Ehevertrag = der eine möchte den anderen über den Tisch ziehen.
Das ist ja nun wirklich nichts anderes als eine böswillige Unterstellung.
Mein #15 enthält mehr als die aus dem Kontext gerupften Sätze, über du dich hier ausbreitest.
Bewerte doch lieber mal was zur Äußerung des @Link in #18 --->
Zitat (von Link123):
möglicherweise aus der eigenen Erfahrung, keinen Ehevertrag abgeschlossen zu haben, und nun jeden Tag ab 17 Uhr zuhause den Kellner spielen zu müssen?
Das ist albern und bringt keinen Schritt weiter, wenn man hier wissen will, was denn evtl. sittenwidrig wäre.

Was @Link sich aus dem Thread mitnimmt, ist dessen Sache.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#27
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1993 Beiträge, 267x hilfreich)

Zitat (von Link123):
Vielleicht bin ich ja die Partnerin, und mein Gegenüber ist der Partner?


Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ist dem nicht so.

Zitat (von Despi):
Erneut wird von Einzelnen nahezu böswillig erklärt, man solle doch gar nicht erst heiraten.


Ich halte diesen Rat für ganz und gar nicht verkehrt...und was daran böswillig sein soll, erschließt sich mir auch nicht.

-- Editiert von User am 13. März 2025 21:55

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#28
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 548x hilfreich)

Zitat:
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ist dem nicht so.

Und welchen Unterschied macht das?

Zitat:
Ich halte diesen Rat für ganz und gar nicht verkehrt...

Wenn man das als Rat formuliert und die 3-4 massiven Nachteile, die dieser Rat zur Folge hätte, auch noch erwähnt, ist alles ok.
Und insbesondere im hier behandelten Fall, muss man ganz genau betrachten, ob sich die beiden nicht selbst mit voller Wucht ins Knie schießen, wenn sie nicht heiraten.

Wenn man aber so tut, als würde das Aufsetzen eines Ehevertrages bedeuten, dass man sich nicht liebt oder man dadurch die Berechtigung verliert, überhaupt zu heiraten, dann empfinde ich (und offenbar auch der TE) das als Grenzverletzung.

Bei dir ist das in dem von mir zitierten Textteil rauszulesen.

Aber mach mit der Rückmeldung, was du möchtest. Du musst dich nicht rechtfertigen. Nimm das Feedback an oder nicht. Wäre ja noch schöner, wenn wir uns hier gegenseitig irgendwas vorschreiben.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#29
 Von 
Link123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten – ihr habt mir wirklich weitergeholfen. Ich bin jetzt ziemlich sicher, dass weder die Gütertrennung noch der Ausschluss von Aufstockungsunterhalt sittenwidrig sind.

Was einige hier im Forum vielleicht einmal überdenken sollten: Der finanziell schwächere Ehepartner profitiert bereits durch die Ehe von der besseren wirtschaftlichen Situation des anderen. Doch im Falle einer Trennung scheint das niemand mehr anerkennen zu wollen. Das ist die traurige Kehrseite dieser Regelungen – und letztlich bedeutet es, dass der Besserverdienende in diesem Land oft erhebliche Nachteile trägt.

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