Mein Frau und ich haben Ende 2004 Gütertrennung vereinbart.
Kann mir jemand sagen ob ein Eintrag in das Güterrechtsregister zwingend notwendig bzw. zu empfehlen ist oder nicht ???
Welche Auswirkungen hat Gütertrennung auf die Einkommensteuererklärung ?
Ist trotz Gütertrennung eine gemeinsame Veranlagung möglich und bin ich verpflichtet eine vereinbarte Gütertrennung dem Finnazamt mitzuteilen ???
Ich danke für Eure Hilfe
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"Matze"
Ehevertrag / Gütertrennung
16. Januar 2005
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Frage vom 16. Januar 2005 | 18:49
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ehevertrag / Gütertrennung
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#1
Antwort vom 18. Januar 2005 | 16:23
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo, meines Wissens ist eine Eintragung nicht zwingend notwendig. Auf die Einkommenssteuererklärung hat dies meiner Erfahrung nach keine Auswirkungen, dort wird nur gefragt, ob man Gütergemeinschaft vereinbart hat. Eine Zusammenveranlagung ist möglich, kommt nur drauf an, ob dies für dich günstig ist, denn durch den Splittingtarif bekommst du u.U. etwas mehr zurück, aber Einkommenssteuererstattungen erhöhen wieder das für die Unterhaltsberechnung zugrunde zulegende Einkommen.
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"Michael"
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