Ehevertrag / Gütertrennung / notar

6. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
budy1234
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)
Ehevertrag / Gütertrennung / notar

Hallo,

ich hatte die Tage beim Notar angerufen und gefragt was Gütertrennung kosten würde, daraufhin sagte er wie bekommen das schon hin.... gesagt getan, wir waren dann dort und alles war gut.....jedenfalls hatte ich wohl gemerkt das alles locker ablief....irgendwann kam dann die Frage nach unserem Eigenkapital, daraufhin meinte ich Auto ist bezahlt, Wert ca. 16000€, Haus ist finanziert...kosten ca. 170000€, habe aber schon was abbezahlt (Hier habe ich mich dann total verhaun) jedenfalls hat er gerechnet und meinte dann irgendwie ich hätte ein Eigenkapital von 115000€ (welches ich auf keinen Fall habe, habe im Prinzip noch 160000€ verbindlichkeiten).

Meine Freundin wurde mit 10000€ Eigenkapital eingestuft, wegen Ihrer Lebensversicherung. Na gut, Unterschrieben!

Drei Tage später kam dann die Rechnung......knapp 800€, ich dachte ich spinne.... Angeschrieben und ihm mitgeteilt das mein Wertvermögen niemals 1150000€ sind sodern höchstens das Auto für 16000€.... hier hat er mir ein Rabatt von 20% angeboten....aber ehrlich gesagt ist mir das immer noch zuviel....

Was meint Ihr? Das Haus ist komplett finanziert, was ich natürlich auch vorzeigen kann....aber dann soviel Geld? Wofür?

Beurkundungsverfahren §§97,100 600€ netto

Kann das sein?




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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

:forum:

Ist keine Sache des Familienrechts. Hier bist Du besser aufgehoben:
[color=blue]Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten [/color]

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8x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Der Notar kann sich seine Gebühren nicht aussuchen, sondern muss sich - auch was die Berechnung des Geschäftswertes betrifft- nach dem GNotKG richten.
Für Ehevertäge ist § 100 GnotKG maßgeblich. Der Wert berechnet sich wie folgt:
Aktivvermögen Ehemann:
16.000,- € Auto
170.000,- € Haus
186.000,- € (Aktivvermögen) abzüglich Verbindlichkeiten bis max. zur Hälfte des Aktivvermögen.
Dein zu berücksichtigendes Reinvermögen beträgt daher: 93.000,- €.
Plus 10.000,- Vermögen Deiner Freundin:
Geschäftswert: 103.000,- €.
Bei diesem Geschäftswert betragen die Gebühren 546,- € netto.
Bei angebotenen 20% Rabatt kommst Du gut weg.

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8x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7994 Beiträge, 4497x hilfreich)

...hier hat er mir ein Rabatt von 20% angeboten....aber ehrlich gesagt ist mir das immer noch zuviel....
Notarkosten sind nicht verhandelbar! Wie kommt der Notar dazu "Rabatt" zu gewähren? :schock: Das geht gar nicht! Wir sind doch nicht auf einem türkischen Basar.

....aber dann soviel Geld? Wofür?
Für die Beurkundung eines Ehevertrages.



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-- Editiert cruncc1 am 07.12.2013 19:06

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
budy1234
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

Also 546 wäre ja okay, er will aber 780€ haben, daher - 20% = 624€, warum komme ich dann gut weg?

Also dann doch eher zu teuer?

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3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

546,- € sind die Nettogebühren für die Beurkundung. Mit Umsatzsteuer sind das ca. 650,- €. Also kommst Du mit 624,- € gut weg.
Wenn der Notar Dir das allerdings so berechnet wie Du es Dir vorstellst und das fällt bei einer Notarprüfung auf, hat der Notar ein Problem. Wie cruncc schon sagte, darf ein Notar keine Rabatte gewähren. Er kann höchstens den Wert des Hauses oder des Autos niedriger ansetzen.

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