Hallo an alle,
mein Mann und ich haben im Jahr 1998 nach 5 Jahren Ehe nachträglich einen Ehevertrag abgeschlossen. Der Grund dafür war, dass mein Mann einen Haufen Schulden hatte, als er mich damals heiratete. Damit keine Gegenstände gepfändet werden konnten, haben wir im Ehevertrag festhalten lassen, dass sämtlicher Hausrat mir gehöre. Ausserdem wurde festgehalten, dass ich im Falle einer Scheidung keinen Ehegattenunterhalt erhalten würde.
Nun sagte mir meine Bekannte, die als Rechtsanwaltsgehilfin arbeitet, dass dieser Ehevertrag anfechtbar sei.
Aus welchem Grund? Ist es richtig, was mir diese Bekannte erzählt?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Gruß,
Alex
Ehevertrag anfechtbar?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Lies doch mal im Ordner in diesem Forum:
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=11113
http://www.123recht.net/forum_search.asp?mode=doit
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo Alex,
nur halb richtig.
Sofern Ihr im Ehevertrag nur festgehalten habt, daß Dir der Hausrat gehört, ist das mehr als flüssig, nämlich überflüssig. Ihr müßt schon Gütertrennung vereinbaren. Dies gilt dann aber für alle Vermögenswerte (Konten, LV etc. pp) und nicht nur für den Hausrat, anderenfalls geht man davon aus, daß das, was in der Ehe angeschafft ist, beiden zugute kommt und somit auch beiden gehört (bzw. die Nutzung hieran).
Sollten die Schulden vor der Ehe gemacht worden sein, so ist zur Abwendung von möglichen Pfändungen an Gegenständen, die tatsächlich ausschließlich Dir gehören, ein Ehevertrag ebenso unsinnig. Die Schulden vor der Eheschließung bleiben die Schulden Deines Mannes und gehen nicht automatisch auf Dich mit über.
Sofern Ihr den Verzicht auf nachehelichen Unterhalt vereinbart habt, so ist das bis zu dem Zeitpunkt ok, bis zu welchem Du nach Ehescheidung niemals auf Sozialleistungen angewiesen bist.
Sollte bei Vertragsschluß bereits festgestanden haben, daß Du Dich ohne Deinen Mann nicht allein ernähren kannst (weil Du gemeinsame kleine Kinder betreust) und Du bei Vertragsschluß genau gewußt hast, daß Du bei einer (absehbaren) Scheidung auf Sozialleistungen angewiesen sein wirst, dann ist der Vertrag in der Tat anfechtbar. Man (Sozialamt z.B.) wird Dich hierzu sogar zwingen können.
-----------------
"Mit freundlichen Grüßen
Runa
(Büroservice für Juristen und Ärzte)"
Genau ! und wie schon auch in dem
123recht.net Ordner oben besprochen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
31 Antworten
-
3 Antworten
-
9 Antworten
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
7 Antworten