Ehevertrag bei unterhaltspflichtigen Kind vom Ehepartner?

13. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
blue-sun
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
Ehevertrag bei unterhaltspflichtigen Kind vom Ehepartner?

Wir werden demnächst heiraten.
Mein Partner hat ein Kind aus einer früheren Beziehung und zahlt dafür auch Unterhalt.
Ich habe gelesen, dass bei einer Gütergemeinschaft der andere Partner mit für den Unterhalt angerechnet werden kann. Wir sind beide Berufstätig.
Wir verhält sich die Unterhaltsberechnung, wenn der Unterhaltspflichtige verheiratet ist?
Ist es ratsam dafür ein Ehevertrag abzuschließen? Welche Nachteile könnte es haben? Was wäre noch in diesen Fall zu beachten?
Vielen Dank schon mal für die Antworten.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Was soll das Ziel des Vertrages sein? Unterhaltspflichtig ist nur der Vater, also dein Partner, nicht du. Es wird nur sein Einkommen für die Unterhaltsberechnung herangezogen. Für den Fall, dass er - aus welchen Gründen auch immer - nicht mehr arbeitet und euren gemeinsamen Haushalt betreut, würde ein fiktives Einkommen angerechnet und der Unterhalt trotzdem gezahlt werden. Indirekt könnte es somit sein, dass du für den Unterhalt seines Kindes mit aufkommen müsstest. Aber das kann auch durch keinen Vertrag der Welt ausgeschlossen werden.
Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-1983
Status:
Lehrling
(1089 Beiträge, 104x hilfreich)

Ehrlich gesagt, ich würde nicht noch einmal heiraten.
Lebt doch so zusammen.
Das macht alles einfacher.

Gruss
leinad

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