Ehevertrag - danach arbeitslos

23. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Coco2001
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 9x hilfreich)
Ehevertrag - danach arbeitslos

Hallo,

folgendes Szenario:

Eine Frau hat im September 2009 mit ihrem Mann einen Ehevertrag abgeschlossen, in dem Verzicht auf Versorgungsausgleich, Unterhaltsverzicht und Gütertrennung vereinbart wurden. Die beiden hatten im März 2005 geheiratet. Damals hatte der Mann aber noch keinen deutschen Pass und war ohne Arbeit. Zum Zeitpunkt des Abschluss des Ehevertrags arbeitete er schon seit ca. 2 Jahren Vollzeit, hatte aber nur ein befristetes Arbeitsverhältnis bis Januar 2010.
Jetzt offenbart er seiner Ehefrau, dass er keine Lust hätte, sich nach Ablauf des jetzigen Arbeitsverhältnisses eine neue Arbeit zu suchen und es plant, ein volles Jahr arbeitslos zu sein. Die Frau möchte sich jetzt trennen, weil sie sich betrogen fühlt.
Hätte diese Arbeitslosigkeit Konsequenzen für die Gültigkeit des Ehevertrags? Würde die Regelung zum Verzicht auf Unterhalt und Versorgungsausgleich damit gefährdet?

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4 Antworten
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#1
 Von 
Drom.edar
Status:
Schüler
(329 Beiträge, 81x hilfreich)

quote:
Hätte diese Arbeitslosigkeit Konsequenzen für die Gültigkeit des Ehevertrags?

Ja, könnte ich mir vorstellen. Aber nicht wegen seiner Ankündigung, jetzt nicht mehr arbeiten zu wollen, sondern eher wegen
quote:
Zum Zeitpunkt des Abschluss des Ehevertrags arbeitete er schon seit ca. 2 Jahren Vollzeit, hatte aber nur ein befristetes Arbeitsverhältnis bis Januar 2010
.
Es war quasi vorauszusehen, dass er nur kurze Zeit nach Ehevertragsabschluss arbeitslos werden würde, was einen Verzicht auf Unterhalt ggf. sittenwidrig werden läßt.

Ob dies auch den Versorgungsausgleich betrifft, vermag ich von hier nicht zu beurteilen. Nach dem neuen Recht wird bei einer Kurzehe (Richtlinie 3 Jahre Dauer) kein VA von Amts wegen mehr durchgeführt sondern nur noch dann, wenn einer diesen beantragt. Ob eure Ehe nun noch als Kurzehe eingestuft werden kann, muss notfalls ein Gericht entscheiden.



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"Viele, von denen man glaubt, sie seien gestorben, sind nur verheiratet. :grins: "

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#2
 Von 
Coco2001
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 9x hilfreich)

...müsste das dann im Umkehrschluss heißen, der Ehevertrag kann nur dann gültig bleiben, wenn der Mann während der Dauer der Ehe ununterbrochen arbeitet und zum Zeitpunkt einer eventuellen Scheidung keine Zeiten der Arbeitslosigkeit vorzuweisen sind? Was ist wenn er irgendwann ein unbefristetes Arbeitsverhältnis antritt? ...oder ist der Ehevertrag aufgrund der oben genannten Tatsache

"Zum Zeitpunkt des Abschluss des Ehevertrags arbeitete er schon seit ca. 2 Jahren Vollzeit, hatte aber nur ein befristetes Arbeitsverhältnis bis Januar 2010"

schon von vorneherein nicht das Papier wert auf dem er geschreiben wurde?

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#3
 Von 
Drom.edar
Status:
Schüler
(329 Beiträge, 81x hilfreich)

quote:
schon von vorneherein nicht das Papier wert auf dem er geschreiben wurde?

So ungefähr. ;)

Ein Unterhaltsverzicht wird dann sittenwidrig, wenn zum Zeitpunkt des Verzichts bereits absehbar war, dass einer der Vertragsparteien einkommenslos und ggf. auf Sozialleistungen angewiesen sein wird.


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"Viele, von denen man glaubt, sie seien gestorben, sind nur verheiratet. :grins: "

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#4
 Von 
Coco2001
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 9x hilfreich)

OK. Durchatmen....Das ist ja echt der Hammer...Die Rechtsanwältin hätte das doch wissen müssen!

Angenommen, die beiden lassen sich scheiden und der Mann wird nicht arbeitslos. Wie lange nach der Scheidung wird die Frau noch für Unterhaltszahlungen herangezogen werden können?

Nebenbei bemerkt: Die Frau hat einen Sohn aus einer früheren Beziehung.

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