Ehevertrag für UG (haftungsbeschränkt) -> Umwandlung in GmbH

3. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
go398184-50
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Ehevertrag für UG (haftungsbeschränkt) -> Umwandlung in GmbH

Hallo Zusammen,

ich habe für meine UG (haftungsbeschränkt) einen Ehevertrag geschlossen, dass diese aus der Zugewinngemeinschaft ausgeklammert ist.

Die Frage ist nun: Wenn ich diese UG in eine GmbH umwandle: Zieht der Ehevertrag immer noch oder muss ein neuer für die GmbH aufgesetzt werden?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bugman
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 37x hilfreich)

Die Frage ist wie dies im Ehevertrag genau formuliert ist und natürlich wie die Umwandlung in eine GmbH erfolgen soll.

Hast du den Vertrag selbst formuliert oder über einen Rechtsantwalt / Notar? Du musst nämlich grundsätzlich aufpassen, dass dein Ehepartner durch den Ehevertrag nicht übermäßig benachteilt wird. Ansonsten kann der Vertrag ggf. später angefochten werden.

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8041 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat (von bugman):
Die Frage ist wie dies im Ehevertrag genau formuliert ist und natürlich wie die Umwandlung in eine GmbH erfolgen soll.

Eine UG ist eine GmbH und muss nicht umgewandelt werden. Mit einer entsprechenden (notariellen) Kapitalerhöhung wird daraus eine "normale" GmbH.
Zitat:
Hast du den Vertrag selbst formuliert oder über einen Rechtsantwalt / Notar?

Ein Ehevertrag bedarf zwingend der notariellen Beurkundung. Da der Notar haftet, wird er keinen selbst formulierten Vertrag beurkunden, sondern diesen selbst rechtssicher aufsetzen.

-- Editiert von cruncc1 am 04.11.2020 12:52

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8041 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat (von go398184-50):
Die Frage ist nun: Wenn ich diese UG in eine GmbH umwandle: Zieht der Ehevertrag immer noch oder muss ein neuer für die GmbH aufgesetzt werden?

Der Ehevertrag muss nicht ergänzt werden.

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#4
 Von 
go398184-50
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bugman):
Die Frage ist wie dies im Ehevertrag genau formuliert ist und natürlich wie die Umwandlung in eine GmbH erfolgen soll.

Hast du den Vertrag selbst formuliert oder über einen Rechtsantwalt / Notar? Du musst nämlich grundsätzlich aufpassen, dass dein Ehepartner durch den Ehevertrag nicht übermäßig benachteilt wird. Ansonsten kann der Vertrag ggf. später angefochten werden.


Ist vom Notar formuliert worden. Dann sollte er nicht anfechtbar sein? Oder könnte er doch angefochten werden?

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#5
 Von 
go398184-50
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Zitat (von bugman):
Die Frage ist wie dies im Ehevertrag genau formuliert ist und natürlich wie die Umwandlung in eine GmbH erfolgen soll.

Eine UG ist eine GmbH und muss nicht umgewandelt werden. Mit einer entsprechenden (notariellen) Kapitalerhöhung wird daraus eine "normale" GmbH.
Zitat:
Hast du den Vertrag selbst formuliert oder über einen Rechtsantwalt / Notar?

Ein Ehevertrag bedarf zwingend der notariellen Beurkundung. Da der Notar haftet, wird er keinen selbst formulierten Vertrag beurkunden, sondern diesen selbst rechtssicher aufsetzen.

-- Editiert von cruncc1 am 04.11.2020 12:52


Das heißt er ist nicht anfechtbar, wenn er vom Notar formuliert und beglaubigt wurde?

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#6
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8041 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat:
Das heißt er ist nicht anfechtbar, wenn er vom Notar formuliert und beglaubigt wurde?

Nein, auch ein notariell beurkundeter Vertrag kann ggf. angefochten werden, da es auf den genauen Inhalt ankommt. Ein Notar wird im Zweifel eine Belehrung in die Urkunde aufnehmen.

Wenn die Ehefrau z.B. auf Unterhalt im Fall der Scheidung verzichtet, ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, dass der Ehemann trotzdem Unterhalt zahlen muss. Dasselbe gilt z.B. bei einem Verzicht auf den Versorgungsausgleich. Das kann man zwar vereinbaren, ob dieser Verzicht möglich ist, entscheidet der Richter bei der Scheidung.

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#7
 Von 
go398184-50
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Zitat:
Das heißt er ist nicht anfechtbar, wenn er vom Notar formuliert und beglaubigt wurde?

Nein, auch ein notariell beurkundeter Vertrag kann ggf. angefochten werden, da es auf den genauen Inhalt ankommt. Ein Notar wird im Zweifel eine Belehrung in die Urkunde aufnehmen.

Wenn die Ehefrau z.B. auf Unterhalt im Fall der Scheidung verzichtet, ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, dass der Ehemann trotzdem Unterhalt zahlen muss. Dasselbe gilt z.B. bei einem Verzicht auf den Versorgungsausgleich. Das kann man zwar vereinbaren, ob dieser Verzicht möglich ist, entscheidet der Richter bei der Scheidung.


Also es geht hier ja nur um die Ausklammerung aus dem Zugewinnauchgleich einer UG (Das ist der einzige Gegenstand des Ehevertrags). Die UG wurde als Holding Gesellschaft aufgesetzt um Anteile an einer anderen operative GmbH hält. Auch um die anderen Gesellschafter zu schützen wurde der Ehevertrag aufgesetzt.

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#8
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

Ist die GmbH nicht Rechtsnachfolger der UG bzw. quasi identisch? Insofern hätte es meiner Meinung nach keinen weiteren Passus gebraucht.

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#9
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8041 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat (von TidoZett):
Ist die GmbH nicht Rechtsnachfolger der UG bzw. quasi identisch? Insofern hätte es meiner Meinung nach keinen weiteren Passus gebraucht.

Sag ich doch - der Ehevertrag muss nicht geändert werden. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von go398184-50):
Zieht der Ehevertrag immer noch oder muss ein neuer für die GmbH aufgesetzt werden?
Die GmbH und die UG sind grundsätzlich identisch. Es erfolgt weder eine Umwandlung noch ein Rechtsformwechsel, sondern schlicht um eine Umfirmierung (mit evtl. Stammkapitalerhöhung etc.).

Daher bleibt der Ehevertrag bezogen auf die Gesellschaft gültig.

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