Ehevertrag im Trennungsjahr gemacht

16. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
catchup
Status:
Schüler
(380 Beiträge, 60x hilfreich)
Ehevertrag im Trennungsjahr gemacht

Vielleicht wissen das ja einige nicht hier. Eheverträge können jederzeit geschlossen werden, also auch nach langen Ehejahren. Eine mögliche Alternative zur Scheidung, denn auch die Modalitäten fürs Getrenntleben können darin geregelt werden.

Ciao

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#2
 Von 
catchup
Status:
Schüler
(380 Beiträge, 60x hilfreich)

Notarieller Vertrag unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung. Was soll da nicht funktionieren?

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#3
 Von 
sabi70
Status:
Praktikant
(645 Beiträge, 45x hilfreich)

Ich habe sogar noch einen Ehevertrag während des Trennungsjahres mit meinem Göttergatten gemacht, da wir uns einig waren und niemand den anderen irgendwie übervorteilen wollte ... man hat sich ja mal geliebt ... ging es recht einfach.

Hatte für die Scheidung selber den Vorteil, dass sie mit Ablauf des Trennungsjahres blitzartig erledigt war.

Dürfte aber eher die Ausnahme sein, dass es so gut funktioniert.

-----------------
"Es wünscht einen schönen Tag
sabi70

Reklamationen direkt an fantasmita@gmx.net :) "

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#4
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

eben - das ist wohl auch das, was Kanalmeister da andeuten wollte :) Wenn nicht beide mitziehen, funktioniert das mit dem Ehevertrag nicht!
lg

-----------------
"Julchen"

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#5
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

und wenn beide mitziehen...und sich einig sind...


dann ist doch ein Ehevertrag ohnehin überflüssig, oder nicht ;)


winks

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#6
 Von 
sabi70
Status:
Praktikant
(645 Beiträge, 45x hilfreich)

und wenn beide mitziehen...und sich einig sind...
dann ist doch ein Ehevertrag ohnehin überflüssig, oder nicht
+++++++++++++++++++++++++++

Nicht ganz. Uns ging es nämlich primär darum, das wir nicht ewig auf das Scheidungsurteil warten müssen und deshalb haben wir den Ehevertrag gemacht. In diesem haben wir die gegenseitigen Rentenansprüche ausgeschlossen, so das wir nicht ewig auf die Auswertung von der Landesversicherungsanstalt warten mußten. Die lassen sich nämlich sehrrrrrrr viel Zeit.

Also doch nicht überflüssig ;)

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"Es wünscht einen schönen Tag
sabi70

Reklamationen direkt an fantasmita@gmx.net :) "

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#7
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

... und ausserdem ist man sich ja nicht unbedingt ein Leben lang einig - oder :)

Ich finde Eheverträge durchaus nützlich! - Vor allem angesichts des ganzen Mülls, der auf einen bei einer Trennung zukommen kann - wie man ja hier unschwer nachlesen kann ;)

lg

-----------------
"Julchen"

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#8
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

stimmt, aber dann ist es doch am einfachsten, gar nicht erst zu heiraten und auch am billigsten, wohlgemerkt ;)


die LfA war im übrigen bei unseren beiden Scheidungen super schnell, keine 2 Monate ;)


winks

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

@träne
ich hab ja auch nicht geheiratet :)

lg

-----------------
"Julchen"

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#10
 Von 
guest123-93
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Eheverträge sind gut!
Aber:
Das Problem liegt darin, dass immer mehr Eheverträge von Gerichten aufgehoben werden, wenn es zur Scheidung kommt.
Es gibt immer mehr Fälle, die die Nichtigkeit des Ehevertrages bewirken:
z.b wenn die Frau während der Unterzeichnung bereits schwanger ist.
(als ob man automatisch mit der Schwangerschaft unmündig wird und unfähig zu denken wird, aber offfensichtlich ist das BverG dieser Meinung :( ).
Hier wird die Beweispflicht einfach umgekehrt, d.h es wird automatisch vermutet, dass die Frau sich unter Druck gefühlt hat.
So eine einfache Vermutung ohne Beweisse würde bei anderen Verträgen nicht als Anfechtungsgrund ausreichen
Aber wäre der Ehevertrag nicht zu Stande gekommen, hätte es doch überhaupt keine Ansprüche auf Haus und Vermögen gegeben ,Oder?
Aber soweit denkt das BverG nicht.

FAZIT:
Auch ein Ehevertrag schützt heute nicht mehr vor Ausnützung.

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