Ehevertrag & mögliche Regelungen bei ungleichem Vermögen

17. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
mumu1234mu
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ehevertrag & mögliche Regelungen bei ungleichem Vermögen

Hallo zusammen,

wir würden uns über eure Hilfe rund um das Thema Ehevertrag freuen:

Person A: Immobilienbesitz, Kredit wird noch abbezahlt, Gehalt ca. 3x so hoch wie von Person B
Person B: Kein relevantes Vermögen, deutlich geringeres Gehalt, übernimmt bei möglichen Kindern die Betreuung

Eine Zugewinngemeinschaft würde nach unserem Verständnis so funktionieren (oder?):

1) Die Immobilie ist und bleibt in Besitz von A, wird aber durch das Abzahlen des Kredits mehr Wert. Die Hälfte davon steht nachher Person B zu. Gilt das auch, wenn man den Zugewinn für die Immobilie ausschließt?

2) Hintergrund der Frage ist, dass es ohne die Geldanlage (Abzahlen des Hauses) ja so wäre, dass das gemeinsame Gehalt abzgl. Kosten zum Leben das spätere zusätzlich erworbene Vermögen ergibt, von dem bei einer Scheidung ja auch jedem die Hälfte zustehen würde, oder? Wenn jetzt ein Teil des Gehalts von Person A in das Haus fließt, für welches der Zugewinnausgleich ausgeschlossen wurde, dann verschwindet dieser Geldbetrag quasi aus dem nachher aufzuteilenden Vermögen?

3) Ist es bei unterschiedlichen Gehältern nachher nicht eh so, dass der mit höherem Gehalt (A) immer die Hälfte der Gehalts-Differenz (nach Abzug der Lebenskosten) als Ausgleich zahlen muss? Egal ob das Geld auf dem Konto liegt oder in Sachwerte umgesetzt wurde.

Wie regelt man das fair?
Natürlich muss berücksichtigt sein, dass Person B bei Kindern auch auf Karriere, zukünftige Gehaltsentwicklungen etc. verzichtet und dafür ein Ausgleich nur fair ist. Aber in welchem Umfang? Würde man das irgendwie "deckeln"? Insb. wenn es zu keinen Kindern und damit "Gehaltsausfall" kommt?

Vielen Dank schon mal!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

Zitat (von mumu1234mu):
Wie regelt man das fair?


Der Gesetzgeber hält die gesetzliche Regelung für fair. So gesehen müssen A und B gar nichts machen für eine faire Regelung.

Die Frage verstehe ich aber so, dass jedenfalls A ein anderes Verständnis von "fair" hat. Allerdings wird nicht so richtig klar, was für fair gehalten wird außer dass man der Meinung ist, es sei fair die gesetzliche Regelung zu Gunsten von A zu ändern.

Zitat (von mumu1234mu):
Ist es bei unterschiedlichen Gehältern nachher nicht eh so, dass der mit höherem Gehalt (A) immer die Hälfte der Gehalts-Differenz (nach Abzug der Lebenskosten) als Ausgleich zahlen muss? Egal ob das Geld auf dem Konto liegt oder in Sachwerte umgesetzt wurde.


Hier werden der Zugewinnausgleich und Unterhaltszahlungen miteinander vermischt.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von mumu1234mu):
Wie regelt man das fair?

Als erstes sollten die Beteiligten sich mal darauf verständigen was sie als "fair" sehen.

Sollte die Beziehung danach noch existent sein, prüft man im zweiten Schritt, in wie weit das ganze dann Rechtskonform ist.

Der dritte Schritt wäre dann idealerweise eine entsprechende notarielle Vereinbarung darüber.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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