Folgender fiktiver Fall:
M und F sind seit letzten Jahr verheiratet und haben ein gemeinsames Kind (<2 J).
M hatte in den letzten Jahren durch Glück einen großen Gehaltssprung gemacht.
Beide sind Akademiker, F hatte aber davor in der Kinderbetreuung gearbeitet, jedoch nur kurz (Aufgrund der Schwangerschaft), seitdem ist F arbeitssuchende (ohne große Anstrengung, da M mehr als genug verdient) Hausfrau.
Wäre hier ein nicht sittenwidriger Ehevertrag (nach der Eheschliessung vereinbarter) überhaupt möglich, oder ist M sowieso der Verlierer?
Durch die 3/7 Formel würde die Ehefrau deutlich mehr "verdienen" als sie ohne Kinder und somit fortgesetzten Berufslaufbahn verdienen würde.
Würden die Klauseln (Verzicht auf Zugewinngemeinschaft) und (Kein Ex-Frau Unterhalt ab. 3J vom Kind) überhaupt gelten?
M würde gerne ein Haus/Wohnung für die Familie erwerben, jedoch wäre das nicht rational, wenn M im Scheidungsfall den Kredit abbezahlen muss und eventuell aus dem Haus raus müsste bzw. 50 % vom Verkauf abgeben müsste.
Ehevertrag / nachehelicher Unterhalt / sehr große Gehaltsdifferenz
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Man kann Verträge grundsätzlich über alles und jedes schließen. Was aber nicht geht, ist einen Vertrag zu schließen nach dem die Ehefrau nach der Trennung oder Scheidung auf Sozialleistungen angewiesen wäre. Dieser Vertrag würde dann einkassiert. Das gleiche gilt in gewissem Maße für Krankheit oder Behinderung oder Pflegebedürftigkeit.
Anders ausgedrückt: Verträge zu Lasten Dritter laufen nicht. Mann kann sich also nicht darauf einigen, dass der Steuerzahler/die Allgemeinheit anstelle des nach dem Gesetz Verpflichteten einspringt. Der Rest unterliegt der freien Vereinbarung/der Vertragsfreiheit. Aber, wir haben auch ganz ohne Ehevertrag ja inzwischen vom Grundsatz her das Prinzip, dass nach der Scheidung jeder für sich selbst sorgen muss. Und diese Verpflichtung ist nicht verdienstabhängig. Es macht sich mehr und mehr die Vorstellung breit, dass unterhaltstechnisch derjenige, der gut verdient, diesen "Reichtum" immer automatisch mit Ex-Ehepartnern oder Kindern teilen muss. Dem ist aber nicht so.
Noch ein Tipp. Wenn Ihr einen Ehevertrag wollt, der wird beim Notar abgeschlossen. Klar. Nur, ein Notar muss zwar aufklären, er darf wegen seiner gesetzlich vorgeschriebenen Neutralität aber nicht beraten. Das tut der Rechtsanwalt. Deshalb darf ein Rechtsanwalt, der auch Notar ist, nicht gleichzeitig in beiden Funktionen tätig sein. Also, wenn es um viel geht, mal überlegen, was man will, das klar forumulieren, damit zum Rechtsanwalt gehen, sich umfafssend beraten lassen und dann zum Notar für den Abschluß des Vertrages.
Und eine allerletzte Anmerkung: Auch wenn die Frau "nur" im Innendienst arbeitet, sollte sie hinsichtlich der Sachen, die gemeinsam erwirtschaftet werden, nicht unbedingt schlechter gestellt werden als der Mann. Abgesehen davon sollte jeder, wirklich jeder, auch wenn er nicht musst, zumindest so eingeschränkt arbeiten, dass er im Falle einer Erwerbsunfähigkeit auch in jungen Jahren eine angemessene EM-Rente bekommt. Voraussetzung ist, dass man mindestens 3 Jahre in den letzten 5 Jahre einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen ist.
wirdwerden
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ZitatWäre hier ein nicht sittenwidriger Ehevertrag (nach der Eheschliessung vereinbarter) überhaupt möglich :
Selbstverständlich kann ein Ehevertrag auch während der Ehezeit geschlossen werden.
Ob der Vertrag belastbar ist oder ob er insbesondere sittenwidrig ist, das hängt davon ab, was vereinbart wurde.
ZitatWürden die Klauseln (Verzicht auf Zugewinngemeinschaft) und (Kein Ex-Frau Unterhalt ab. 3J vom Kind) überhaupt gelten? :
Man kann statt der Zugewinngemeinschaft die Gütertrennung vereinbaren. Grob gesagt heißt das, dass nach dem Ende der Ehe kein Zugewinnausgleich stattfindet. Im Fall einer Scheidung kann dies sinnvoll sein. Wenn die Ehe aber durch Tod eines Ehegatten endet, dann kann dies erhebliche steuerliche Nachteile haben ! Die Auswirkungen sollte man also gut durchdenken. Möglicherweise ist hier eine "modifizierte Zugewinngemeinschaft" eine Lösung.
Möglich ist auch ein gegenseitiger Verzicht auf nachehelichen Unterhalt. Und man kann auch den Versorgungsausgleich ausschließen. Aber genau das kann sittenwidrig sein, wenn bei langer Ehezeit ein Partner den Haushalt führt und die Kinder erzieht, während der andere erwerbstätig war. Man muss also schon sehen, dass der Vertrag nicht einen Partner über Gebühr benachteiligt.
ZitatM würde gerne ein Haus/Wohnung für die Familie erwerben :
Wenn die Bank (bei der Kreditvergabe) mitspielt, dann kann M die Immobilie im Alleineigentum erwerben. Natürlich sollte sich F dann weigern, den Kreditvertrag mit zu unterschreiben. Denn sonst haftet sie ohne Sicherheit ! Bei Zugewinngemeinschaft kann man den Zugewinn der Immobilie vom Zugewinnausgleich ausschließen.
Vereinbaren kann man also viel. Es sollte nur nicht sittenwidrig sein (vor allem wenn minderjährige Kinder vorhanden sind) und beide Partner sollten wissen, worauf sie sich einlassen. Und dazu sollten beide anwaltlichen Rat einholen, bevor sie einen Vertrag in Auftrag geben. Denn so ein Vertrag kann auch ganz schön teuer werden.
-- Editiert von JessieR am 20.08.2017 11:15
Also zu gut Deutsch, M möchte nach einer Scheidung F loswerden und mit Ihr nichts mehr zu tun haben? Das funktioniert nicht. Egal was F macht und sich unterschreiben lässt, sollten nach der Scheidung F und oder Ihr Kind auf staatliche Hilfe angewiesen sein ist alles für die Katz. Egal ob Haus, Kredit, Auto oder sonstwas. Kann M nach der scheidung sämtliche Unterhaltszahlunen leisten interessiert es keinen ob er ein Haus hat oder nicht. Aber mit der Ausrede er muss das Haus abbezahlen und kann deswegen den Unterhalt, egal ob für Kind oder Exfrau, nicht leisten.
Aber schon mal schön das er sich Gedanken macht die Frau, welchen ihm wahrscheinlch dann jahrelang den Rücken frei gehalten hat,, und sein Kind, sauber zu entsorgen wenn es nichtmehr klappt. Gute vorrausstzungen für eine lange Ehe.
Danke für die Antworten.
Dann wäre ein Ehevertrag also grundsätzlich möglich wenn er nicht dritte Betrifft (Staat müsste eingreifen) um die Gütertrennung + nachehelichen Unterhalt zu definieren.
Wie gesagt war die Frage grundsätzlich, ob eine Frau die ein Kind betreut (für 3 Jahre) durch so einen Vertrag immer schlechtergestellt wird, so dass dieser Vertrag immer sittenwidrig wäre.
Es also nicht darum eine Frau mit 0 rausgehen zu lassen, sondern eine Konstelation wiederherzustellen, wie sie ohne Ehe existieren würden (keine besser oder schlechter Stellung).
Auch der Punkt mit der Rente ist absolut plausibel, dass die "verloreren Beiträge" von F dann von M übernommen werden.
Im Kern soll nur folgende Situation vermieden werden, die in meinen Augen absolut plausibel ist (nur ein Beispiel):
F verdiente vor der Ehe x € und M 2x. Nach einen Jahr Ehe verdient M 4 x und F aktuell 0. Würde hier die 3/7 Formel angewendet, müsste M somit F fast die Hälfte vom Lohn geben, also deutlich mehr, als F ohne die Konstelation Hausfrau + Kind hätte. Sie bekommt also 3/7 * 4 = 1.7x + Kindergeld + Unterhalt ~ > 2.0x für das Kind, anstatt 1.0x wie vor der Beziehung. Wenn ein Richter das so akzeptieren müsste, wäre also diese kurze Ehe für die Frau als Lotterie gewesen (einmal [kurz] Arztfrau = dauerhaft Arztfrau)?
Die Idee hat wirklich ein arges Geschmäckle
Die Frau darf ein paar Jahre einen höheren Lebensstandart erleben, den sie u.a. mit der Aufgabe ihrer Arbeitsstelle und den mit dem Kinderkriegen und Kinderhaben üblicherweise verbundenen zu erwartenden beruflichen Nachteilen bezahlt.
Klappt die Ehe nicht mehr, soll sie wieder verschwinden und dann ja mit dem Kind auf einem zumindest finanziell erheblich schlechteren Niveau leben.
ZitatDie Idee hat wirklich ein arges Geschmäckle :![]()
Die Frau darf ein paar Jahre einen höheren Lebensstandart erleben, den sie u.a. mit der Aufgabe ihrer Arbeitsstelle und den mit dem Kinderkriegen und Kinderhaben üblicherweise verbundenen zu erwartenden beruflichen Nachteilen bezahlt.
Klappt die Ehe nicht mehr, soll sie wieder verschwinden und dann ja mit dem Kind auf einem zumindest finanziell erheblich schlechteren Niveau leben.
Wieso Geschmäckle?!
1.: Der Mann verdient das Geld; nicht die Frau. Was ist daran jetzt falsch die finanziellen Mittel für sich zu beanspruchen?
2.: Wenn die Ehefrau fremd geht, dann hat der Ehemann durchaus berechtigtes Interesse diese schnell los zuwerden. Soll er ihr deswegen noch den Lebensstandard aufrecht erhalten?
Ansonsten sind die Antworten durchaus für die Katz. Der Ehemann muss mittlerweile nur in der Trennungsphase Unterhalt leisten. Daher ist ein Ehevertrag zumindest insoweit wichtig, weil die Ehepartner sich um die rechtlichen Rahmenbedingungen mal gekümmert haben.
Kindsunterhalt bleibt. Aber der mögliche Ex-Partner mit dem höheren Vermögen muss dem Ex nicht lebenslang den Standard auszahlen...
Grundsätzlich steht es den Eheleuten - innerhalb gewisser Grenzen - frei, wie sie ihre Ehe gestalten. Und dazu gehört, dass sie auch die Folgen der Scheidung limitieren, soweit dies bestimmte Normen nicht verletzt. Z.B. kann der Betreuungsunterhalt nicht ausgeschlossen werden, wenn ein Kind unter drei Jahren betreut wird. Und Kindesunterhalt steht schon gar nicht zur Disposition.
ZitatDer Ehemann muss mittlerweile nur in der Trennungsphase Unterhalt leisten. :
Das ist nicht richtig. Zwar sind die Eheleute gehalten, nach der Scheidung für ihren Lebensunterhalt selbst zu sorgen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist aber sehr wohl nachehelicher Unterhalt zu leisten. Damit sollen insbesondere Nachteile ausgeglichen werden, die aufgrund der ehelichen Rollenverteilung entstanden sind.
Wichtigste Voraussetzung ist die Dauer der Ehe. Bei Kurzehen (unter zwei Jahren Dauer) ist meist kein nachehelicher Unterhalt fällig (abgesehen vom Betreuungsunterhalt).
Bei längerer Ehedauer gibt es zahlreiche Kriterien für nachehelichen Unterhalt, z.B. Alter Krankheit, Erwerbslosigkeit. Wenn der Ehepartner nachweisen kann, dass er außerstande ist sich selbst zu unterhalten, kann nachehelicher Unterhalt festgesetzt werden, der meist befristet wird. Je nach Dauer der Ehe können die Verpflichtungen erheblich sein. Das Gericht würdigt in jedem Fall die Umstände des Einzelfalles.
Ein gutverdienender Ehemann der eine deutlich weniger verdienende Ehefrau heiraten möchte, ist gut beraten, möglichst VOR der Eheschließung Maßnahmen zu treffen, welche die nachehelichen Verpflichtungen beschränken.
-- Editiert von JessieR am 20.08.2017 13:25
-- Editiert von Moderator am 02.09.2017 13:14
ZitatDie Idee hat wirklich ein arges Geschmäckle :![]()
Die Frau darf ein paar Jahre einen höheren Lebensstandart erleben, den sie u.a. mit der Aufgabe ihrer Arbeitsstelle und den mit dem Kinderkriegen und Kinderhaben üblicherweise verbundenen zu erwartenden beruflichen Nachteilen bezahlt.
Klappt die Ehe nicht mehr, soll sie wieder verschwinden und dann ja mit dem Kind auf einem zumindest finanziell erheblich schlechteren Niveau leben.
Genau das wäre ja umgekehrt der Fall.
F ohne M bekommt 1.0x
F lebt 2 Jahre mit M, lässt sich nach kurzer scheiden, und bekommt 1.7x + Kindergeld + Unterhalt (Kind) --> über 2x.
Die Fragen waren von Anfang an, wie man den Ehevertrag "fair" gestalten kann also nicht sittenwidrig.
Das hier der ein oder andere Grundsätzlich damit ein Problem hat, kann ich nicht nachvollziehen.
Ist es nachvollziehbar das eine Erzieherin, wegen 2 Jahren Ehe dann 3000 Euro auf die Hand kriegt?
Ich habe Bekannte die mit Bachelor + Master + Zusatz-Zertifikaten + Wochenendarbeit, an diesen Nettogehalt kratzen.
Wo wäre hier die Gerechtigkeit, seinen Lebensstandard - alleine durch die Tatsache z.b. 3 Jahre mit einen Gutverdiener verheirat zu sein - zu verdoppeln? Dazu hätte ich gerne eine plausible Antwort.
Dazu soll auch hier die noch junge Ehe berücksicht werden, wir reden hier von 1 Jahr und einem Kind (für das immer selbstveständlich gezahlt werden würde), und nicht 20 Jahren mit 3 Kindern und aufgegebenen Lebensträumen.
Wenn jemand sagen würde, ich müsste ihr den Lebensstandard wie vorher aufrechterhalten, wäre das ja verständlich, zudem sie ja im Trennungsjahr, so oder so, den doppelten Lebensstandard hätte (wie der Banker im Bekanntenkreis).
Bitte immer eine Antwort aus rechtlicher Perspektive geben, und nicht aus ideologischer Sicht.
ZitatBitte immer eine Antwort aus rechtlicher Perspektive geben, und nicht aus ideologischer Sicht. :
Dem kann ich mich in vollem Umfang anschließen.
Wenn der Unterhalt von F durch Ehevertrag auf 1,0x beschränkt wird, dann ist das nach meiner Einschätzung nicht sittenwidrig, wenn x das ursprüngliche Gehalt von F wäre und x auskömmlich wäre
Der Kindesunterhalt kann übrigens vertraglich nicht gemindert werden.
Ob der Ehevertrag vor Gericht Bestand hat oder nicht, das hängt allein von den Umständen und der Einschätzung des Gerichts ab.
ZitatDer Kindesunterhalt kann übrigens vertraglich nicht gemindert werden. :
ZitatUnd Kindesunterhalt steht schon gar nicht zur Disposition. :
Man kann es ja nochmal einstellen, falls es jemand überlesen haben sollte.
-- Editiert von JessieR am 23.08.2017 13:09
-- Editiert von Moderator am 02.09.2017 21:18
Der Verdienst von M ist nur so hoch, weil F sich um M und das gemeinsame Kind kümmert.
Der Verdienst von F ist nur so niedrig, weil F sich um M und das gemeinsame Kind kümmert.
Was springt eigentlich für F bei diesem Deal raus? Bisher lese ich hier nur von einem 'neureichen' M, der seine F übervorteilen will.
Eheverträge haben ja durchaus ihren Platz - allerdings nicht in dieser Situation.
Ich weiss nicht, ob man hier von übervorteilen schreiben sollte. Fakt ist nun mal, dass sich beide für ein bestimmtes Lebensmodell geeinigt haben. Denn Frau zu Hause, das hat ja auch für den Mann Vorteile. Man kann sich voll auf den Job einstellen, eben auch Überstunden machen, ist absolut flexibel. Ihm wird ja der Rücken frei gehalten. Ich erlebe es immer wieder, dass gerade Männer in Führungspositionen dieses Modell bevorzugen. Meine Meinung zu diesem "roll back" in die 50er Jahre schreibe ich lieber nicht auf.
Fakt ist nun mal, dass sich die beiden gemeinsam was aufbauen. Dass sie gemeinsam auch von diesem Modell profitieren, u.a. die Steuerersparnis ist ja bei einem gut verdienendem Mann gewaltig, wenn wie hier die Frau nicht arbeitet. Und dieser Gemeinsamkeit wird eben durch Gesetze Rechnung getragen. Die Frau als sozial Schwächere wird nicht nur während der Ehe geschützt, sondern möglicherweise noch für eine gewisse Zeit nach der Scheidung. Dasselbe gilt natürlich auch umgekehrt für den Hausmann. Allerdings greift nach der Scheidung dann auch das Prinzip der Eingenverantwortung, d.h. auch wenn der Ehemann (dann Ex) noch so gut verdient, er muss nicht ein Leben lang für die Frau aufkommen. Das sind ja heute die absoluten Ausnahmen.
Noch ein Hinweis. Solange die Kids klein sind, bedeutet das für den alleinerziehenden Elternteil regelmäßig auch Karrierestop. Wir haben wegen der Schließungszeiten in den Kitas bei diesen Elternteilen keine berufliche Flexibilität. Bei mir fing die wirkliche Karriere trotz Haushälterin erst an, als das jüngste Kind 12 war. Und die gesellschaftliche Ächtung kam ja noch dazu. Wie oft ich das Wort "Rabenmutter" gehört habe, ich kann es nicht zählen. Und da hat sich leider in der Gesellschaft nicht viel geändert.
wirdwerden
Fakt ist nun mal, daß hier so manche ihren Lebensfrust oder mangelnde Alimentierung durch ihren Ex zu bewältigen versuchen. Das ist für die Fragestellung nicht hilfreich.
Im vorliegenden fiktiven Fall ist das Kind schon in den Brunnen gefallen. Besser hätte M nicht geheiratet; für das gemeinsame Kind kann man eine Sorgeerklärung abgeben. Jetzt noch einen Ehevertrag zu schließen, den Frau Familienrichter auf keinen Fall für sittenwidrig hält, ist meiner Meinung nach kaum möglich. Für die Rechtssprechung ist ein Ehemann grundsätzlich für die lebenslange Versorgung der Frau zuständig, da hat sich in den letzten Jahrzehnten nichts geändert. Mit der Eheschließung hat M sozusagen die entsprechende Verpflichtungserklärung unterschrieben. Wenn die Ex-Frau ohne Arbeit besser dasteht als sie ohne Ehe mit Arbeit je geschafft hätte, das ist so beabsichtigt von Gesetzgeber und Rechtsprechung.
Du die lebenslange Alimentierung, das war mal. Insoweit entspricht Deine Meinung weder der Gesetzeslage noch der laufenden Rechtsprechung.
wirdwerden
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